Wasserpolitik in Sachsen ist Umweltpolitik, aber auch Energiepolitik. Seit ein paar Tagen ist in Sachsen ein Streit um die von der CDU/FDP-Koalition geplante Wasserabgabe für Wasserkraftanlagen entbrannt. Ein Streit, der sogar Umweltverbände und Wassermüller entzweit. Doch an der Wurzel des Problems hockt wieder einmal die Ahnungslosigkeit einer Regierung, der die Wegmarken fehlen.

Denn die Koalition hat zwar eine solche Abgabe in ihren Doppelhaushalt 2013/2014 hineingeschrieben. Aber nach einer Beratung von Betriebswirten und Wasserfachleuten am 26. November im Umweltministerium (SMUL) stellte sich heraus, dass dem SMUL schlicht die notwendigen Daten fehlen, um die Wirtschaftlichkeit einer solchen Abgabe überhaupt berechnen zu können.

Kapitel 1: Ein Eil-Fax aus der CDU-Fraktion

Noch am selben Tag schritt die CDU-Fraktion zu Hilfe und versandte ein Fax an alle möglichen Adressaten, um auf diese Weise in aller Eile noch Daten zu sammeln. Für Jana Pinka, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, nur noch ein Vorgang zum Kopfschütteln: “Die sächsische Staatsregierung will das Wassergesetz im Zuge der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2013/2014 ändern, um Wassermüllern mittels einer Wasserentnahmeabgabe in die Tasche greifen zu können. Gleichzeitig wird ein Wassernutzer mit deutlich höheren Umweltkosten und schwerwiegenden Auswirkungen auf den Wasserhaushalt in Sachsen, nämlich der Braunkohle-Tagebau, weiterhin bevorteilt. Dazu liegt (wie in der vergangenen Haushaltsrunde 2011/2012) der Antrag der Linken vor, statt der Erneuerbaren Energie Wasserkraft endlich den durch die Abgabebefreiung subventionierten Braunkohlebergbau mit einer Wasserentnahmeabgabe zu belasten. Schließlich müssen dort bereits jetzt merkliche Schäden (Eisen- und Sulfatbelastung) hingenommen werden.”

Doch den Braunkohletagebau hat die Sächsische Landesregierung von der Wasserentnahme frei gestellt. Eine klassische Subventionierung. Aber der Weg, das Geld nun ausgerechnet bei den Wassermüllern kassieren zu wollen, scheint zumindest nicht überlegt.

Pinka: “Die von der Staatsregierung angesetzte Wunschsumme von 3 Millionen Euro/Jahr erwartete Abgabe der Wassermüller stimmt zudem hinten und vorne nicht. Deswegen steigt die CDU nun auf ein eigenwilliges Fragebogenverfahren um: Die Wassermüller werden von CDU-Abgeordneten persönlich gebeten, sämtliche betriebswirtschaftlichen Angaben ihrer Anlage dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) mitzuteilen. Bei Problemen mit den Fragen auf einem Blatt ohne Briefkopf gibt es eine Hotline im Umweltministerium. Wir können den Wassermüllern nur raten, diesen Schnellschuss nicht zu unterstützen. Denn eine Erhebung von Wasserentnahmeentgelten setzt eine umfangreiche Analyse voraus.”

Kathrin Kagelmann, Abgeordnete der Linken aus der Oberlausitz, ergänzt dazu: “Bei einem Besuch der Ruhlmühle an der Spree habe ich im Gespräch mit dem Betreiber die Argumente der CDU/FDP-Koalition mit der Realität verglichen: Die Ruhlmühle erntet mit ihrer 350 kW-Anlage lediglich 9,6 Cent pro kWh nach EEG – trotz funktionierender Fischaufstiegsanlage. Eine Anlage dieser Größenordnung ernährt nach Abzug aller Kosten, insbesondere von Kapitaldienst und Gewässerunterhaltung, seinen Betreiber – reich wird der Wassermüller damit nicht. Wenn eine Wasserentnahmeabgabe als Belastung hinzukommt, wird die Wirtschaftlichkeit der Anlage insgesamt in Frage gestellt. Die wenigen Bundesländer der Republik, die überhaupt Entnahmeabgaben für Wasserkraftanlagen vorsehen, haben deshalb den Vollzug ausgesetzt.”

Kapitel 2: Der NABU springt dem Umweltminister bei

Von all dem scheint man beim NABU, Landesverband Sachsen e. V., freilich noch nichts gehört zu haben. Irgendwie glaubt man dem Versprechen der Sächsischen Regierung, die Wasserentnahmegebühr käme dann dem Gewässerausbau zugute.

