Eigentlich hat der Freistaat Sachsen so etwas auch vorgesehen: Wenn irgendwo im Land neu gebaut wird, sollte ein kleiner Prozentsatz der Bausumme auch für Kunst am Bau ausgegeben werden. Dann wird nicht nur das Gebäude schöner und bekommt einen Hingucker - es wird auch mal ein bisschen Geld für die Künstler im Land ausgegeben. Nur Leipzig hat dafür bis heute keine Richtlinie.

„Kunst am Bau erfolgt in Selbstverpflichtung eines Bauherrn, einen gewissen Anteil (meist um die 1 bis 2 % ) der Baukosten für die Schaffung von Kunst am Bau zu verwenden. Diese Selbstverpflichtungen sind für den Bund und in den Ländern in entsprechenden Richtlinien geregelt, z. B.  Kapitel 7 der Richtlinie für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau). Auch einzelne Kommunen verfügen über derartige Baurichtlinien“, versucht die Linksfraktion in ihrem Antrag zu erklären, worum es geht.

Und sie verweist auch auf den Freistaat Sachsen, der die Anwendung der Bundesrichtlinie in seiner Richtlinie für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben des Freistaates Sachsen festgelegt hat. Darin steht: „Es gehört zu den Aufgaben des Freistaates, die zeitgenössische bildende Kunst zu fördern. Daher werden bei Großen Baumaßnahmen (GBM) in der Regel Leistungen an bildende Künstler vergeben, wenn Art, Zweck und Bedeutung der Baumaßnahmen dieses rechtfertigen.“ Weiter ist dort zu lesen: „Die für Kunst am Bau verfügbaren Mittel werden im Regelfall auf der Grundlage der Bauwertkosten [..] ermittelt und zwar bei Bauwertkosten von 500.000 EUR mit 10.000 EUR (2 Prozent) [und bei ] Bauwertkosten von 25.000.000 EUR mit 100.000 EUR (0,4 Prozent).“

Für die Landeshauptstadt Dresden gebe es bereits seit 1994 eine Richtlinie über Kunst im öffentlichen Raum, betonen die Linken. Auf dieser Grundlage seien in Dresden 2016 drei Wettbewerbe für drei Schulbauvorhaben durchgeführt worden.

Stimmt: Wenn Leipzig Wettbewerbe für Schulen veranstaltet, werden zwar die Architekten gelobt, Kunst am Bau kommt aber nicht vor.

„In Leipzig gibt es bisher keine kommunale Richtlinie oder Strategie für Kunst am Bau bei kommunalen Bauvorhaben sowie für Kunst im öffentlichen Raum. Es existiert lediglich die ‚Durchführungsbestimmung Kunst im öffentlichen Raum‘“, betont die Linksfraktion. „Auch in Leipzig befinden sich zahlreiche neue Bauvorhaben in Planung, darunter zahlreiche Schulen. Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum würden die Ausstrahlung dieser Bauvorhaben verstärken und auch regionalen Künstler_innen ein Betätigungsfeld schaffen.“

Erst einmal sollen sich die Fachausschüsse Stadtentwicklung und Bau und Kultur mit dem Thema beschäftigen. Aber wenn man sich die so völlig kunstlos gestalteten Neubauten der letzten Jahre so anschaut, dann sieht man zwar zum Teil architektonische Meisterarbeiten, aber auf die Idee, auch Kunstwerke verschiedener Art mit einzubauen (Plastiken, Reliefs, Wandbilder, Mosaike usw.) scheint man nicht mal gekommen zu sein. Was erst recht auffällt, wenn man diese kahlen Bauten mit den Bauwerken aus Barock und Gründerzeit vergleicht, wie sie in Leipzig herumstehen und die ja manchmal geradezu übersprudeln von dekorativer Gebäudekunst.

Und dass sich das nicht beißt, hat ja 2011 das Anbringen zweier Skulpturen auf der Nordseite des Katharinums an der Katharinenstraße gezeigt. Das sind zwar keine neuen Kunstwerke, sondern zwei Plastiken vom verschwundenen Jöcherschen Haus am Markt. Aber sie wurden in ein modernes Fassadenensemble eingepasst. Man muss hochschauen, um sie zu sehen. Aber sie geben dem Haus eine Extra-Note.

Sie erzählen zwar vom sehr allegorischen Stil des Barock. Aber das macht ja nur deutlicher, dass es moderne Hingucker an Leipziger Neubauten eigentlich nur wenige gibt.

Und so schlägt die Linksfraktion vor: „Die Verwaltung erarbeitet bis zum I. Quartal 2017 eine kommunale Richtlinie und Strategie ‚Kunst am Bau bei kommunalen Bauvorhaben und Kunst im öffentlichen Raum‘.  Dies geschieht in Zusammenarbeit mit dem Sachverständigenforum Kunst im öffentlichen Raum, den FA Kultur, SE/B  sowie Akteuren der Bildenden Kunst. Diese Richtlinie sollte sich an der Bundesbaurichtlinie, Kapitel 7, und der entsprechenden Richtlinie des Freistaates Sachsen orientieren. – Bis zum IV. Quartal 2016 wird geprüft, bei welchen kommunalen Bauvorhaben ab 2017 Kunst am Bau geplant und realisiert werden kann.“

Der Antrag der Linksfraktion zur Kunst am Bau.

In eigener Sache

Dein Leipzig. Deine Zeitung. Deine Entscheidung. Werde Unterstützer!
Viele gute Gründe gibt es hier.
Überzeugt? Dann hier lang zum Kombi-Abo „LZ & L-IZ.de“ für 59,50 EUR/Jahr

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar