Da waren eine Menge Leute herzlich erschrocken nach der Ratsversammlung im April, als der Stadtrat kurzerhand beschloss, die stadteigene LWB deutlich stärker mit Wohnungsneubau zu beauftragen. Aber zu viele Instanzen haben zu lange getrödelt und gezögert und so getan, als wäre das Leipziger Bevölkerungswachstum eine Eintagsfliege. Nun ist guter Rat teuer.

Dass die Stadtratsmehrheit auf die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) als wichtigsten Träger für den notwendigen, vor allem sozialen Wohnungsbau verfiel, hat mit den verlorenen Freiräumen zu tun. Der soziale Wohnungsbau hätte in Leipzig schon vor fünf Jahren geplant und begonnen werden können. Alle Zahlen lagen auf dem Tisch. Die Baupreise waren niedriger. Aber in Dresden zauderte und zögerte ein zuständiger Innenminister, der noch immer nicht begriffen hat, welche Hilfe die großen Städte tatsächlich brauchen, um des Wohnungsproblems Herr zu werden.

Das von ihm ausgereichte Fördergeld ist nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein, die Konditionen sind eine Ohrfeige für alle Bauwilligen. Denn die meisten Genossenschaften haben sich die bürokratischen Regeln genau angeschaut und hinterher deutlich gemeldet, dass sie zu diesen Konditionen keine Wohnungen im preiswerten Segment bauen können.

Der preiswerte Wohnungsmarkt wäre eigentlich ein Markt mit einer riesigen Nachfrage. Aber die Bauvorschriften der Bundesrepublik machen es praktisch unmöglich, für dieses Segment zu bauen. Die Fördergelder hätten helfen können. Aber sie helfen nicht wirklich.

Die Gemengelage zwingt Städte wie Dresden und Leipzig geradezu, ihre städtischen Wohnungsgesellschaften einzuspannen und möglicherweise auch zu überfordern.

Aber wie kann man die LWB unterstützen?

Die SPD-Fraktion im Stadtrat hat sich zumindest Gedanken gemacht, wie man der LWB zu mehr verfügbaren Grundstücken verhelfen kann. Da ist es, nachdem sie jetzt mit den neuen Eigentümerzielen in die Pflicht genommen wurde, nur folgerichtig, wenn ihr die Stadt mit Grundstücken unter die Arme greift.

„Die LWB bekommt mit der Aktualisierung der Eigentümerziele den Auftrag, ihren Marktanteil zu halten und damit die Zahl der Wohneinheiten in den nächsten Jahren zu erhöhen. Dies kann durch Zukäufe von Wohngebäuden oder Neubau geschehen. Durch die LWB hat die Stadt Leipzig die Möglichkeit, eine steuernde Funktion auf dem Wohnungsmarkt einzunehmen“, stellt die SPD-Fraktion in ihrem Antrag zum Thema ziemlich lakonisch fest. „Allerdings muss die LWB auch städtischerseits in die Lage versetzt werden, diese Funktion wahrzunehmen. Aus unserer Sicht würde dies der LWB erleichtert, wenn die Stadt Leipzig ihrem Wohnungsbauunternehmen unbebaute Grundstücke, auf denen Wohnungsbau rechtlich zulässig ist oder wo die notwendigen Voraussetzungen dafür geschafften werden können, als Gesellschaftereinlage überträgt bzw., wenn das rechtlich nicht möglich ist, ein Vorkaufsrecht für diese Grundstücke einräumt. Ähnlich soll dies auch bei anderen kommunalen Unternehmen gehandhabt werden, die entsprechende Grundstücke veräußern wollen.“

Am Ende kann die Stadt ihre Wohnungsbaugesellschaft nur mit allem aufrüsten, was in ihrer Macht steht. Auch eine Bürgschaft für eine deutlich höhere Kreditaufnahme war schon im Gespräch.

Es sind am Ende immer die Kommunen, die auf den Belastungen sitzen bleiben. Martin Schulz, der Kanzlerkandidat der SPD, bezifferte den Investitionsstau der Kommunen bundesweit auf 140 Milliarden Euro. Die Vermutung liegt nahe, dass er damit zu tief gegriffen hat. Allein in Leipzig kann man von einem Investitionsstau von weit über 3 Milliarden Euro ausgehen.

Und so lautet der SPD-Antrag nun:

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für städtische unbebaute Grundstücke, auf denen Wohnungsbau rechtlich zulässig ist, zu prüfen, ob diese als Kapitaleinlage in die LWB eingebracht werden können. Sollte dies nicht möglich sein, ist der LWB für diese Grundstücke ein Vorkaufsrecht einzuräumen.

Der Oberbürgermeister setzt sich dafür ein, dass auch bei städtischen Beteiligungsgesellschaften Regelungen getroffen werden, dass Grundstücke, die veräußert werden sollen und auf denen Wohnungsbau rechtlich zulässig ist, zuerst der LWB zum Kauf angeboten werden.“

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