Die Sorge, die die Linksfraktion da mit ihrem Antrag zum Pereser See geäußert hatte, findet die Leipziger Stadtverwaltung durchaus berechtigt. Aber trotzdem bekommt die Linke jetzt eine Stellungnahme aus der Verwaltung, die betont, dass es so nicht geht. Der Leipziger Stadtrat kann den OBM nicht beauftragen, sich beim Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen dafür einzusetzen, dass Leipzig mitwirken kann an den Planungen zum Pereser See, der 2038 geflutet werden soll.

Das Anliegen teilt die Verwaltung auch, aber im Regionalen Planungsverband hat die Verbandsversammlung das Sagen. Da sind auch Leipziger Stadträt/-innen drin.

„Der Antrag ist nicht umsetzbar bzw. rechtswidrig, da gemäß § 10 Abs. 4 Sächsisches Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) die Verbandsräte in der Verbandsversammlung der Regionalen Planungsverbände an Aufträge und Weisungen nicht gebunden sind. Die durch den Ursprungsantrag vorgesehene Beauftragung der Mitglieder im Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen ist daher nicht zulässig“, betont das Dezernat Stadtentwicklung und Bau in seiner Stellungnahme. „Nichtsdestotrotz ist der Inhalt des Antrags begründet und nachvollziehbar, weswegen der Alternativvorschlag unterbreitet wird.“Und ganz untätig ist auch Leipzigs Verwaltung nicht. Dort teilt man durchaus die Besorgnis, dass die Flutung des Pereser Sees auch das Leipziger Auensystem in Mitleidenschaft ziehen könnte.

„Die Pläne der MIBRAG mbH, den Pereser See durch die Flutung des Abbaufeldes Peres innerhalb des Tagesbaus Vereinigtes Schleenhain entstehen zu lassen, sind der Stadt Leipzig bekannt. Nach derzeitigem Kenntnisstand soll der Pereser See zwischen 2039–2054 (Stützung bis 2058) durch Fremdflutung aus der Weißen Elster oder alternativ aus der Mulde über eine Pumpstation geflutet werden. Für die Fremdflutung benötigt der See einen Gesamtwasserbedarf von ca. 390 Millionen m3“, geht das Planungsdezernat auf die Dimension dieser Flutung des dann ehemaligen Tagebaus Vereinigtes Schleenhain ein.

„Über die Renaturierung und Befüllung des Pereser Sees wird in bergrechtlichen und wasserrechtlichen Verfahren entschieden. Dabei sind hydrologische Untersuchungen per Gesetz Bestandteil der Verfahren. Die Stadt Leipzig wird sich gleichwohl hier als Beteiligte dafür einsetzen, dass eine Befüllung des Pereser Sees mit Wasser der Weißen Elster nicht mit Nachteilen für die naturschutzkonforme Auwaldentwicklung verbunden sein wird. Ebenso ist es sinnvoll, den Planungsverband darin zu bestärken, die Gesamtfortschreibung des Braunkohlenplans voranzutreiben, um frühzeitig belastbare Planungsgrundlagen für den Kohleausstieg zu haben.“

Der Zeithorizont ist deutlich geschrumpft

Denn die gibt es noch nicht wirklich, denn bislang sah sich auch der Planungsverband Westsachsen hier nicht bemüßigt, da das Kohlekraftwerk Lippendorf ja ursprünglich bis in die 2040er Jahre laufen sollte. Der „Kohlekompromiss“ hat das Ende des Kraftwerks für 2035 festgelegt. Aber nicht ohne Grund haben die Verhandlungspartner der Ampelkoalition im Bund schon angekündigt, dass man für Deutschland einen Kohleausstieg schon vor 2030 anpeilen möchte.

Der Planungshorizont für den Pereser See hat sich also schon jetzt deutlich verkürzt.

Die Stadt Leipzig arbeite zudem in der „Facharbeitsgruppe Flussgebietsbewirtschaftung Westsachsen“ (FAG) mit, in der neben der Stadt Leipzig die maßgeblich verantwortlichen Institutionen, SMEKUL, LfULG, Landesdirektion Sachsen, MIBRAG mbH, LMBV GmbH, Landestalsperrenverwaltung Sachsen und Landesbetrieb für Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt vertreten sind, betont das Planungsdezernat.

„Im Rahmen de FAG werden für die Flussgebietsbewirtschaftung der Teileinzugsgebiete der Weißen Elster und Pleiße in Westsachsen Bewirtschaftungsgrundsätze erarbeitet.“

Zur Sanierung des durch den Braunkohlenbergbau und die Industrie genutzten/ beeinträchtigten Wasserhaushaltes sowie zu dessen dauerhafter Stabilisierung beinhalten diese Bewirtschaftungsgrundsätze,

1. die Mindestabflüsse der Fließgewässer sowie die gewässertypische Abflussdynamik so weit wie möglich zu gewährleisten und die Anforderungen der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer an die ökologischen und chemischen Umweltqualitätskomponenten und -normen einzuhalten,

2. die Bewirtschaftung der Gewässer und gewässerabhängigen Ökosysteme (insbesondere die Auen) im Gebiet im Sinne der Zielerreichung (s. Pkt. 1) zu betreiben und

3. die Anforderungen der Gewässer und Auen im Abstrom zu beachten.

„Diese Ziele finden entsprechend auch bei den Planungen zur Flutung des Pereser Sees Berücksichtigung“, so das Planungsdezernat. „Die Stadt Leipzig fordert im Rahmen der FAG die besondere Berücksichtigung der Belange der Leipziger Auenlandschaft weiterhin aktiv ein.“

Und natürlich können das auch die Mitglieder der Verbandsversammlung tun, zu denen eben auch gewählte Stadträt/-innen aus dem Leipziger Stadtrat gehören.

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Wer glaubt, dass der Kampf ums Wasser nur irgendwo anders auf der Welt (Afrika, Naher Osten, …) stattfindet, irrt. Zur Kaschierung der Langzeitfolgen des Braunkohleabbaus wird der Einfachheit halber die Anlage neuer Seen durch Flutung ehemaliger Tagebaue präferiert. Das Wasser, was dazu benötigt wird, müsste aber dem bestehenden Kreislauf entnommen werden, was zwangsläufig zu einer (weiteren) Schädigung z. B. des Leipziger Auenwaldes führen würde. Deshalb darf für die Flutung aufgegebener Tagebaue in Zukunft nur noch überschüssiges Wasser (z. B. bei extremen Hochwasserereignissen) verwendet werden. Selbst dass Wasser “normaler” Hochwasserereignisse wird für die Renaturierung des Auenwaldes dringend benötigt! Und bei Nichthochwasser darf erst recht kein Wasser abgezweigt werden. Dafür müssen die Leipziger Vertreter in den zuständigen Gremien kämpfen!

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