Als die anderen Fraktionen im Stadtrat schon lange fertig waren mit der Diskussion, kam auch die AfD-Fraktion noch angeschlichen und beantragte im April die „Einführung einer Kulturförderabgabe“. Die anderen Fraktionen hatten das Thema mit dem Haushalt 2017/2018 im September und Oktober diskutiert. Und realistische Chancen hat der SPD-Vorschlag zur Einführung einer Gästetaxe in Leipzig. Das Finanzdezernat lässt das längst prüfen.

Für den „Kultur-Euro“ der AfD bräuchte es eine Gesetzesänderung im Land.

„Für die Erhebung einer kommunalen Abgabe bedarf es stets einer gesetzlichen Ermächtigung. Dazu hat der Freistaat Sachsen im § 1 Abs. 2 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) definiert: ‚Kommunalabgaben im Sinne dieses Gesetzes sind Steuern, Benutzungsgebühren, Beiträge, Aufwandsersatz, die Gästetaxe, die Tourismusabgabe und abgabenrechtliche Nebenleistungen (Verspätungszuschläge, Zinsen und Säumniszuschläge)‘“, erklärt das Dezernat jetzt. „Die Erhebung einer Kulturförderabgabe ist demnach nicht möglich.“

Die Einführung einer Gästetaxe aber werde längst geprüft. Die Einführung ist möglich, weil im Oktober 2016 die Änderung des § 34 SächsKAG erfolgte, der „den sächsischen Gemeinden, die durch den Tourismus einen besonderen finanziellen Aufwand haben, die Möglichkeit zur Erhebung einer Gästetaxe zur Refinanzierung ihrer touristischen Infrastruktur – unabhängig von der Anzahl der Übernachtungen bzw. Besucher – eröffnet.“

Das gilt mit klaren Einschränkungen. Etwa: „Die Erträge aus der Gästetaxe können nur zur Deckung des touristischen Aufwandes einer Gemeinde verwendet werden.“ Oder: „Aus Gründen der Transparenz und zur Vermeidung einer Kostenüberdeckung ist eine Kalkulation zu erstellen.“

Aber nach Gesprächen etwa mit der Leipzig Tourismus und Marketing GmbH (LTM) oder dem Landestourismusverband Sachsen kam man zum Ergebnis, dass noch ein paar Klärungen notwendig sind. Dafür will man jetzt einen externen Gutachter beauftragen. „Die Vergabe des Auftrags soll bis zum 31.05.2017 erfolgen. Das Ergebnis wird im Juli 2017 erwartet.“

Danach soll dann ein SAP-basiertes Veranlagungsverfahren, mit dem Abgabenbescheide erstellt und die entsprechenden Buchungen automatisiert vorgenommen werden können, installiert werden. Die Beschlussfassung für die „Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe in der Stadt Leipzig“ strebt das Finanzdezernat für die Ratsversammlung am 15. November an.

Die zusätzlich eingenommenen Gelder dürfen nicht einfach im Stadthaushalt verschwinden, sondern müssen zweckgebunden eingesetzt werden. Etwa „für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu touristischen Zwecken bereitgestellten Einrichtungen und Anlagen,  für die zu touristischen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen und für die, gegebenenfalls auch im Rahmen eines überregionalen Verbunds, den Abgabepflichtigen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des öffentlichen Personenverkehrs und anderer Angebote.“

„Die Verwendung der Erträge aus der Gästetaxe kann folglich erst genau bestimmt werden, wenn die beauftrage Kalkulationsrichtlinie vorliegt und die Kosten für die touristischen Einrichtungen und Veranstaltungen ermittelt wurden“, betont das Finanzdezernat und will im September wieder zum Thema berichten.

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