Klingt ja nicht viel: Die Gebühr soll 0,0001 Euro pro Kubikmeter des zur Wasserkraftnutzung entnommenen Wassers und mindestens 15 und höchstens 25 Prozent der Vergütung der gewonnenen Energie betragen. 15 bis 25 Prozent? – Das dürfte bei etlichen Wasserkraftanlagenbetreibern die Jahresbilanz ins Negative drehen.

Bernd Heinitz, Vorsitzender des NABU Sachsen, kann diese ganze Aufregung nicht verstehen: “Für uns ist die Einführung einer Wasserentnahmeabgabe ein nachvollziehbarer Schritt, insbesondere im Hinblick auf die große Zahl von Kleinwasserkraftanlagen (KWKA) in Sachsen. Schließlich versickern die Einnahmen nicht irgendwo im Staatssäckl, sondern sollen zielgerichtet zur Verbesserung der Ökologie sächsischer Fließgewässer eingesetzt werden. Das ist bitter nötig, da wir vielerorts noch meilenweit davon entfernt sind, die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen. Ein Grund ist die mangelnde Durchgängigkeit unserer Flüsse und Bäche.”

Immer wieder käme es dazu, dass ganze Flussabschnitte total trocken lägen. Er benennt Gottleuba, Zschopau, Schwarzwasser und Triebisch. Das ankommende Wasser werde vollständig in die Mühlgräben und über die Turbinen geleitet. Sei noch Wasser vorhanden, bilde das Wehr für wandernde Fische trotzdem ein unüberwindliches Hindernis, da die Fischauf- und Fischabstiegshilfen häufig nicht funktionieren. Stromab wandernde Fische würden daher mit der Hauptwassermenge zur Wasserkraftanlage wandern und dort sterben.

Bernd Heinitz: “Diese und weitere für das Ökosystem Fluss zerstörerische Folgen der Wasserkraftnutzung sind enorm. Der Beitrag der 327 sächsischen Anlagen (an dem auch die großen – effektiven – Kraftwerke beteiligt sind) zur Kohlendioxid-Vermeidung ist hingegen extrem gering. Nach Recherchen der Allianz für Sachsens Flüsse, eines Zusammenschlusses von neun Naturschutz-, Fischerei- und Sportverbänden, beträgt er magere 0,006 Prozent. Die Einnahmen der WKA-Betreiber sind jedoch, wie den Mitteilungen der Energieversorger zu entnehmen ist, nicht unerheblich. Weshalb kämen sonst Bürger aus den alten Bundesländern auf die Idee, in Sachsen Wasserkraftanlagen zu betreiben?”

Das sächsische Umweltministerium begründete die geplante Abgabepflicht für die Wasserkraftnutzung mit der Notwendigkeit, das Kostendeckungsprinzip für Wasserdienstleistungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vollständig umzusetzen.

Bernd Heinitz: “Das scheint uns prinzipiell richtig, ebenso sind Festlegungen zum Mindestwasser nötig, also zu der Wassermenge, die im Fluss verbleiben und über das Wehr fließen muss, und ihre Einhaltung bedarf einer strengen Kontrolle. Sowohl die geplanten Festlegungen zum Mindestwasser als auch die Einnahmen durch die Wasserentnahmeabgabe sollen also nicht nur der Realisierung von EU-Zielen dienen, sondern auch der Erhaltung des Lebens im und am Ökosystem Fließgewässer. Davon profitiert letztendlich auch der Mensch.”Kapitel 3: Die Anlagenbetreiber fühlen sich nicht mehr vertreten

Für den Verband der Wasserkraftbetreiber Sachsen und Sachsen-Anhalt e.V. operiert Sachsens Staatsregierung mit einer falschen Berechnungsgrundlage. “Auf diese Aussage”, so der Wasserkraftanlagenbetreiber Hans Grosse, “kann man das Bestreben der CDU in Sachsen, die Wasserentnahmeabgabe einzuführen, reduzieren.” Grosse, der selbst mehrere Wasserkraftanlagen, unter anderem im Vogtland, betreibt, fühlt sich als Unternehmer von der CDU derzeit schlecht vertreten und im Stich gelassen.

Seit Monaten, so bestätigt auch die Präsidentin des Verbandes der Wasserkraftanlagenbetreiber Sachsen und Sachsen-Anhalt e.V., Angela Markert, laufen die Wasserkraftwerksbetreiber in Sachsen Sturm gegen eine Wasserentnahmeabgabe, die ihre Existenz gefährdet. Dabei sind die Gründe, die die Wasserkraftwerksbetreiber ins Feld führen, durchaus nachvollziehbar. 15 bis 25 % der nach dem EEG erzielten Einspeiseerlöse sollen mit der Wasserentnahmeabgabe abgeschöpft werden und zwar auch die, die aufgrund des Eigenverbrauches gar nicht vergütet worden sind. Mittelständischen Unternehmen, die den erzeugten Strom selbst verbrauchen, entstehen damit erhebliche Mehrkosten.

