Am Mittwochnachmittag soll im Stadtrat über die zukünftigen Vergaberichtlinien bezüglich der Tagestreffs für Wohnungslose „Oase“ und „Insel“ entschieden werden. Die bisherige Regelung erschwert es gemeinnützigen Organisationen, soziale Dienste anzubieten. Die CDU-Fraktion will mit ihrem Antrag, den sie im vergangenen Oktober eingebracht hatte, das Prozedere wesentlich vereinfachen.

Für die Ratsversammlung am Mittwoch bringt die CDU-Fraktion einen Antrag zur Entscheidung, die die Arbeit für Projekte für Wohnungslose vereinfachen soll. Konkret geht es um die Projekte „Insel“ in der Plaut- und die „Oase“ in der Nürnbergerstraße. Die „Oase“ wird von der Diakonie betrieben.

Die bisherige Praxis der Stadt Leipzig sieht vor, dass die öffentlichen Leistungen ausgeschrieben werden müssen. Das Problem, was gemeinnützigen Vereinen dabei begegnet ist kein Neues. „Vor circa drei Jahren stand dies bereits schon einmal zur Debatte“, bemerkt Benjamin Förster von der Diakonie Leipzig. Nach Rechtsauffassung des gemeinnützigen Vereins, der in Leipzig 50 Einrichtungen und Dienststellen betreibt, hätte man die Ausschreibung nur im gewerblichen Rahmen durchführen können.

Daraus würden mehrere Probleme resultieren: Einerseits würde dies der Gemeinnützigkeit widersprechen, anderseits müsste zusätzlich Mehrwertsteuer gezahlt werden. „Beide Aspekte wurden vom Rechtsamt der Stadt nicht in Betracht gezogen“, kritisiert Förster.

Daraus würde auch ein erhöhter interner Verwaltungsaufwand entstehen „wegen einer gesondert erforderlichen Buchführung“, so der Fachbereichsleiter für Beratungs- und Betreuungsdienste. Deshalb hätte man die ausgeschriebene Leistung auch nicht anbieten können.

Die Leipziger "Oase" in der Nürnberger Straße 31
Die Leipziger “Oase” in der Nürnberger Straße 31. Foto: Alexander Böhm

„Die EU hat eine Richtlinie beschlossen, dass Vergabe von Konzessionen und öffentlichen Aufträgen im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis keine Anwendung mehr findet“, so der CDU-Antrag. Sozialrechtliches Dreiecksverhältnis heißt dabei, dass Bedürftige Leistungen von Dritten erhalten, die von staatlichen Stellen finanziert werden. „Wir handeln somit EU-rechtskonform“, sieht sich die Fraktion mit ihrer Forderung im Einklang mit der aktuellen Gesetzeslage.

„Unbedingt hat dies einen positiven Effekt für alle Beteiligten“, bestätigt Förster die immense Erleichterung, die eine Zustimmung am Mittwoch im Stadtrat bringen würde. „Damit kann mit verhältnismäßig geringen Mitteln ein größtmöglicher Effekt für die Klienten erreicht werden.“

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar