So richtig zufrieden ist der Grünen-Landtagsabgeordnete Wolfram Günther mit den Antworten des sächsischen Umweltministers Thomas Schmidt (CDU) auf seine Kleine Anfrage zum Baggergeschehen auf der Pleiße nicht. Denn dass dort losgebaut wurde, ohne dass der Artenschutz berücksichtigt worden war, das musste Schmidt ihm so bestätigen.

Die Schiffbarmachung der Pleiße bei Leipzig hat Ende des vergangenen Jahres unterbrochen werden müssen. Nicht wegen Eisgang oder anderer Witterungsunbilden, sondern weil der Ökolöwe Leipzig sich an die Landesdirektion gewandt hatte und darauf aufmerksam machte, dass hier gleich zwei wichtige geschützte Arten einfach beeinträchtigt werden, ohne dass das vor Beginn der Bauarbeiten geprüft worden wäre: der Eisvogel und die Grüne Keiljungfer.

“Tatsächlich wurden zunächst die Bauarbeiten begonnen, um auf der Pleiße einen Bootsverkehr zu ermöglichen. Erst als sich die ‘Ökolöwen Leipzig’ einschalteten und geltend machten, dass man doch Hinweisen zur Betroffenheit besonders geschützter Arten am Fluss nachgehen müsste, wurden die Arbeiten am Flussbett vorerst eingestellt”, kann Wolfram Günther, umweltpolitischer Sprecher Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen – durch die Minister-Antwort bestätigt – nun feststellen. “Das ist mehr als überraschend, denn schließlich war die ‘Grüne Keiljungfer’, eine besondere Libellenart, 2014 das Auwaldtier des Jahres in Leipzig und die Stadtverwaltung hatte auch zum Schutz des Eisvogels Anfang 2014 besondere Maßnahmen erlassen. Es lagen jeweils die veröffentlichten Kartierungen der Vorkommen des Eisvogels (Monitoringbericht Stadt Leipzig 2014) und der ‘Grünen Keiljungfer’ (Faltblatt der Stadt Leipzig zum Auwaldtier des Jahres) vor. Dass am Fluss Pleiße beide Arten ihren Lebensraum haben, war somit klar. Wieso erst die Bauarbeiten begonnen werden und dann nach geschützten Arten gesucht wird, die offensichtlich dort leben, erschließt sich mir nicht.”

Entsprechend verdutzt war auch der Ökolöwe.

Doch eine echte Artenschutzstrategie scheint in den Ausbaumaßnahmen der diversen Kurse im Neuseenland eher hinderlich. Im Fall der Baumaßnahmen an der Pleiße kam hinzu, dass die fünf Jahre alte Baugenehmigung auszulaufen drohte. Man war also im Zugzwang, loszubauen, um die Genehmigung nicht verfallen zu lassen. Trotzdem hatte man eine Artenschutzprüfung unterlassen und wollte erst reagieren, falls eine der seltenen geschützten Arten sich während der Bauarbeiten zeigen sollte. Aber selbst das ist für Baumaßnahmen – erst recht im Naturschutzgebiet – ein recht ungewöhnliches Vorgehen.

“1,7 Millionen Euro für die Schiffbarmachung der Pleiße auszugeben und hierbei den Artenschutz nicht zu berücksichtigen, ist keine nachhaltige Politik. Der Freistaat Sachsen sollte bei der Förderung von Projekten, die in die Umwelt und den Lebensraum von Pflanzen und Tieren eingreifen, darauf bestehen, zunächst Unterlagen zur Beeinträchtigung besonders geschützter Arten zu erhalten”, kommentiert Günther. “Ich werde aufgrund dieser unbefriedigenden Antworten des Umweltministers weitere Anfragen stellen, denn die Bürgerinnen und Bürger Sachsens haben ein Recht darauf zu wissen, mit welchen Mitteln der Ausbau von Flüssen finanziert und wie hierbei der Tier- und Artenschutz berücksichtigt wird. Ich will unter anderem wissen, ob und warum Tagebausanierungsmittel für Motorbootsschiffbarmachung verwendet wurden.”

Die Kleine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Wolfram Günther als pdf zum Download.

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Es hätte den Leser sicherlich interessiert, ob denn nun “Mittel aus der Tagebausanierung zur Motorbootsschiffbarmachung eingesetzt werden dürfen”.
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