Leipzigs OBM möchte gern mehr Spielraum für Finanzentscheidungen haben. Ein entsprechender Antrag landete nun just mitten in den Ferien im Informationssystem für den Stadtrat. Mit einiger Dringlichkeit formuliert, denn der zunehmende Strom von Asylsuchenden auch in Leipzig muss menschenwürdig untergebracht werden. Trotzdem ist die Linksfraktion verdutzt: Will da jemand den Stadtrat ausbooten?

So jedenfalls sieht es Steffen Wehmann, der finanzpolitische Sprecher der Linksfraktion im Leipziger Stadtrat, der sich die vierseitige Vorlage aus dem Finanzdezernat gleich mal mit der Lupe angeschaut hat und hinterher verwirrter war als zuvor. Nur in einem nicht: Gelder in der vorgeschlagenen Größenordnung muss der Stadtrat bewilligen. Etwas anderes ist auch laut sächsischer Gemeindeordnung nicht möglich. Er wertet die Vorlage als einen Versuch, die demokratischen Rechte des Stadtrates beschneiden zu wollen.

Und er erinnert sich an die heftigen Diskussionen um den ersten Doppelhaushalt für Leipzig, mit dem die finanziellen Grundlagen für zwei Jahre festgezurrt werden. Kritisiert hatte die Linksfraktion vor allem, dass bei einem so langen Zeithorizont ein zwischenzeitliches Umsteuern fast unmöglich gemacht wird. Dass die ersten Schlaglöcher im Plan jetzt schon auftauchen, das verblüfft Wehmann besonders.

“Nach der Verabschiedung des Doppelhaushaltes durch den Stadtrat scheint die Umsetzung durch die Stadt nicht vollumfänglich zu gelingen. Nicht anders kann das Ansinnen der Verwaltung gedeutet werden, die Grenzen für einen Nachtragshaushalt mit der Bemessung des Gesamtvolumens des Finanzhaushaltes von 2 % auf 5 % p.a. erweitern zu wollen”, stellt er fest.

Er hat auch gleich mal nachgerechnet, um welche Summen es nach dieser Vorlage gehen würde: “Die Wertgrenzen für einen Nachtragshaushalt (Investitionen im Finanzhaushalt) würden von wohl ca. 3 auf etwa 70 Millionen Euro – bei einem Investitionsvolumen von ca. 158 Millionen Euro in 2015 ! – angehoben. Dabei steht die neu vorgeschlagene ‘Grenze’ in keinem Verhältnis zum Gesamtinvestitionsvolumen.”

Begründet wurde die Vorlage ja mit den notwendigen Investitionen für die Schaffung neuer Asylunterkünfte. Ein fadenscheiniges Argument, findet Wehmann: “Dass hier die überplanmäßigen Auszahlungen für die Asylsuchenden von bis zu 3 Millionen Euro als Begründung dienen, ist problematisch. Die Rechte der Stadträte damit beschneiden zu wollen, ist es noch viel mehr.”

Dabei wird aus seiner Sicht auch der Paragraph 28 (3) der Sächsischen Gemeindeordnung eingeschränkt, der unter anderem die Überwachung der Beschlüsse durch den Stadtrat vorsieht. Das Gleiche treffe auf seine Steuerungsfunktion zu.

“Inhaltlich scheint der Verwaltungsvorschlag auch nicht zu Ende gedacht”, stellt Wehmann fest. So wäre gemäß § 9 Nr. 2 der Hauptsatzung unter anderem bei Mehrauszahlungen im Finanzhaushalt der Stadt Leipzig, der rund 1,5 Milliarden Euro ausmacht, von 2 Prozent pro Jahr, was dann in etwa 30 Millionen Euro entspricht, eine „Nachtragshaushaltssatzung“ notwendig.

Zumindest der § 9 Nr. 2 und 3 der Hauptsatzung zur Thematik “Nachtragshaushaltssatzung” stünden dann sinnentleert zueinander, da – so Wehmann – die Verwaltung wohl bei Überschreitung der Wertgrenze des (Gesamt-)Finanzhaushaltes von 2 Prozent (2015: ca. 30 Mio. Euro) immer eher zu den vorgeschlagenen Grenzen des Investitionshaushaltes (Teil des Finanzhaushaltes) greifen würde. Die betragen rund 70 Millionen Euro.

“Das ist einmal vorsichtig formuliert nicht nachvollziehbar”, sagt Wehmann dazu. Und er sieht die Position der Linken bestätigt, die der Einführung eines Doppelhaushaltes in Leipzig nicht zugestimmt hat. “Dass es einem Doppelhaushalt an Passgenauigkeit fehlt, war einer von vielen Kritikpunkten der Fraktion Die Linke im Stadtrat zur Grundsatzentscheidung ‘Doppelhaushalt’, welche wir nicht mittrugen. Dass hier scheinbar die Rechte der Stadträte (‘schon’) im Sommer 2015 unter anderem bezüglich Nachtragshaushalt/Investitionen in der vorgeschlagenen Größenordnung de facto ausgehebelt werden sollen, ist um so unverständlicher und nicht hinnehmbar.”

Gerade weil die Summen, die hier aufgerufen werden sollen, im zweistelligen Millionenbereich liegen, wäre der Stadtrat gut beraten, diese Vorlage nicht so zu behandeln. “Der Erklärungsbedarf durch die Verwaltung ist hoch. Die Empfehlung von uns lautet: Ziehen Sie die Vorlage zur ‘Änderung … einer Nachtragshaushaltssatzung’ (DS 1655) zurück”, meint Steffen Wehmann. “Die Beschneidung demokratischer Rechte – hier des Stadtrates – ist immer ein Irrweg.”

Die Vorlage aus dem Finanzdezernat.

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Es gibt 2 Kommentare

Tut mir leid, ich war zu dieser Zeit bei herrlichem Wetter an der Ostsee auf der wunderschönen Halbinsel Fischland, Darß, Zingst – konkret im Ostseebad Dierhagen.

Ganz so gut wäre der “Finanzexperte” nicht davon gekommen. Schon die nicht erfolge Zustimmung zur Einführung eines Doppelhaushaltes durch “Die Linke” hat gezeigt, dass die Finanzen der Stadt Leipzig – seriös formuliert – nicht das stärkste Gebiet dieser Partei sind.

Ich bin sehr auf den bewertenden oder erklärenden Kommentar von KLAUS gespannt.
Bitte Klaus, übernehmen Sie.

Schreiben Sie einen Kommentar