Jetzt ist es passiert, nach den Aussagen eines ehemaligen Mitarbeiters des Ordnungsamtes Leipzig in der LVZ ergießt sich ein Shitstorm über das Ordnungsamt. Eine Petition fordert den Rücktritt des zuständigen Bürgermeisters Rosenthal und weiterer leitender Mitarbeiter. Die Fraktion Freibeuter beantragt ein unabhängiges externes Gutachten zur Arbeit des Ordnungsamtes, auch um „einer möglichen Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft zuvorzukommen“.

Bürgermeister Rosenthal spielt im LVZ-Interview am 2. Dezember 2022 das alte Spiel „Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts“ und nimmt das Ordnungsamt in Schutz. Er selbst hat selbstverständlich nichts falsch gemacht.
Ich kann natürlich kein unabhängiges Gutachten machen, aber eine Schilderung des Umgangs der Stadtverwaltung mit dem Thema Falschparker sei mir gestattet.

Ein Hinweis, wer den Vorgang kennt und somit den Text nicht in Gänze lesen will, am Ende steht ein Fazit.

Wie es begann

Am 26. Februar 2020 wurde der Antrag VII-A-00898 „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“ auf der Ratsversammlung des Stadtrats Leipzig in die Gremien verwiesen. Ich, damals noch Stadtrat für die Piratenpartei in der Fraktion Freibeuter, war bei diesem Antrag federführend, daraus erklären sich einige spätere Bemerkungen.

Es war längst nicht der erste Antrag zum Thema, beispielhaft nenne ich nur den Antrag VI-A-06575 „Abschleppen von geparkten PKW auf Radverkehrsanlagen“ der Fraktion Die Linke, aus dem Jahr 2019.

Im Ursprungsantrag waren einige Formulierungen eventuell mehrdeutig zu lesen, deshalb wurde eine Neufassung erarbeitet, die dann bis zum Ende des Vorgangs unverändert blieb.

Erste Kontakte

Ich bekam einen Anruf von Bürgermeisters Rosenthal, er erklärte mir, dass die Verwaltung ein Rechtsgutachten zum Abschleppen durch Prof. Müller, den ich ja bestimmt kenne (ja, sogar gut – zumindest seine Kommentare zu Verkehrsrechtsfällen), erarbeiten lassen hat.

Die Auswertung liefe und die rechtlichen Probleme wären bald geklärt. Ich möge doch auch Frau Geissler-Ploog (OA ruhender Verkehr) anrufen, sie könne mir dazu einiges sagen.

Also Anruf bei Frau Geissler-Ploog, wie erwartet die Aussage „zu wenig Personal für zu viele Aufgaben“, also „wir können das nicht“. Auf meinen Einwand, dass ein essenzieller Punkt im Antrag ist „Der Oberbürgermeister ertüchtigt das Ordnungsamt“, was ja personelle Ertüchtigung umfasst, kam sinngemäß die Antwort „Auch dann nicht“.

Aus den darauf folgenden Sitzungen der Fachausschüsse nur so viel, es zeichnete sich eine Mehrheit für unseren Antrag ab. Alles Weitere kann ich hier nicht schreiben, die Ausschüsse waren nichtöffentlich und ich unterliege auch heute noch der Verschwiegenheit.

Der Verwaltungsstandpunkt

Dieser referenzierte zwei Einzelurteile und darüber hinaus betonte er, dass jeder Vorgang eine „Einzelfallentscheidung, die angemessen und verhältnismäßig sein muss“ ist.

An dieser Stelle erstmals der Hinweis: Das Gutachten von Prof. Müller lag der Verwaltung, nicht aber dem Stadtrat, vor. Wir mussten also davon ausgehen, dass der Verwaltungsstandpunkt auf Grundlage des Gutachtens erstellt wurde.

Ratsversammlung 16. September 2020

Ich will nur kurz auf die Diskussion eingehen, Einzelheiten sind im LZ-Artikel vom 19. September 2020 gut dargestellt.

