Anfangs stand ein Antrag der CDU-Fraktion und ein Verwaltungsstandpunkt. Die CDU wollte, dass der „Oberbürgermeister … beauftragt wird, bis zum II. Quartal 2016 ein Konzept vorzulegen, wie sogenannte QR-Cobbles vor historischen Gebäuden verlegt und mit geeigneten vorhandenen IT-Strukturen verknüpft werden können.“ Nach der Aussprache blieb davon nicht mehr allzu viel übrig. Eine Willenserklärung vielleicht. Wenn es hochkommt.

Die Debatte zum Nachhören

 

Eine solche Technologie sind die sogenannten „QR-Cobbles“, teilte die Stadt vorab mit. Und, dass an der Universität Leipzig bereits an einer entsprechenden App mit dem dazugehörigen Portal gearbeitet wird. Hier „sollte auf diese IT-Struktur zurückgegriffen werden, um Synergien zu nutzen.“ Hierbei handele es sich unter Anderem um einen mit einem QR-Code versehenen Pflasterstein. Durch Aktivierung des QR-Codes mittels Smartphone können die dort hinterlegten Informationen (Texte, Bilder usw.) abgerufen werden. Für technikaffine Touristen ist dies ein attraktives und zeitgemäßes Informationsangebot.

Für die CDU führte Nils Oberstadt in die Debatte ein. Die von der Stadtverwaltung Leipzig entgegen dem CDU-Vorschlag zudem empfohlene „Travel App“ stampfte der Stadtrat in Grund und Boden. Sie würde von den Nutzern abgelehnt, sie sei zu unbekannt und im Zweifel trage sie auch noch falsche Informationen nach außen. „Da ist es besser auf Wikipedia zu lesen“, so Oberstadt zur Qualität der Informationen der „Travel App“.

Ute Elisabeth Gabelmann zog ihren Änderungsantrag zurück, womit sich die beiden Ideen der Stadtverwaltung und der CDU gegenüberstanden. In einem weiteren Redebeitrag bat Oberstadt darum, die „Travel App“ aus dem Verwaltungsstandpunkt herauszuwerfen. Nahezu alle Stadträte stimmten anschließend dem Verwaltungsstandpunkt und damit auch irgendwie dem CDU-Vorschlag zu, mittels eines verstärkten Einsatzes von interaktiven Informationssystemen die Touristeninformation zu verbessern.

„Der Stadtrat unterstützt das Anliegen, Stadtgeschichte mittels moderner Informationsportale erlebbar zu machen.“ Damit ist der Beschluss frei von einer Empfehlung, mit welchen Apps man arbeiten möchte und somit ziemlich „weich“. Man darf demnach gespannt sein, was die Verwaltung nun daraus macht.

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