Das Leipziger Ordnungsamt kommt jetzt nicht mehr aus der Schusslinie. Zu lange wurde die Kontrolle der Verkehrssicherheit in Leipzig schleifen gelassen. Liegt es am fehlenden Personal? Oder doch an einer amtlich verordneten Duldung, mit der man dem Problem lieber aus dem Weg geht, als sich mit wirklich großen Lösungen auseinandersetzen zu müssen?

Und ohne große Lösungen wird es nicht gehen. Das hat die Diskussion um den sogenannten „Modal Split“ gezeigt: Wenn die Nutzung des Automobils prozentual nicht deutlich zurückgeht beim zu erwartenden Bevölkerungswachstum, dann ersticken nicht nur Ortsteile wie Schleußig und Plagwitz im Blech.

Die wilde Parkerei in Schleußig und Plagwitz hatte der Leipziger André Paul mit seiner Einwohneranfrage im Juni zur Sprache gebracht. Wieder einmal, muss man sagen, denn in Schleußig tobt der Kampf um die fehlenden Parkplätze ja schon seit Jahren. Eine Lösung ist nicht in Sicht.

Geantwortet hatte auf André Pauls Anfrage stellvertretend die Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau, die im Grunde die Machtlosigkeit der Stadt eingestand. Einwohnerparken sei nicht möglich, weil die verfügbaren Parkplätze schon durch die ansässigen Dauerparker belegt seinen. Warum die Stadt dann freilich keine mit Geld verbundene Parkraumbewirtschaftung einführt, erschließt sich nicht wirklich.

Und wenn dann doch mal Politessen ins Revier kommen, verteilen sie augenscheinlich Knöllchen und das war’s dann.

Dorothee Dubrau: „So wurden im Stadtgebiet Leipzig im Jahr 2015 insgesamt 32.526 Fallerfassungen des Gehwegparkens getätigt und vom 01.01. bis 26.05.2016 waren es bereits wieder 15.304. Hinzu kommen Beanstandungen der verbotswidrigen Nutzung von Geh-/Radwegen und von Fußgängerbereichen. In der Erich-Zeigner-Allee wurden davon 589 (2015) bzw. 310 (2016, bis 26.5.) Verkehrsverstöße im ruhenden Straßenverkehr registriert und zur weiteren Verfolgung der zentralen Bußgeldstelle angezeigt.“

Aufs Stadtgebiet gerechnet, erscheint das nicht viel.

Was auch daran liegt, dass das Ordnungsamt schon lange nicht mehr genug Politessen auf die Bevölkerung berechnet beschäftigt.

In einem LVZ-Interview am 12. August kündigte OBM Burkhard Jung nun an, für den Doppelhaushalt 2017/2018 zehn neue Stellen für Politessen schaffen zu wollen.

„Damit sind wir vor Ort präsenter und können das Sicherheitsgefühl, was ja oftmals ebenso wichtig ist wie die konkrete Sicherheitslage, deutlich verbessern“, sagte er. „Darüber hinaus müssen wir noch besser für Sauberkeit und Ordnung sorgen, Ordnungswidrigkeiten verfolgen: Ruhestörung, Müllablagerungen und Schrott-Autos, die am Straßenrand vor sich hingammeln. Die Mitarbeiter laufen Streife in den Stadtteilen und Parks. Sie tragen eine Uniform, sind erkennbar.“

Die Leipziger CDU interpretierte das Interview dann gleich mal wieder in ihrem Sinne und letztlich falsch.

„Für die Leipziger Union seien 10 zusätzliche Stellen im Ordnungsamt ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings muss die Stadt als Ortspolizeibehörde weitaus umfangreicher gegen politisch motivierte Gewalt vorgehen“, teilte sie mit.

„Insbesondere die Vergabe von öffentlichen Geldern an Vereine, die sich nicht klar zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen oder dort wo es nur Lippenbekenntnisse sind, muss dringend eingestellt werden. Wir dürfen uns als Stadt nicht mit Hausbesetzern in die Kuschelecke setzen, sondern müssen auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien setzen“, erklärte CDU-Stadtrat Achim Haas.