In der Diskussion äußerte Bürgermeister Rosenthal direkt an mich: „Herr Köhler, Sie wissen, dass wir ein Gutachten beauftragt haben, wo wir das genau analysiert haben. Wir haben einen Rechtsexperten, Professor Müller, gebeten, einmal mitzuteilen, was wir rechtlich denn dürfen. Das Gutachten ist fertig.“

An dieser Stelle zum zweiten Mal der Hinweis: Das Gutachten von Prof. Müller lag der Verwaltung, nicht aber dem Stadtrat, vor. Wir mussten also davon ausgehen, dass die Aussagen des Bürgermeisters auf Grundlage des Gutachtens gemacht wurden.

Der Oberbürgermeister kündigte seinen Widerspruch an, trotzdem wurde der Antrag vom Stadtrat beschlossen.

Ratsversammlung 7. Oktober 2020

Der Oberbürgermeister widersprach dem Beschluss und somit kam der Antrag erneut zur Abstimmung.
Der Widerspruch ist bemerkenswert, wie sich später zeigen wird, er bezieht sich erneut auf „Einzelfallentscheidung, die angemessen und verhältnismäßig sein muss“ und darauf, dass das regelhafte Abschleppen einen Strafcharakter hat. Dazu wird wieder eines der Urteile aus dem Verwaltungsstandpunkt referenziert.

An dieser Stelle zum dritten Mal der Hinweis: Das Gutachten von Prof. Müller lag der Verwaltung, nicht aber dem Stadtrat, vor. Wir mussten also davon ausgehen, dass die Aussagen des Oberbürgermeisters auf Grundlage des Gutachtens gemacht wurden.

Der Stadtrat erneuerte seinen Beschluss und der Oberbürgermeister kündigte an, erneut Widerspruch einzulegen und somit die Rechtsaufsichtsbehörde (Landesdirektion) einzuschalten.

Das „Rechtsgutachten“

Ungefähr am 26. Oktober 2020 (mein Download Datum) wurde den Mitgliedern des Fachausschusses Umwelt/Ordnung/Klima das Rechtsgutachten zur Verfügung gestellt. Funfact: Es ist kein Rechtsgutachten, es heißt „Entscheidungshilfe zum Anordnen von Abschleppmaßnahmen im Rahmen der kommunalen Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs in der Stadt Leipzig“. Es bestätigt die Rechtsauffassung der Stadtverwaltung nicht.

Bei einer Sitzung des Fachausschusses, von der ich aus oben genannten Gründen nicht weiter berichte, wurde Prof. Müller zugeschaltet. Er bestätigte auf Nachfragen, dass auch ein generalpräventives Abschleppen rechtlich möglich ist.

Antwort der Landesdirektion

Die Antwort der Landesdirektion vom 17. November 2020 war erwartbar, sie stützte die Rechtsauffassung des Oberbürgermeisters. Ich zitiere:

„Ob Falschparker in Leipzig abgeschleppt werden, darf das städtische Ordnungsamt auch zukünftig weiterhin im Einzelfall entscheiden. Zuvor hatte der Stadtrat in einem Beschluss dem Oberbürgermeister den Auftrag erteilt, für widerrechtlich geparkte Fahrzeuge an besonders verkehrsgefährdenden Stellen das Abschleppen zur Regel zu machen. Die Landesdirektion Sachsen (LDS) erklärte den Beschluss des Stadtrats nun für rechtswidrig.“

Hinweis: Ob der Oberbürgermeister die Landesdirektion über den Tenor des Gutachtens von Prof. Müller informiert hat, ist hier nicht ersichtlich.

Ratsversammlung 16. Dezember 2020

Auf der Ratsversammlung brachte, auf Grundlage der Entscheidung der Landesdirektion, der Oberbürgermeister die Vorlage VII-A-00898-NF-02-DS-01 „Rechtswidrigkeit des Beschlusses VII-A-00898-NF-02 zum Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“ im Stadtrat ein. Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen und der Oberbürgermeister wurde beauftragt, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen.

Weiterhin wurde ein Rechtsgutachten (Verwaltungsrecht) vereinbart, der Auftrag sollte ausgeschrieben werden. Drei Rechtsanwaltskanzleien, darunter eine von der Fraktion Freibeuter benannte, sollten Angebote abgeben. Aus diesen Angeboten sollte dann ausgewählt werden.

