Es war schon erstaunlich. Es war die CDU-Fraktion, die im September die Geduld verlor mit der überhaupt nicht stringenten Politik der Stadtverwaltung gegenüber den Menschen, die auf Leipziger Wagenplätzen eine andere Form des Wohnens ausleben möchten. Sie schrieb einen Antrag und forderte: „Rechtssichere und anliegerverträgliche Lösungen für Wagenplätze“.

Was im Grunde auf belastbare Mietverträge für alle Wagenplätze hinausläuft, die bislang nur mehr oder weniger auf städtischem Grund geduldet werden. Dass die CDU dann auch ein paar Klauseln mit hineinschrieb – etwa zur Reservierung der Plätze für wichtige städtische Nutzungen – war zu erwarten.

Aber zumindest kann der Antrag den bislang unsicheren Zustand beenden, in dem die Verwaltung einer wirklich belastbaren Vereinbarung zum Thema Wagenplätze immer wieder elegant auswich. Diese Wohnform kommt im deutschen Baugesetz nicht vor, also könne man ja auch keine regulären Verwaltungsverfahren dazu auflegen.

Das war dann auch der CDU-Fraktion zu wattig. Natürlich kann man, wenn man städtischerseits weiß, welche Flächen man wirklich für soziale Entwicklung braucht – und welche nicht. Die diversen Gruppen von Wagenleuten haben ja immer versucht, Flächen zu finden, die eine städtische Entwicklung nicht behindern. Ärger gab es meist nur mit Bewohnern der Nachbarschaft, denen diese Wohnform irgendwie zu wild erschien. Die wird es immer geben. Umso wichtiger sind belastbare Verträge mit einvernehmlich geregelten Pflichten – für beide Seiten. So fordert es auch die CDU.

Die Linksfraktion fand den Antrag gut. Hat aber noch einen Extra-Antrag geschrieben, weil sie weiß, wie die Verwaltung tickt. Wenn man dort nicht einen klaren Ansprechpartner benennt, versickert der beste Beschluss irgendwo im Dickicht, Keiner fühlt sich zuständig und die alten Laufereien beginnen in neuer Form.

Das nun wieder fand die CDU-Fraktion gut und hat ihren Antrag von September noch einmal überarbeitet.

Da steht jetzt extra noch eingefügt: „Der Oberbürgermeister benennt eine für Wagenplätze zuständige Ansprechperson. Deren Aufgaben sind insbesondere Vertragsabschluss, Vertragskontrolle/Auflagenkontrolle, Ansprechfunktion für Anlieger und Konfliktmanagement.“

„In der Tat ist eine klare Zuständigkeitsregelung sinnvoll und sollte zweckmäßigerweise wie bisher im Ordnungsdezernat verortet werden“, macht die Fraktion auch gleich einen Vorschlag, wie diese Zuständigkeit organisiert sein könnte. Was die Linksfraktion sonst noch als Änderung vorgeschlagen hatte, findet man hingegen nicht so wichtig: „Ein gesondertes Bekenntnis zur Vielfalt der Wohnformen ist hingegen entbehrlich, da es dieses bereits im Wohnungspolitischen Konzept gibt.“

Wenn das mal reicht. Denn nicht alle alternativen Wohnformen haben sich schon so gut organisiert wie die Leipziger Wagenleute. Manche sind auch noch nicht so weit, um der Stadt gegenüber klar formulieren zu können, welche Forderungen und Wünsche sie eigentlich haben. Das ist ein Handicap – gerade dann, wenn es um alternative Wohnformen in Gebäuden geht, die noch der Stadt gehören. Die Vergabe dieser Gebäude bei Ausschreibungen nach (Nutzungs-)Konzept steckt noch in den Anfängen, hatte auch schon die erste Rumpelphase, in der eher die Missverständnisse dominierten.

Und absehbar ist, dass solche Irritationen zunehmen werden, je enger es wird in der Stadt und je weniger Platz zu vergeben ist für Wohn- und Projektformen, die sich an einem feien Markt niemals finanziell durchsetzen könnten.

Der geänderte Antrag der CDU-Fraktion.

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