Der MDR haut ja oft genug Schoten raus, bei denen sich Leute, die sich im Thema auskennen, fragen: „Was soll das? Machen die jetzt Lobbypolitik?“. So ungefähr ging es Dr. Gerd Lippold, dem wirtschaftspolitischen Sprecher der Grünen-Fraktion, als er am 29. Juli die Glotze anstellte und sich im MDR-Sachsenspiegel den Beitrag „Weicht Pödelwitz den Braunkohle-Baggern?“ anschaute.

Drei Tage vorher hatte der MDR noch getitelt: „Groitzsch wehrt sich gegen geplante Abbaggerung“. Pödelwitz ist einer der vielen kleineren Ortsteile von Groitzsch.

„Zur Frage, ob das Dorf weichen müsse, äußerte sich in dem MDR-Beitrag auch das Sächsische Oberbergamt. Unter Bezug auf die Einordnung des Gemeindegebietes von Pödelwitz als Vorbehaltsgebiet Braunkohle in den geltenden Braunkohlen- und Regionalplänen wurde die Aussage getätigt, dass die Zukunft des Dorfes nun in einem bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren geklärt werden müsse. Der maßgebliche Braunkohlenplan ‚Vereinigtes Schleenhain‘ von 2011, der Grundlage eines Betriebsplanverfahrens wäre, trifft jedoch über die Ausweisung als Vorbehaltsgebiet hinaus explizit keine regionalplanerische Festlegung zur Perspektive der Ortslage Pödelwitz“, stellt Lippold nun in einer Anfrage an die Regierung fest.

Er kann sich auch auf eine Anfrage beziehen, die er im Frühjahr gestellt hatte, und in der ihm Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) bestätigte: „Derzeit existieren keine rechtlich verbindlichen und rechtswirksam durchsetzbaren Vorgaben oder Grundlagen mit regionalplanerischem Feststellungscharakter oder im Landesrecht, durch die eine Umsiedlung der Einwohner von Pödelwitz auch gegen deren Willen durchgesetzt werden kann.“

Und nun eine völlig andere Botschaft vom Oberbergamt, das dem Wirtschaftsministerium direkt unterstellt ist?

Trotz aller Abwiegelung treibt die MIBRAG die Umsiedlungspolitik in Pödelwitz immer weiter, baut ein Neu-Pödelwitz und reißt das erste leer gezogene Haus ab, was natürlich in dem 130-Einwohner-Dorf den Eindruck verstärkt, dass die Tage des Dorfes gezählt sind. Die MIBRAG hat gerade erst angekündigt, die Rahmenbetriebsplanung für den Tagebau Vereinigtes Schleenhain anzupassen und dazu eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, die ungefähr zwei Jahre dauern wird. Den neuen Rahmenbetriebsplan werde man dann einreichen.

Aber das macht nur Sinn, wenn die MIBRAG ihre Förderleistung weiter auf einem Niveau von 18 bis 20 Millionen Tonnen im Jahr hält. Um das Kraftwerk Lippendorf zu versorgen, ist die halbe Fördermenge völlig ausreichend. Und die Betriebsgenehmigung für den Tagebau Vereinigtes Schleenhain ist eigentlich direkt an die Versorgung von Lippendorf gekoppelt.

Deswegen stellt Lippold ja auch immer wieder Fragen, wohin denn dann die ganze Kohle geliefert wird, die in Lippendorf nicht verbrannt wird. Die Antworten sind immer wieder ausweichend.

So nun auch wieder nach der im MDR geäußerten Meinung des Oberbergamtes, „auf Basis des geltenden Braunkohlenplanes sei eine Entscheidung über einen Antrag zur Inanspruchnahme der Ortslage Pödelwitz möglich“.

Eigentlich eine Frage direkt nach dem Stand der Abklärungen hinter den  Kulissen. Aber der zuständige Wirtschaftsminister wollte darauf nicht näher eingehen.

Die Antwort, die Lippold jetzt bekam, ist entsprechend ausweichend.

„Der Braunkohlenplan Tagebau Vereinigtes Schleenhain in der Fassung gemäß Bekanntmachung vom 25. August 2011 führt aus, dass ‚aufgrund der Tagebauentwicklung mit einer engen Nachbarschaftslage zu Pödelwitz ab ca. 2013 keine Möglichkeit besteht, Entscheidungen im Ergebnis späterer Planfortschreibungen (hier: des Braunkohlenplanes) zu treffen.‘ Dementsprechend sieht der Braunkohlenplan die Möglichkeit vor, eine Entscheidung über die Inanspruchnahme der Vorbehaltsgebiete im Rahmen zukünftiger bergrechtlicher Betriebsplanungen zu treffen.“

Das darf dann an ein ganz ähnliches Hase-und-Igel-Spiel am Flughafen Leipzig/Halle erinnern. Denn diese Formulierung kam 2011 in den Regionalplan, weil „die Träger der Regionalplanung“ sich genötigt sahen, „die räumlichen Voraussetzungen zur künftigen Nutzung der Braunkohle zu sichern“. Ausdrücklich ging es in der Begründung um die „planerische Sicherung der Versorgung bis ca. 2040 (des) bestehenden Braunkohlenkraftwerks Lippendorf“, wie von der damaligen Regierung gewünscht.

Das kann man einen Türöffner nennen, den die MIBRAG seit 2012 auch nutzt, um die Pödelwitzer zum Abzug zu drängen, obwohl es bislang weder die Umweltverträglichkeitsprüfung noch eine Aufnahme in den Regionalplan gibt. Ganz zu schweigen davon, ob die Kohle für Lippendorf überhaupt benötigt wird. Und wenn nicht, dann steht die Frage: Wo soll sie dann hingehen? Und das impliziert die Frage: Ist mit dem Oberbergamt schon alles abgeklärt und jetzt wird das Genehmigungsverfahren einfach abgespult?

Richtig sauer reagierte im Juli der Groitzscher Bürgermeister Maik Kunze: „Wenn die Kohle aus Schleenhain und Peres für das Kraftwerk Lippendorf verwendet werden würde, wäre die Inbetriebnahme des Groitzscher Dreiecks nicht nötig, ergänzt der Bürgermeister“, heißt es beim MDR im Beitrag „Groitzsch wehrt sich gegen geplante Abbaggerung“ vom 26. Juli.  Denn gebraucht werden für Lippendorf nur zwischen 9,5 bis 11 Millionen Tonnen Braunkohle im Jahr. Schleenhain und Peres würden völlig ausreichen, den Bedarf bis 2040 abzudecken.

Aber das scheint im Sächsischen Oberbergamt nicht weiter zu stören. Man hat ja Zeit. Oder den MDR zitiert: „Die Einwände werden beim Oberbergamt geprüft. Eine Entscheidung kann noch bis zu drei Jahre dauern.“

Die knappe Antwort auf Gerd Lippolds Nachfrage. Drs. 6253

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