Januar 2021

Das verwaltungsrechtliche Gutachten von von Rechtsanwalt Dr. Georg Brüggen vom 15. Januar 2021 wird dem Stadtrat zugänglich gemacht. Die oben beschriebene Auswahl fand nicht statt, der Oberbürgermeister begründete das (sinngemäß) so:

„Wir haben die Wertgrenze als unkritisch für eine Direktvergabe angesehen, aufgrund der Zeitknappheit haben wir uns entschieden, eine Kanzlei, die nah am Thema ist, zu beauftragen. Es tut mir leid, dass wir vergessen haben, die Gremien zu informieren.“

Dieses Gutachten zielt darauf ab, dass der Beschluss rechtswidrig ist, allerdings nicht aus verkehrsrechtlichen, sondern aus verwaltungsrechtlichen Gründen.

Unter „7.2.2.3.3 Ergebnis zu § 53 Abs. 3 SächsGemO“führt Dr. Brüggen aus: 

„Ermessensleitende Vorgaben für das Abschleppen in bestimmten Gefahrensituationen greifen in die Vollzugszuständigkeit der unteren Straßenverkehrsbehörde und/ oder des Ordnungsamts als Kreispolizeibehörde ein. Solche Vorgaben verstoßen daher gegen § 28 Abs. 1 Flalbs. 2 Alt. 1 SächsGemO i. V. m. § 53 Abs. 3 Satz 1 SächsGemO. Das gilt wegen des unmittelbaren Zusammenhangs und dem damit einhergehenden Erklärungswert einer Konzeptvorgabe auch für den Feststellungsteil des Beschlusses in Satz 3 des Beschlusstextes. Der Beschluss muss daher insgesamt als rechtswidrig qualifiziert werden.“

Im Klartext heißt das: Der Stadtrat kann den Oberbürgermeister nicht per Beschluss beauftragen.

Ratsversammlung 21. Januar 2021

Erster Akt: Die Anfrage VII-F-02288 der Fraktion Freibeuter: „Gutachten zum Abschleppen von Falschparkern“ wird aufgerufen. Die sinngemäße Antwort von BM Rosenthal: „Das Gutachten war nie für die Veröffentlichung gedacht, es handelt sich um internes Schulungsmaterial.“, also wie schon oben ausgeführt kein Rechtsgutachten.

Besser wurde es noch bei der Nachfrage von Sven Morlok (FDP/Freibeuter). Auf die Frage, ob es rechtliche Bedenken gegen eine Veröffentlichung des Gutachtens gäbe, lautete die Antwort „Nein.“ Auf die weitere Nachfrage, ob also nach einem diesbezüglichen Stadtratsbeschluss das Gutachten veröffentlicht würde, war die Antwort: „Dann prüfen wir das“.

Zweiter Akt: Die Vorlage VII-A-00898-NF-02-DS-02 des Oberbürgermeisters: Widerspruch gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen zum Ratsbeschluss „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“ wird aufgerufen.

Was, nach einigen Redebeiträgen, noch folgte war ein Änderungsantrag zur Vorlage, der von Sven Morlok gestellt wurde. Als zusätzlicher Punkt wurde aufgenommen, dass das Gutachten des Prof. Müller veröffentlicht wird.
Der Vorlage wurde mehrheitlich zugestimmt.

Was zeigt dieser Vorgang?

– Das Abschleppen von verkehrsbehindernd parkenden Kraftfahrzeugen ist rechtlich abgesichert.

– Der Stadtrat kann den Oberbürgermeister nicht beauftragen, dieses durchzusetzen.

– Der Oberbürgermeister könnte es aber von sich aus anweisen. Die Rückendeckung des Stadtrates ist ihm, wie aus dem Beschluss ersichtlich ist, gewiss.

Das Ordnungsamt müsste es dann unter Führung des Dezernenten durchsetzen.

Aus dem Verfahren lässt sich, meiner Meinung nach, schließen, dass Ordnungsamt, Fachbürgermeister und Oberbürgermeister nicht gewillt sind, sich dem Problem Falschparker zu stellen. Wenn sie dieses täten, müssten sie sich ja auch der Parkplatz-Situation in Leipzig, in Gänze stellen.

