Die deutsche Energiewende hätte eigentlich eine europäische Energiewende sein müssen. War sie in Teilen auch einmal - bevor nicht nur andere Nationen dazwischenfunkten, sondern auch einzelne Parteien aus der Bundesrepublik, die alle Verbindungen nutzten, um vor allem das wichtige Instrument des CO2-Zertifikate-Handels zu entschärfen. Mittlerweile sind Länder wie Großbritannien wieder zum alten Energiedenken zurückgekehrt - und wollen es auch noch kräftig subventionieren.

Während die Bundesrepublik nach dem Reaktorunfall in Fukushima 2011 endgültig den Ausstieg aus der Atomkraft beschloss, setzt die aktuelle englische Regierung weiter auf die teure Technologie. Und hat sich bei der EU schon mal die Ausnahmegenehmigung geholt, den Atomstrom ordentlich subventionieren zu können.

„Noch kurz vor dem Ende ihrer Amtszeit hat die alte EU-Kommission am 8. Oktober 2014 die staatliche Beihilfe für den britischen AKW-Neubau Hinkley Point C (Support SA.34947) bewilligt. Damit darf die britische Regierung dem künftigen Betreiber Électricité de France (EDF) einen fixen Strompreis von 92,5 britischen Pfund (circa 117 Euro) je Megawattstunde über einen Zeitraum von 35 Jahren zusichern“, schrieben die Grünen in einem Antrag für den Stadtrat, auf den die Verwaltung jetzt geantwortet hat.

„Hinzu kommen Kreditgarantien und Inflationszuschläge. Unterstellt man eine Inflationsrate von 2 % über diesen Zeitraum, ergibt sich ein Strompreis von 270 Euro je Megawattstunde. Die daraus resultierende Vergütung liegt weit über der für Wind- und Solarstrom in Deutschland (unter 100 Euro je Megawattstunde ohne jeglichen Inflationsausgleich). Ohne diese staatliche Finanzspritze wäre ein Neubau für ein Atomkraftwerk auch bei angenommener Laufzeit von 60 Jahren nicht wirtschaftlich darstellbar. Zusätzlich sichert der Staat dem Betreiber Kompensationszahlungen zu, sollte sich die britische Energiepolitik innerhalb der nächsten Jahrzehnte ändern und beispielsweise ein Atomausstieg angestrebt werden.“

Aber so einfach ist es nicht, wenn man sich gegen die milliardenschwere Verschwendung von Steuergeldern in anderen Ländern wehren will. Und die Stadtwerke Leipzig dürfen sich schon gar nicht so positionieren, erklärt nun die Verwaltung nachdrücklich zum Grünen-Antrag, der da in Kürze lautete: „Der Stadtrat Leipzig fordert die Stadtwerke Leipzig GmbH auf, sich gegen die Subventionen für den Bau des britischen Atomkraftwerks Hinkley Point C zu positionieren. – Der Stadtrat Leipzig beschließt, dass die Stadtwerke Leipzig GmbH sich der Sammelklage anderer kommunalen Stadtwerke gegen staatliche Beihilfen für den Bau des britischen Atomkraftwerks Hinkley Point C anschließen.“

Gegen den ersten Teil des Antrags hat die Stadtverwaltung nichts einzuwenden – außer dass die Stadtwerke Leipzig dem Neutralitätsgebot unterliegen und eine solche Wortmeldung nicht zielführend sei. Der Gesellschafter Stadt könnte das zwar anweisen – aber was bringt’s? Zielführender wäre, wenn das oberste Gremium der Stadt selbst sich bekennt, oder in der Formulierung des Verwaltungsvorschlags: „Alternativ bleibt es natürlich dem Stadtrat unbenommen, sich in Bezug auf diesen Sachverhalt selbst. Z. B. in Form des Alternativvorschlages zu positionieren.“

Abgelehnt hat die Verwaltung freilich das Ansinnen, die Stadtwerke mögen sich am Klageverfahren gegen Hinkley Point beteiligen. Dazu fehlt die wesentlichste Voraussetzung: Die Stadtwerke müssten direkter Mitbewerber sein und durch den Bau von Hinkley Point C selbst im Wettbewerb behindert werden. Das ist eindeutig nicht der Fall.

Und die, die rein vom Status her berechtigt sind zu klagen, die klagen ja schon, stellt die Verwaltung fest: „Zwischenzeitlich hat die Republik Österreich Klage eingereicht. Im Gegenzug hat die britische Regierung bereits angekündigt, Subventionen in Österreich an staatliche Unternehmen einer gesonderten Bewertung unterziehen zu wollen und angedeutet, diese bzw. deren Zustandekommen und Rechtmäßigkeit ebenfalls auf EU-Ebene überprüfen zu lassen.“

Die berechtigte Klage Österreichs wird also gleich mal durch britische Nickligkeiten erwidert. Im Grunde ein deutliches Zeichen für den Zustand der EU, innerhalb der gerade Großbritannien immer wieder gemeinsame Entscheidungen und Kompromissersuchen blockiert. Irgendwie ist Camerons Großbritannien so eine Art Bayern auf europäischem Parkett, agiert genauso unverfroren egoistisch und verbrennt dabei Steuermilliarden, nur um „Eigenständigkeit“ zu beweisen. Denn mindestens 60 Jahre lang werden die Briten den teuren Neubau Hinkley Point C subventionieren und haben damit eine Technologie an der Backe, die heute schon ohne Subventionen nicht mehr auskommt.

Auch in Deutschland nicht, denn mit aller Macht versuchen die deutschen Atomkraftwerksbetreiber ja die Endlager- und Abwrackkosten für die einst hochsubentionierten Atommeiler loszuwerden. Möglichst an den Steuerzahler.

Aber was empfiehlt nun die Verwaltung: Wer soll nun für Leipzig klagen?

Eigentlich niemand. Die Stadtwerke Leipzig sind nicht direkt involviert. Und teuer wäre das Ganze auch noch: „Ein Ratsbeschluss mit Gesellschafterweisung für einen Streitbeitritt der Stadtwerke Leipzig GmbH zur Sammelklage ist vor dem geschilderten Hintergrund und damit zu den ggf. zu erwartenden Prozess- und Gerichtskosten, nicht zu empfehlen.“

Stellungnahme von Greenpeace Energy zum Fall Hinkley Point C.

Der Standpunkt der Leipziger Stadtverwaltung.

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