Der Jugendbeirat hat es am 30. November bestätigt. Jetzt müssen sich der Verwaltungsausschuss und der Stadtrat eine Meinung bilden zum neuesten Vorstoß aus dem Jugendparlament. Das tagt zwar emsig, darf aber eigentlich nichts beschließen und im Stadtrat auch keine Anträge stellen. Jedenfalls nicht direkt. Das darf nur der extra eingerichtete Jugendbeirat. Grund: Jugendbeteiligung an Politik ist in Sachsen nicht vorgesehen.

Nicht mal da, wo es direkt um die Betroffenheit von jungen Menschen geht. Die Leipziger Verwaltung behalf sich bei solchen Themen in der Vergangenheit dann meist mit diversen Workshops, die eine gewisse Jugendbeteiligung einbrachten. Aber es ist wie mit jeder aufgesetzten Bürgerbeteiligung: Am Ende entscheiden doch wieder Verwaltung und Stadtrat allein, was gemacht wird und wie. Das könnte natürlich anders aussehen, wenn zum Beispiel das Jugendparlament zwingend einbezogen werden muss, wenn Entscheidungen anstehen, die das Leben junger Menschen in Leipzig direkt betreffen.

Was übrigens in westlichen Bundesländern schon lange Praxis ist, betonen die Jugendparlamentarier in ihrem Antrag, der jetzt über den Jugendbeirat eingereicht wurde.

„Wenn man sich die Gemeindeordnungen der Länder anschaut, dann sieht man ganz klar einen Unterschied zwischen Ost und West. Und zwar, dass Jugendbeteiligung in den alten Bundesländern jeweils mit Kann/Soll/Muss-Bestimmungen vorgeschrieben ist und die neuen Bundesländer derlei nicht besitzen. In Leipzig benötigt das Jugendparlament ein zusätzliches Gremium, um vor dem Stadtrat richtige eigene Anträge zu stellen, den Jugendbeirat. Dadurch verzögert sich die Willensbildung im Jugendparlament insgesamt, da es ein weiteres Gremium benötigt, eine weitere Beschlussfassung, um einen richtigen Beschluss zu finden“, stellen die jungen Leute in ihre Erläuterung zum Antrag fest. Der natürlich auf eine städtische Initiative zielt, den sächsischen Landtag zu einer Gesetzesänderung zu bringen. Auch Leipzig sitzt ja am Katzentisch und kann nicht selbst als Antragsteller im Sächsischen Landtag aktiv werden. Es kann nur an die Regierung bzw. die Landtagsfraktionen herantreten und für eine entsprechende Gesetzesänderung werben – in diesem Fall einen nötigen Passus in der Sächsischen Gemeindeordnung.

„Durch diese Ergänzung der Sächsischen Gemeindeordnung wird es im ganzen Land möglich sein, dass sich Kinder und Jugendliche in den Bereichen beteiligen, die für sie relevant sind. Hinzu kommt, dass dadurch die Angleichung von Ost und West wieder ein Stück betrieben würde“, heißt es im Antrag des Jugendparlaments. Und: „Wir beantragen die Einführung einer Soll-Bestimmung, da eine Kann-Bestimmung keinerlei rechtlichen Zugzwang für die Landesregierung und Kommunen entwickelt. Eine Muss-Bestimmung halten wir für nicht zielführend und für übereilt, deswegen ist eine Soll-Bestimmung unser beantragtes Ziel. Dadurch können Jugendliche einfordern, dass in gewissen Bereichen eine Beteiligung ihrer Interessen durchgeführt wird.“

Der Beschlussvorschlag für den Leipziger Stadtrat: „Der Oberbürgermeister wird damit beauftragt, sich bei der Sächsischen Landesregierung dafür einzusetzen, dass in die Sächsische Gemeindeordnung ein Passus eingefügt wird, welcher die Jugendbeteiligung in den für Jugendlichen relevanten Bereichen mit einer Soll-Bestimmung vorsieht.“

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