Der aktuelle Antrag der Fraktion Freibeuter VII-A-08002 „Externes Gutachten zur Duldung von Falschparkern“ nimmt das in der Begründung präzise auf:

„Bereits im Zuge der Freibeuter-Initiativen mit dem Antrag ‚Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen‘, der damit verbundenen Veröffentlichung des Rechtsgutachtens zum Abschleppen sowie dem Antrag ‚Veröffentlichung von Arbeitsanweisungen im Ordnungsamt‘ musste man den Eindruck gewinnen, dass die Stadt Leipzig mehr Ressourcen in das Verhindern von Abschleppen investiert, als in den Kampf gegen Falschparker.“

Fazit: Gibt es Duldungsgebiete?

Zum Abschluss komme ich noch zur Frage der Duldungsgebiete. Bürgermeister Rosenthal sagt ja, es gäbe keine, aber als der „Bürgerverein Eutritzsch e.v.“ im April / Mai 2022 beim Ordnungsamt nachfragt, warum Gehwegparker in der Arthur-Hausmann-Straße plötzlich zur Unterlassung aufgefordert werden, antwortet nicht das Ordnungsamt.

Die Antwort der Straßenverkehrsbehörde lautet: „Tatsächlich wurde das rechtswidrige Gehwegparken in der Arthur-Hausmann-Straße bisher lediglich geduldet.“ [Quelle: Eutritzscher Rundblick vom Juni 2022]

Es gab wohl ein Duldungsgebiet in der Arthur-Hausmann-Straße. Wie wäre es sonst zu erklären, dass sich nie das Ordnungsamt dort sehen ließ? Entweder wurde den Mitarbeiter/-innen gesagt „Geht dort nicht hin“ oder sie wurden angewiesen, dort keine Strafzettel zu stecken. Von wem auch immer.

Ob jemand nun die Petition unterstützt, von mir gibt es da keinen Rat. Ich würde mir wünschen, dass die Stadt Leipzig, an Stelle eines langen Auswahlprozesses, endlich handelt – auch mit den vorhandenen Personalien.

Der Beitrag entstand im Rahmen der Workshopreihe „Bürgerjournalismus als Sächsische Beteiligungsoption‘ – gefördert durch die FRL Bürgerbeteiligung des Freistaates Sachsen.

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Es gibt 15 Kommentare

Ach kommen Sie…warum vergleichen Sie das Schreiben in der Kommentarspalte mit dem “Rüsten gegen den Klimawandel”?
Die “Klimafreunde” (gibts denn auch selbst ernannte Klimafeinde?) zerfleischen sich ja in aller Regel nicht selbst. Ich hatte beim Appell gegen das “Zerfleischen” tatsächlich die Übergriffe auf die Mitmenschen gemeint, nicht einen etwaigen Kampf untereinander.

Und ich glaube nicht, dass diejenigen, die da Kleben, irgendwas “erkannt” haben wollen oder was sie sonst noch so an utopisch angehauchter Erkenntnissphäre umgibt, wirklich die besseren Menschen sind. Noch das sie mit dem bißchen, was sie bereit sind zu tun (weniger Fleisch essen, nicht jedes Jahr ein Smartphone kaufen, so wenig Fliegen wie möglich) tatsächlich so viel ändern können, dass wir vor irgendwelchen Klimawandelfolgen davon kommen.
Sie streamen ihre Filme und Clips, sie verschieben Daten in Größenordnungen via der ganzen sozialen Medien, streben am Ende auch bloß wie der Rest, den sie kritisieren, nach einem gewissen Wohlstand, Wärme und Nachwuchs, und erzeugen damit genauso Klimagas und verbrauchen Ressourcen, die woanders aus der Erde gekratzt werden. Nur das sie denken, sie hätten das auf einem etwas vernünftigen Weg getan.
Was aber am Ende doch nicht radikal genug ist, um irgendwas zu ändern. Genug Gräben und Narben hat dieser Kampf dann am Ende aber trotzdem gebracht, und darauf habe ich keine Lust mehr. Es ist schwer genug, den Zusammenhalt zwischen alt und jung, zwischen Mann und Frau, zwischen Akademiker und Arbeiter, bis hin zum Subproletariat, und vielen anderen Teilen der Gesellschaft zu schaffen und sich nicht ständig misszuverstehen oder sich in die Haare zu kriegen. Der Bogen war jetzt etwas groß, aber was ich sagen will: Die Illusion, dass wir es tatsächlich in der Hand hätten, die mache ich mir nicht. Und die anderen gesellschaftlichen Dinge sollte man dabei nicht ganz vergessen, die es neben dem unbedingt erzwungenen sofortigen Abschleppen von Autos in der Stadt Leipzig noch so gibt.

