Wenn eine Staatsregierung nicht nur Wirtschaftspolitik macht, sondern selbst Unternehmenspolitik betreibt, kommen obskure Dinge dabei heraus. So wie am Frachtflughafen Leipzig/Halle, wo der Freistaat Sachsen schon 2006 mit einer Rahmenvereinbarung und einer Patronatserklärung für DHL gegen EU-Recht verstieß. Seitdem ist die Fluglärmkommission zur machtlosen Instanz degradiert. Und einen Fluglärmbeauftragten wird es wohl auch nicht geben, kritisiert jetzt Marco Böhme.

Dabei war der Bestandteil des Koalitionsvertrages von CDU, SPD und Grünen aus dem Jahr 2019. Dort war festgelegt: „Im Interesse der Menschen im Ballungsraum Leipzig und der Akzeptanz der weiteren ökonomischen Entwicklung des Flughafens werden wir uns für eine weitere Reduzierung der Fluglärmbelastungen einsetzen. […] Wir werden einen unabhängigen Fluglärmschutzbeauftragten als direkten Ansprechpartner für die Anwohnerschaft durch die Staatsregierung einsetzen.“Denn wenn sich Bürger heute über Fluglärm beim zuständigen Lärmschutzbeauftragten des eigentlich staatlichen Unternehmens beschweren, passiert nichts. Die Verstöße gegen Lärmschutz gehören zum nächtlichen Flugbetrieb, in dem es weder Einschränkungen für Größe und Lautstärke der eingesetzten Flugzeuge gibt noch die mindeste Zeitbeschränkung für ihren Einsatz.

Der Flughafen meldet beinah mit Stolz die Zahl der Fluglärmbeschwerden. Aber wenn betroffene Kommunen in der Fluglärmkommission Vorstöße unternehmen, den Lärm einzuschränken, scheitern sie regelmäßig an der Phalanx der staatlichen Vertreter in der Kommission und der nutznießenden Frachtfluggesellschaften, die zusammen die Mehrheit haben.

Da wäre ein wirklich unabhängiger Lärmschutzbeauftragter eigentlich der erste Schritt hin zu einer überfälligen Korrektur.

Aber den wird es vorerst nicht geben, stellt Marco Böhme, Sprecher der Linksfraktion für Klimaschutz und Mobilität, fest. Er hat im Rahmen der Haushaltsberatungen die Staatsregierung gefragt, wo im Haushalt diese Personalstelle veranschlagt ist. Das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit antwortete lediglich: „Zur Einsetzung des/der Fluglärmschutzbeauftragten bedarf es ausreichender Personalmittel. Die Bereitstellung dieser Mittel obliegt dem Sächsischen Landtag als Haushaltsgesetzgeber.“

Aber welchen Einfluss hat der Landtag noch, wenn das wirtschaftstreue Verkehrsministerium die Mittel fĂĽr die Stelle nicht von selbst in den Plan schreibt?

„Ich lese das als Absage des Vorhabens, mindestens als Verschiebung“, sagt Marco Böhme. „Der Beauftragte wird also frühestens 2023 ernannt werden. Angesichts der derzeitigen Ausbaupläne am Flughafen Leipzig/Halle ist das ein starkes Stück. Um 50 Prozent soll dadurch der Flugverkehr bis 2030 zunehmen, vor allem nachts. Es braucht also jetzt eine Ansprechperson, die das Thema Fluglärmschutz in den Blick und die Sorgen der Anwohnerinnen und Anwohner ernst nimmt.“

So etwas Ähnliches hat ja die sächsische Staatsregierung implementiert und dafür einen altgedienten Parteisoldaten ins Amt berufen.

Zu Jahresbeginn hat die Mitteldeutsche Flughafen AG, deren Mehrheitsgesellschafter der Freistaat ist, den ehemaligen Staatsminister und Europaabgeordneten Hermann Winkler zum Regionalbeauftragten fĂĽr Flughafenentwicklung ernannt.

„Die Staatsregierung meint wohl, mit ihm eine geeignete Ansprechperson gefunden zu haben. Winkler hat jedoch bereits bei seiner Ernennung davon gesprochen, dass Nachbarn des Flughafens Leipzig/Halle das Wachstum begrüßt und mitgetragen hätten und dass er seinen Beitrag dazu leisten wolle, dass das auch beim derzeitigen Ausbauvorhaben so bleibt“, kommentiert Böhme diese seltsame Personalie. Denn um einen Mann zu bezahlen, der für den Ausbau gute Stimmung machen soll, ist Geld da, für einen Lärmschutzbeauftragten nicht?

„Er ist damit wohl kaum ein unabhängiger Ansprechpartner für die von Fluglärm Geplagten“, sagt Böhme. „Vielmehr wäre es ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen, wenn das Ausbauvorhaben wie geplant umgesetzt werden würde, ohne dass das Thema Lärmschutz stärker in den Blick genommen wird. Ein unabhängiger Fluglärmschutzbeauftragter hätte im Sinne der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner wirken können – dies ist der Koalition jedoch offenbar nicht so wichtig.“

Zur Ernennung Winklers und zur Rolle der Staatsregierung hat er im Landtag eine Kleine Anfrage gestellt (Drucksache 7/5635), die wahrscheinlich Ende des Monats beantwortet wird.

Aber während die Sache mit dem Lärmschutzbeauftragten immer weiter verzögert wird, werden die Ausbaupläne auch trotz Corona-Einschränkungen weiter vorangetrieben.

„Neben der schnellen Berufung eines Sächsischen Fluglärmschutzbeauftragten fordern wir, das laufende Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle auszusetzen“, betont der Leipziger Landtagsabgeordnete. „Denn die Corona-Pandemie macht es unmöglich, die Bürgerinnen und Bürger angemessen zu informieren und sie zu beteiligen. Die Staatsregierung sollte gemeinsam mit der zuständigen Landesdirektion und im Einvernehmen mit der Flughafen Leipzig/Halle GmbH darauf hinzuwirken versuchen.“

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