Seit dem Buttersäureanschlag auf die Leipziger Wohnung von Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) am 23. November bewegt ein Thema auch die Leipziger Stadträte: Wie kann man Bürger, die sich für ein politisches Wahlamt zur Verfügung stellen, davor schützen, dass Kriminelle und Extremisten Anschläge auf ihr persönliches Umfeld verüben? Müssen ihre Privatadressen denn überhaupt veröffentlicht werden?

Nach Auffassung der Leipziger Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist das keineswegs nötig. Das könne man ändern. Zum Schutz der Privatsphäre von Bewerberinnen und Bewerbern für die Stadtrats-/Ortschaftsrats- und (Ober-)Bürgermeister sei die Veröffentlichung der vollen Wohnanschrift in Zukunft entbehrlich.

Deshalb reicht die Fraktion zur nächsten Ratsversammlung am 20. Januar folgenden Antrag ein: “Der Oberbürgermeister wird beauftragt, idealerweise gemeinsam mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag gegenüber der Sächsischen Landesregierung darauf hinzuwirken, dass die Sächsische Kommunalwahlordnung dahingehend angepasst wird, dass künftig auf die Veröffentlichung von Wohnanschriften der Bewerberinnen und Bewerber bei Stadtrats-/Ortschaftsrats- und (Ober-)Bürgermeisterwahlen verzichtet wird.”

Grünen-Stadtrat Tim Elschner, verwaltungspolitischer Sprecher der Fraktion, begründet das so: “Vor dem Hintergrund, dass in den letzten Monaten gegen politisch aktive Personen im privaten Umfeld Anschläge, Sachbeschädigungen etc. bekannt geworden sind, haben wir in Bezug auf eine Veröffentlichung von Wohnanschriften in den Wahlbekanntmachungen mittlerweile erhebliche Bedenken. Auch erhalten Stadträtinnen und Stadträte immer wieder auch Briefsendungen an ihre Privatadressen, obwohl die Briefsendungen in der Regel zum Beispiel auch an die Fraktionsgeschäftsstellen versandt werden könnten.”

Aber kann Leipzig das eigenmächtig ändern?

Nicht wirklich. Dazu müsse die Sächsische Kommunalwahlordnung geändert werden. Und es verblüfft schon, dass die Regierungsparteien CDU und SPD noch nicht von selbst darauf gekommen sind. Vielleicht aus der grundfalschen Annahme heraus, die Anschläge auf Politiker in Sachsen beträfen ja eher nur die Parteien in der Opposition, die “Extremisten” würden quasi gegeneinander randalieren. Was schlicht nicht stimmt. Das hat Justizminister Sebastian Gemkow am 23. November selbst erlebt: Die Gewaltbereitschaft in einigen Teilen unserer Gesellschaft nimmt zu und für einige Akteure ist es dabei kein Tabu mehr, Politiker, deren Entscheidungen oder Haltungen man nicht teilt, im persönlichen Umfeld anzugreifen.

Dass dabei etwa die Angriffe auf Linken-Politiker eher beiläufig abgetan wurden, gehört zur gepflegten Nichtwahrnehmung dieses Problems, mit dem sich auch die Regierungsparteien bisher eingelullt haben in der Meinung, das beträfe sie nicht. Doch wenn die politischen Diskussionen – wie in Sachsen seit 2014 – immer hysterischer werden, bleiben auch die bürgerlichen Abgeordneten nicht verschont.

“Grundsätzliche Bedenken gegen eine Veröffentlichung von Wohnanschriften bei Wahlen werden immer wieder geäußert”, sagt Elschner. “Zwar können Bewerber schon heute eine Auskunftssperre nach dem Bundesmelderegister beantragen, um so eine Erreichbarkeitsanschrift angeben zu können. Doch sind Tatsachen geltend zu machen, dass durch eine Auskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen könnte. Eine hohe Hürde, die es also zu nehmen gilt!”