P.S.: ich mag den Vorschlag von Thomas_2 auch.

🙂
Ihnen war das Aufgerege und die Zerfleischung der Klimafreunde immerhin einen 8zeiligen Absatz wert! Anstatt sich eben “für den Klimawandel zu rüsten”.

Ich denke ja, mittlerweile haben viele (vor allem jüngere) Bürger dieses Landes erkannt, in welche hausgemachte, fast ausweglose Situation wir in Punkto Klima rasen.
Und da man feststellt, dass die Politik (dank Lobby und Unvermögen) meilenweit hinterherläuft, versucht der Bürger nun im Klein-Klein, selber etwas zu tun.
Sei es nun dem Ordnungs-BM das Handwerk legen oder auf die Straße kleben.
Und ich kann das langsam gut verstehen.

Denn – an welchen Hebeln wollen Sie denn als Bürger noch drehen, wenn es die Politik nicht vermag?

Würden Sie nicht auch noch alles mögliche versuchen, wenn Sie im Auto merken, die Bremse geht nicht und die Mauer kommt auf Sie zu…? Grübeln Sie dann erstmal?

Wobei die lokale Problematik “Parken” ja generell und vernünftig geregelt werden kann.
Je nach Möglichkeiten, aber eben Erfordernis.

Ihre Fragen zu Parteien und Vorschlägen sprengen so ziemlich den Rahmen hier. Und das mit den Gehwegen: Klar, ich finde das auch nicht toll, wenn die Autos drüber fahren und die Platten kaputtmachen. Aber als Abstellfläche sind zum Beispiel Teile der Karl-Heine-Straße sicherlich geeignet, die aktuell dem GEHweg zugeschlagen sind, ohne das die Leute auf dem eigentlichen Weg weniger gut drauf gehen können. Was man dann gesetzlich wie widmet, damit es vor Petitionen und Hashtags sicher ist, kann man ja noch grübeln.

Mir gefällt der Vorschlag sehr von Thomas_2, auch wenn er sicher so nie kommen wird.

@baschti:
Ich hätte Ihnen dann empfohlen, sich um einen weiteren Stellplatz zu kümmern.
Das kann ja auch einer in einem Parkhaus sein oder ein Mietplatz.
Respekt vor Ihren Lebensumständen – aber können Sie nachvollziehen, dass in einer Stadt nur begrenzt Platz für private PKW vorhanden ist?
Immerhin “leisten” Sie sich 2 Autos und möchten diese in der Stadt kostenlos abstellen, in welcher Sie nicht mal arbeiten. 😉

@Sebastian
Was wären denn Ihre Vorschläge, wie wir uns für den kommenden Klimawandel rüsten könnten?
Oder anders: Welche Partei vertritt Sie momentan bei diesem Unterfangen, sodass man sich sicher sein kann, ausreichend getan zu haben, BEVOR alles den Bach runtergeht?

Ich sehe übrigens wenig Ermessensspielraum beim Parken auf Gehwegen: diese sind überhaupt nicht für solche Schwergewichte wie PKW (die immer schwerer werden) konstruiert, wie am Zustand oft zu erkennen ist.
Und Gehwege heißen so, weil sie ausschließlich dem Fußverkehr gewidmet sind. 😉