Gerade das Ordnungsamt hat überhaupt keine Befugnisse, gegen „politisch motivierte Gewalt“ vorzugehen. Es ist das alte, falsche Märchen, das der Stadt eine polizeiliche Handlungsbefugnis zuschreibt, die sie nicht hat. Und dann immer wieder Burkhard Jung für die aufflammende Gewalt politischer Randgruppen verantwortlich macht.

Dafür ist aber die Polizei zuständig, die die CDU in Sachsen nun seit Jahren denkbar knapp gehalten hat.

Das Ordnungsamt ist eher für solche Dinge verantwortlich wie die Kontrolle des ruhenden Verkehrs, genau das, was André Paul so besorgt macht. Und Dorothee Dubrau konnte die Sorgen des Plagwitzers nicht ausräumen. Im Gegenteil: Sie hat bestätigt, dass Leipzig eher zaghaft mit dem Thema umgeht.

Und André Paul scheint dabei nicht nur den ausführlichen Brief von der Baubürgermeisterin bekommen zu haben, sondern auch noch ein angeheftetes Schreiben vom Ordnungsamt selber.

Und das ruft jetzt die Grünen auf den Plan.

Denn jetzt scheint sich zu bestätigen, was viele vom wilden Parken Betroffenen in dieser Stadt schon vermutet haben: Dass die Politessen sogar die Weisung haben, beim Falschparken nicht rigoros durchzugreifen.

„Die Einwohneranfrage 2870 wurde leider nicht in der Ratsversammlung beantwortet, so dass keine Möglichkeit der Nachfrage bestand. An die Einwohneranfrage war ein erstaunlich offenes Schreiben des Ordnungsamtes angehängt“, stellt die Grünen-Fraktion jetzt in ihrer nächsten Anfrage zur Parksituation in Leipzig fest. „Wurde bisher meist behauptet, dass die mangelnde Kontrolle des Gehwegparkens dem fehlenden Personal geschuldet wäre oder die Mindereinnahmen aus der Kontrolle des ruhenden Verkehrs damit begründet, dass sich das Verkehrsverhalten gebessert habe, so legt dieses Anschreiben grundsätzlichere Probleme der Stadtverwaltung mit dem Thema nahe.“

Und sie stellt dazu zwei Fragen, die letztlich Fragen nach der Verantwortung für diese zunehmend unhaltbare Situation sind:

„Ist es die offizielle Auffassung der Verwaltung(-sspitze), dass ‚eine generelle Durchsetzung des Parkverbotes auf Gehwegen […] grundsätzlich nicht angemessen‘ scheint. Falls ja, welche negativen Folgen des Gehwegparkens für Sicherheit und Attraktivität des Fußverkehrs werden von der Verwaltung anerkannt und wie werden diese abgewogen? Falls nein, werden die entsprechenden Abteilungen des Ordnungsamtes noch einmal über ihre Aufgaben belehrt?

Da in dem Anschreiben darauf verwiesen wird, es verbleibe in der Regel genügend Platz für den Fußgängerverkehr: Wie viel Platz für den Fußverkehr ist nach Auffassung des Ordnungsamtes genügend? Was sind offenkundige Behinderungen des Fußgängerverkehrs nach dem Verständnis des Ordnungsamtes, sind z. B. zugeparkte abgesenkte Bordsteinkanten in Kreuzungsbereichen eine Behinderung des Fußverkehrs?“

Dumm nur, dass es bei dem Thema gar nicht um „genügend Platz für den Fußgängerverkehr“ geht, sondern um Verkehrssicherheit. Das Parken auf Gehwegen und Kreuzungen ist nicht deshalb verboten, weil man damit Fußgänger behindert, sondern andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringt. Die STVO untersagt das nicht ohne Grund.

Wer also mit „genügend Platz“ argumentiert, unterläuft die simple Pflicht der Ordnungsbehörde, die Verkehrssicherheit in Leipzig zu kontrollieren und zu gewährleisten. Das nicht zu tun, ist nicht mehr fahrlässig, sondern eindeutig ein Verstoß gegen die Dienstpflicht.

Wenn das so ist, dürfte zumindest der Stuhl des Leiters der Ordnungsbehörde wackeln. Es sei denn, die Anweisung kam aus höheren Gefilden, wo man sich partout nicht mit Autofahrerparteien anlegen möchte.

Die Einwohneranfrage von André Paul.

Die Antwort der Stadtverwaltung.

Die Anfrage der Grünen-Fraktion.

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