LeserclubIm Januar teilte das Kommunale Forum Südraum Leipzig mit, dass die Bauarbeiten an der Pleiße bis August eingestellt werden. Die hatten im Dezember begonnen. In drei Bauabschnitten sollten die Störstellen in der Pleiße beseitigt werden. Doch dann sorgte der Ökolöwe für ein Stopp der Arbeiten, denn das artenschutzrechtliche Gutachten fehlte. Wie es jetzt weiter geht mit dem Projekt, dazu haben wir Dr. Steffi Raatzsch gefragt, sie ist Geschäftsführerin des Kommunalen Forums Südraum Leipzig.

Wie ist der Stand bei der naturschutzrechtlichen Untersuchung? Im Winter wird man dazu wohl eher wenige Erkenntnisse sammeln können. Bis wann ist also mit einer naturschutzfachlichen Bestandsaufnahme zu rechnen?

Wir haben vor Weihnachten die Arbeiten am 1. Bauabschnitt der Störstellenbeseitigung unterbrochen, um den Hinweisen zu naturschutzfachlichen Belangen nachzugehen. Dabei wurden die Ergebnisse des naturschutzfachlichen Monitorings bis zu den “Urdaten” geprüft. Als wir diese Prüfung abgeschlossen hatten, mussten wir feststellen, dass die uns durch den Planfeststellungbeschluss gewährte Bauphase bis 28. Februar nicht mehr ausreichend ist, um diesen 1. Bauabschnitt vollständig beenden zu können. Deshalb gab es die Entscheidung, die Bautätigkeit nicht wieder aufzunehmen, sondern dann im “nächsten Baufenster” ab 1. August weiterzuführen.

Die verbleibende Zeit bis dahin wird genutzt, um auch für den 2. und 3. Bauabschnitt, für die es noch keine naturschutzfachlichen Erfassungen gibt, diese Dinge nach einer anerkannten, mit den unteren Naturschutzbehörden abgestimmten Methodik zu untersuchen/zu prüfen. Dabei werden auch die Untersuchungsergebnisse für den 1. Bauabschnitt aktualisiert. Wir gehen davon aus, dass diese Untersuchungen bis Juni/Juli abgeschlossen sein werden.

Da auch gerade der Eisvogel dabei eine Rolle spielt, kann es sein, dass eine abschließende Stellungnahme nicht vor dem Sommer vorliegt.  Ist der geplante Baubeginn im August da nicht sehr optimistisch gedacht?  Kann es sein, dass sich die Baumaßnahmen zur Störstellenbeseitigung noch weiter verschieben?

Ja, der Baubeginn im August/September ist sehr optimistisch gedacht und es kann auch zu weiteren Verzögerungen kommen.

Welche Szenarien gibt es, wenn sich die vom Ökolöwen eingebrachten Warnungen bestätigen und der Schutz von Eisvogel und Grüner Keiljungfer tatsächlich stark beeinträchtigt werden? Sind dann Änderungen am Bauvorhaben vorgesehen? Und in welcher Art?

Da wir erst mit Vorlage der Untersuchungsergebnisse wissen, ob es schützenswerte Vorkommen gibt und ob es Beeinträchtigungen – und wenn ja, welche – gibt, können wir erst dann beraten und entscheiden, wie mit der Maßnahme weiter verfahren wird.

Hätte eine naturschutzrelevante Prüfung nicht schon vor Baubeginn im Dezember zwingend erfolgen müssen? Das entsprechend geänderte Bundesnaturschutzgesetz gilt seit 2010. Man hätte die Prüfung doch also vier Jahre lang schon durchführen können.

Für Teilabschnitte lagen naturschutzrelevante Untersuchungen vor; für andere noch nicht. Dass diese Untersuchungen noch nicht komplett vorlagen, ist aber auch in einem größeren komplexen Zusammenhang zu sehen. Das hat mit dem V. Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung zu tun, das im Jahr 2013 in Kraft getreten ist; und mit den damit in Zusammenhang stehenden Finanzmitteln.

Verfällt die 2009 erteilte Baugenehmigung, wenn die Prüfung jetzt ergibt, dass die Baumaßnahmen den Lebensraum geschützter Arten zu stark beeinträchtigen? Ist dann mit einer Neuauflage der Bauplanung zu rechnen?

Mit dem Beginn der Realisierung des 1. Bauabschnittes im Dezember 2014 hat die Umsetzung der Baugenehmigung begonnen. Damit existiert genehmigungsseitig quasi “lebenslanges” Baurecht, was nicht mehr verfallen kann. Eine neue Bauplanung wird es deshalb nicht geben, was aber erforderliche Anpassungen nicht ausschließt.

Was passiert mit den für das jetzige Projekt veranschlagten Geldern? Oder versucht man, das alte Projekt doch lieber mit leichten Abwandlungen umzusetzen?

Die veranschlagten Gelder sind projektgebunden und bleiben auch diesem Projekt vorbehalten; bis die Maßnahme realisiert ist (auch mit Abwandlungen/Anpassungen) oder bis durch entsprechende Entscheidungsgremien andere Entscheidungen getroffen werden.

Müssen die Gelder neu beantragt werden, wenn sich das Projekt deutlich verändert? Und wer trägt dann die schon verauslagten Kosten?

Diese Dinge werden immer am konkreten Problem diskutiert, wenn die jeweilige Situation eintritt. Aber unabhängig von der Situation haben sich die Sächsische Staatsregierung und das Kommunale Forum mit seinen betroffenen Verbandskommunen darauf verständigt, die Kosten gemeinsam zu tragen.

Vielen Dank.

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