…und am Ende meckern die Enthusiasten dann auch bloß über Eigenheimbesitzer, mit ihren Carports und Doppelgaragen. Es ist ja nicht so, dass dann Ruhe wäre, stünden die Karren auf den Grundstücken und nicht davor 😉
Statt sich für den Ordnungsbürgermeister Hashtags aus der Krabbelgruppe auszudenken überlegt lieber, wie wir uns ein bißchen für den sowieso kommenden Klimawandel rüsten können. Die können sich hierzulande noch so sehr gegenseitig zerfleischen, SUV-Reifen entlüften oder mit Petitionen und “Einwohnerfragen” im großen Stil die Verwaltung belasten, aber solange anderswo auf der Welt mit neuen Kohlekraftwerken und anderen CO2-Emittenten im industriellen Stil weiter- und größergemacht wird, passiert das alles trotzdem. Dann wurde zwar der pöhse Rosenthal wegen dieser lächerlichen Duldungsgebiete abgesägt, und vielleicht hat man es dann auch geschafft, dass es hier ein wenig wie in Holland zugeht (interessantes Ziel für kulturelle Veränderungen übrigens), aber wärmer und trockener isses dann trotzdem.

Rund 350 Unterstützer der Petition innerhalb von zwei Wochen. Echt sehr populär, das Unterfangen. Vielleicht gibts ja doch mehr Leute als von den Enthusiasten erhofft, die mäßigeres Einwirken auf die Falschparker möchten, als es das sofortige Abschleppen ist. Ich sehe da absolut Ermessensspielraum in der Bewertung zwischen “es ist kein Gehweg mehr nutzbar” und “Autos stehen am Rand eines 4 m breiten Gehweges wo sie theoretisch nicht stehen dürften”.

Thomas_2, das klingt sinnvoll, aber geht an der Realität leider auch vorbei:

Wir wohnten in Gohlis, die Kinder in der Kita in Marienbrunn. Beide Jobs außerhalb der Stadt. Das Haus, in dem wir 8 Jahre bewohnten, hatte keine Stellplätze. Hätten wir dann umziehen müssen? Einer seinen Job kündigen?

Und zur Garage… Ja sicher sollte sie nicht als Lager oder Partyraum dienen. Schon klar. Aber wer kontrolliert das? Auto stand auf der Straße? Ja, Opa Herbert, noch guter Fahrer, aber schlechter Läufer, war zu Besuch und Stand daher in der Garage. Natürlich stand mein Auto dann draußen.

Du kannst das nicht kontrollieren, also kannst du es nicht sanktionieren.

Man kann das auch behutsam lösen:
Erst einmal darf jede Wohnung nur ein Auto anmelden, für jedes weitere Auto muss ein Stellplatz nachgewiesen werden (das gilt auch für Dienstwagen).
Bei einem Umzug muss für das angemeldete Auto ein Stellplatz nachgewiesen werden.
Wohnwagen und Wohnmobile haben nichts in der Stadt zu suchen (es sein denn, auf entsprechenden Stellplätzen).
Wer eine Garage hat, der muss in dieser parken, nicht davor. Wer einen Stellplatz hat (auch auf dem eigenen Grundstück) muss dort parken und nicht auf der Straße, damit endlich die Autos von den Straßen kommen.
Da müssen Mittel und Wege gefunden werden, das zu kontrollieren, z.B. auch über die erweiterte Einführung von Anwohner-Parken.

Lieber @Christian, wer jahrzehntelang das Falschparken duldet, der muss auch sagen können, was er eigentlich will. Wie gesagt, es geht nicht um die (Neu) Schaffung von Parkplätzen.

Lieber Thomas Köhler,

es geht mir in der Aussage darum, dass die Entscheider nicht das Gesicht verlieren, wenn sie sich endlich der Falschparker-Problematik stellen würden. Dies impliziert in der Folge eben NICHT die Erwartungshaltung, dass man nun – weil Falschparker verstärkt abgeschleppt werden – dafür Parkplätze generieren müsste.

Ich vermute, davor haben die Entscheider Angst, dass ihnen dann die Bürgerinitiativen und sonstige Lobbygruppen die Tür einrennen, weil mehr geahndet wird.

Sie schrieben ja: “Wenn sie dieses täten, müssten sie sich ja auch der Parkplatz-Situation in Leipzig, in Gänze stellen.” Eben nicht zwingend!

Auch nicht mit kostenpflichtigen Angeboten. Die Stadt ist dafür nicht verantwortlich.
Also muss sich auch kein Entscheider dafür verantworten müssen.