Gleichzeitig wird das angestrebte Ziel, die Flüsse in Sachsen an den Anlagen durch Fischauf- und -abstiegshilfen durchgängig zu gestalten, konterkariert. “Es bleibt fraglich, ob nach der Zahlung einer Wasserentnahmeabgabe bei den Betreibern in Zukunft noch genug Geld verbleibt, um diese Maßnahmen zu finanzieren”, erläutert Angela Markert.

Die Wasserentnahmeabgabe wird unter Berufung auf die europäische Wasserrahmenrichtlinie erhoben. “In diesem Zusammenhang bleibt es unverständlich, warum gerade die Betreiber von Braunkohletagebauen von der Wasserentnahmeabgabe befreit bleiben sollen, obwohl die gerade die größten Auswirkungen auf den Wasserhaushalt in Sachsen verursachen”, kritisiert Angela Markert.

Weitere Brisanz erhält der Sachverhalt dadurch, dass der Kostenansatz der Staatsregierung für die Berechnung der Abgabe auf teilweise falschen Zahlen der 50Hertz-Transmissions GmbH beruht. Diese veröffentlicht die Einspeisevergütungen der regionalen Netzbetreiber. Zumindest die Mitnetz GmbH, eine Tochter der enviaM aus Halle habe hier, offiziell aus Datenschutzgründen, unrichtige Zahlen weitergegeben, die zum großen Teil erheblich über den tatsächlichen Erzeugungszahlen für Strom aus Wasserkraft liegen.

Dem Sächsischen Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft seien diese Fakten bekannt. Außerdem hätten sich in den zurückliegenden Wochen unter anderem die IHK, die CDU Mittelstandsvereinigung (MIT) und mehrere Bürgermeister vor Ort gegen die Wasserentnahmeabgabe ausgesprochen haben. Genützt habe der Protest bisher nichts. Die CDU /FDP-Koalition sei fest entschlossen, die Wasserentnahmeabgabe einzuführen.

Mit der Wasserentnahmegebühr für Wasserkraftanlagenbetreiber stellt die sächsische Regierung das ursprüngliche Wassergesetz des Freistaats komplett auf den Kopf. Das sah ganz explizit Wasserentnahmegebühren für den Bergbau vor und stellte explizit die “Wasserentnahme und Ableitung von Wasser aus oberirdischen Gewässern zur unmittelbaren Wasserkraftnutzung und Wärmegewinnung” von einer solchen Gebühr frei. Womit der sächsischen Regierung auf einem weiteren Feld das Kunststück zu gelingen scheint, mit Hilfe erneuerbarer Energien die alten fossilen Energiearten zu subventionieren. Immerhin 14,4 Millionen Euro “erlässt” die Staatsregierung den Braunkohleunternehmen jährlich, indem sie auf die Wasserentnahmeabgabe verzichtet.

“Wenn das die Motivation für die Einführung einer Abgabe ist”, schüttelt Angela Markert den Kopf, “dann ist der sächsischen Politik nicht mehr zu helfen.” Für Hans Grosse steht indes fest, dass die CDU jedenfalls in Sachsen nicht mehr die Partei des Mittelstandes ist. Von der FDP ganz zu schweigen. Und was sei eigentlich mit den 2.900 Querverbauungen, die dem Freistaat Sachsen gehören? Würden die über diese Abgabe gleich mit durchgängig gemacht?

Im Verband der Wasserkraftbetreiber Sachsen und Sachsen-Anhalt e.V. organisiert sich die Mehrheit der kleinen und mittleren Wasserkraftanlagenbetreiber in Sachsen und Sachsen-Anhalt. Derzeit hat der Verband ca. 160 Mitglieder in beiden Bundesländern. Aktuell beschäftigt sich der Verein mit der geplanten Einführung einer Wasserentnahmeabgabe seitens der sächsischen Staatsregierung.

Die Stellungnahme des Wasserkraftverbandes zum Vorgehen der Sächsischen Staatsregierung: www.wasserkraftverband.de/Dateien/Stellungnahme_SMUL_HaushaltbegleitG.pdf

Die ursprüngliche Fassung des Wasserrechts: www.umwelt-online.de/recht/wasser/laender/sachsen/lwg2.htm#p23

Das Anschreiben der CDU-Fraktion als PDF zum download.

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