Aber zum Ziel für solche Angriffe wird mancher Ehrenamtliche eben zumeist erst, wenn er das Amt tatsächlich errungen hat. Logisch, dass Elschner hier eine echte Schwelle sieht, an der viele potenzielle Kandidaten künftig zögern werden, ob sie den Schritt wagen oder sich aus der politischen Arbeit lieber heraushalten.

“Um deshalb die Bereitschaft zur Teilnahme insbesondere an Kommunalwahlen weiterhin zu gewährleisten und zu erhöhen, sprechen wir uns für eine Neufassung der Sächsischen Kommunalwahlordnung dahingehend aus, dass künftig gerade zum erhöhten Schutz der Privatsphäre von Bewerberinnen und Bewerbern, ob gewählt oder nicht gewählt, auf die Veröffentlichung von Wohnanschriften der Bewerberinnen und Bewerber bei Stadtrats-/Ortschaftsrats- und (Ober-)Bürgermeisterwahlen verzichtet wird”, erläutert Elschner das Anliegen des Antrags. Womit OBM Burkhard Jung direkt vom Leipziger Stadtrat dann den Auftrag bekäme, in diesem Sinne zu handeln. “Wir wollen erreichen, dass der Oberbürgermeister idealerweise gemeinsam mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag gegenüber der Sächsischen Landesregierung darauf hinwirkt, dass zielführend und zügig  – rechtzeitig vor den nächsten Kommunal- und Oberbürgermeisterwahlen – eine entsprechende Änderung der Sächsischen Kommunalwahlverordnung mit der entsprechenden Zielsetzung erfolgt.”

In der Wahlbekanntmachung müsste dann nur noch das Nötigste zu Lesen sein. Tim Elschner: “Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll und auch ausreichend, wenn Bewerberinnen und Bewerber in der Bekanntmachung der Wahlvorschläge nach ihrem Wohnsitz örtlich nur über eine Nennung der Postleitzahl zugeordnet werden könnten und im Weiteren eine Erreichbarkeitsanschrift anzugeben wäre, so dass eine Auskunftssperre nach Bundesmelderegister künftig nicht mehr notwendig wäre.“

Hintergrundinformation zur Sächsischen Kommunalwahlordnung:

Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 Sächsische Kommunalwahlordnung müssen die eingereichten Wahlvorschläge in Bezug auf die Bewerberinnen und Bewerber Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung), bei ausländischen Unionsbürgern ferner die Staatsangehörigkeit enthalten.

Die Bekanntmachung eines jeden Wahlvorschlages hat grundsätzlich die in §16 Abs. 1 Sächsische Kommunalwahlordnung bezeichneten Angaben mit Ausnahme der Staatsangehörigkeit zu enthalten. Statt des Geburtsdatums ist jedoch nur das Geburtsjahr der Bewerberin / des Bewerbers anzugeben.

Weist eine Bewerberin oder ein Bewerber bis zum Ablauf der Einreichungsfrist gegenüber der/dem Vorsitzenden des Wahlausschusses nach, dass für sie/ihn im Melderegister eine Auskunftssperre nach Bundesmelderegister eingetragen ist, ist in der Bekanntmachung anstelle ihrer/seiner Wohnanschrift eine Erreichbarkeitsanschrift anzugeben.

Die Bekanntmachung der Wahlvorschläge erfolgt in der Printausgabe des Leipziger Amtsblattes. Bei den Kommunalwahlen 2014 wurde in der Online-Ausgabe des Leipziger Amtsblattes auf die Bewerberangaben in den Wahlbekanntmachungen verzichtet.

Bislang hat die Stadtverwaltung stets von der Option des § 26 Abs. 2 Sächsische Kommunalwahlordnung Gebrauch gemacht, indem auf den Stimmzetteln auf die Angabe der Anschriften verzichtet wurde.

Der Antrag der Grünen-Fraktion.

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