@Christian Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Interpretation meiner Aussage: “Aus dem Verfahren lässt sich, meiner Meinung nach, schließen, dass Ordnungsamt, Fachbürgermeister und Oberbürgermeister nicht gewillt sind, sich dem Problem Falschparker zu stellen. Wenn sie dieses täten, müssten sie sich ja auch der Parkplatz-Situation in Leipzig, in Gänze stellen.”
Wo steht dort, dass man sich dem Wunsch, jedem Auto einen kostenlosen Parkplatz zur Verfügung zu stellen, beugen muss?
“Es gibt kein, irgendwo verankertes, Recht auf einen kostenlosen Parkplatz!” das habe ich auch mehrfach in den Diskussionen im Stadtrat gesagt.
Mit dieser Aussage, vor der sich die Stadtverwaltung drückt, gewinnt man schwerlich Wahlen. Dazu komme ich aber in einem späteren Artikel.

Aus meiner Sicht wären die Konsequenzen aus dieser Angelegenheit klar, wenn auch nicht so einfach und realistisch umzusetzen: die Verantwortlichen in der Verwaltung (OBM, BM, OA) müssen gegen das Falschparken deutlich mehr als bisher handeln, sich darauf berufen, dass Bürger:innen und der Stadtrat das ausdrücklich wünschen, wie es ja auch zu belegen ist (Beschluss, Petition, Bürgerschaftsumfragen). Gegenüber den Angestellten der Stadt müssen dann OBM und BM, sowie andere Verantwortliche eben Fingerspitzengefühl und Tatendrang an den Tag legen, wenn man das Problem endlich lösen oder zumindest mal konkret angehen will. Es geht schließlich nicht um eine Lappalie, sondern ein drängendes Problem, das die Stadt schon lange hat!

Eine eindrucksvolle Historie, welche die Falschaussagen des BM entlarvt.
Leider ist die PDF der “Duldung” nicht mehr abrufbar. Die müsste man als große Anzeige in den Leitmedien drucken…

Die Petition wird offensichtlich nicht sehr gut angenommen.
Viel zu viel vertrauen sichtlich den offiziellen Lügenparolen des Problembürgermeisters.

“Aus dem Verfahren lässt sich, meiner Meinung nach, schließen, dass Ordnungsamt, Fachbürgermeister und Oberbürgermeister nicht gewillt sind, sich dem Problem Falschparker zu stellen. Wenn sie dieses täten, müssten sie sich ja auch der Parkplatz-Situation in Leipzig, in Gänze stellen.”

Das würde ich durchaus trennen!
Man kann sehr wohl Falschparker ahnden, ohne dass man dem Wunsch vieler PKW-Besitzer nachkommen muss, in einer mit Platzknappheit vorherrschenden Stadt jedem einen kostenlosen Parkplatz zur Verfügung stellen zu müssen.
Diese Forderungen sind absurd und im Gegensatz zum ‘Falschparker-Abschleppen’ durch keinerlei Rechtsgrundlage gedeckt.

Na klar nimmt #heikoluegt an Veranstaltungen teil, die er auch selbst bezahlt. Er ist schließlich der Fotobürgermeister.
Er hätte statt dessen in den letzten 9 Jahren aber auch für sichere Radverkehrsanlagen und anständige Klimapolitik sorgen können.
Aber warum soll man denn aufstehen, wenn man auch liegen bleiben kann.
Bloß gut, dass es draußen +1°C hat, da muss er auch nicht die Straßen vom Schnee beräumen – oder die Radwege. Es liegt sich doch so bequem.
Wann merkt DIE LINKE eigentlich, dass ihr BM nur noch peinlich ist?

Warum soll der Bürgermeister nicht bei einer PR-Aktion mitmachen?
Hätte er nicht dran teilgenommen, wäre es ihm auch bloß negativ ausgelegt worden.

Von mir gibt es den Rat. Bitte unbedingt die Petition unterstützen! Wenn ich daran denke, wie der UMWELTBÜRGERMEISTER überhaupt beim Stadtradeln auftreten konnte. Wie kann jemand so wenig Ehre und Anstand haben?

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