In den letzten Wochen haben immer wieder Fälle von unbegründeter Polizeigewalt für Schlagzeilen gesorgt. Das ist nicht nur ein Problem für Sachsen, wo auch am Rande von Demonstrationen immer wieder Fälle von ungeklärten Konfliktsituationen Thema werden. Für die sächsischen Grünen war es jetzt Anlass, einen neuen Gesetzentwurf zur namentlichen Kennzeichnung der eingesetzten Beamten im Landtag einzubringen.

“Unter jedem Steuerbescheid, unter jedem sonstigen schriftlichen Verwaltungsakt steht der Name des Bediensteten, der den Bescheid erlassen hat. Bei der Polizei – die als Trägerin des staatlichen Gewaltmonopols befugt ist, physischen Zwang auszuüben – wird davon im Einsatzgeschehen eine Ausnahme gemacht. Der Betroffene einer polizeilichen Maßnahme weiß in der Regel nicht, wer ihm da gegenübertritt. Das soll sich mit der Einführung einer Pflicht zum Tragen eines Namensschildes oder einer identifizierbaren Kennzeichnung künftig ändern”, erklärt dazu Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Inhalt des Gesetzentwurfs: Sachsens Polizistinnen und Polizisten sollen künftig ein Namensschild oder eine identifizierbare Kennzeichnung tragen.

“Es entspricht dem Verständnis von moderner Polizei und transparentem staatlichen Handelns, wenn Polizeibedienstete den Bürgerinnen und Bürgern offen gegenübertreten. Schon heute ist es für viele Polizeibedienstete selbstverständlich, sich vorzustellen oder ein Namensschild zu tragen. Das sollte für die gesamte Polizei eine Selbstverständlichkeit werden”, stellt Lippmann fest. Denn damit werden auch bei den eingesetzten Polizisten die schwarzen Schafe erkennbar. Polizisten sind ja kein anderer Menschenschlag als die sonstigen Bürger auch. Viele stehen massiv unter Druck. Gerade das starke Demonstrationsgeschehen zu Beginn des Jahres 2015 hat oft genug sichtbar gemacht, dass auch bei den eingesetzten Polizeikräften oft genug die Nerven blank liegen.

Der Landtagsabgeordnete André Schollbach (Die Linke) hat dazu eine ganze Serie von Anfragen im Landtag gestellt: Allein im ersten Quartal 2015 wurden in Sachsen insgesamt 781 Versammlungen und Aufzüge angemeldet. Spitzenreiter war die Stadt Leipzig (269). Hierauf folgten die Landeshauptstadt Dresden (199), die Stadt Chemnitz (56) und der Landkreis Bautzen (53). Am wenigsten demonstriert wurde hingegen in den Landkreisen Erzgebirge (9) und Nordsachsen (11).

Allein bei den Aufmärschen von PEGIDA, LEGIDA und PEGIDA Chemnitz-Erzgebirge wurden im ersten Quartal 2015 insgesamt 28.390 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte eingesetzt. In diesem Zeitraum waren zur Absicherung der PEGIDA-Aufmärsche in Dresden 8.410 Beamtinnen und Beamte im Einsatz, bei LEGIDA in Leipzig 18.000 und bei PEGIDA Chemnitz-Erzgebirge 1.980. Die meisten Polizeibeamtinnen und -beamten wurden in Leipzig am 21. Januar 2015 (5.100) sowie am 30. Januar 2015 (2.600) eingesetzt. In Dresden fand der größte Einsatz am 12. Januar 2015 mit 1.700 Beamtinnen und Beamten statt. Auch diese Zahlen ergeben sich aus Antworten der Sächsischen Staatsregierung auf Kleine Anfragen des Abgeordneten André Schollbach.

Und das führt natürlich zu einer zusätzlichen Belastung der Polizei, stellt André Schollbach fest: “„Das erste Quartal 2015 war in Sachsen äußerst demonstrationsintensiv. Dabei sind insbesondere die Aufmärsche von Pegida & Co. eine enorme Herausforderung für die Polizei gewesen. Die deutliche Häufung von Großeinsätzen stellt eine ganz erhebliche Belastung für die Polizistinnen und Polizisten dar. Deren Belastungsgrenze wurde und wird vielfach überschritten. Der von der CDU-geführten Staatsregierung jahrelang betriebene Personalabbau im Bereich der Polizei hat die ohnehin schwierige Situation der Polizeibeamtinnen und –beamten zusätzlich verschärft.“

Die Belastung wird zwar durch die namentliche Kennzeichnung nicht vermindert.

Aber Bürger und Polizeibeamter stehen sich damit nicht mehr anonym gegenüber.

“Den Befürchtungen aus den Reihen der Polizei, dass sie durch die Kennzeichnungspflicht erheblich Nachteile erleiden könnte, sind wir mit der Regelung begegnet, dass im Ausnahme- und Einzelfall von einer namentlichen Kennzeichnung abgesehen werden kann”, betont nun Valentin Lippmann zum Grünen-Gesetzentwurf. “Damit haben wir den Bedenken, die gegen den Grünen-Gesetzentwurf aus dem Jahr 2010 vorgebracht wurden, Rechnung getragen. Allerdings zeigen die Erfahrungen in den anderen Bundesländern, die eine Polizeikennzeichnung eingeführt haben, dass den Beamtinnen und Beamten keine Nachteile entstanden sind.”

In einer ganz anderen Welt leben Sachsens Christdemokraten

Christian Hartmann, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und selbst Polizeibeamter, findet den Vorstoß der Grünen geradezu vermessen: „Alle Jahre wieder warten die Bündnisgrünen mit ihrer Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht sächsischer Polizeibeamten auf. So oft diese Forderung auch wiederholt wird, so wird sie im Gehalt nicht besser, sondern offenbart einmal mehr das tiefe Misstrauen der Grünen gegenüber der herausfordernden Polizeiarbeit.“

Für ihn ist die Welt in Ordnung. In der Regel erfolge bei polizeilichen Maßnahmen ohnehin die Vorstellung durch die handelnden Beamten. Auf Verlangen sei nach Maßgabe des Polizeigesetzes auch das Vorzeigen des Dienstausweises verpflichtend. Man merkt: Als Demonstrant ist er noch nie einem Polizisten begegnet. „Den formulierten Generalvorwurf der Grünen, polizeiliches Handeln würde sich intransparent gegenüber den Bürgern darstellen, weise ich klar zurück“, erklärt denn Hartmann auch mit breiter Brust. „Auch sämtlicher Schriftverkehr der Polizei ist mit den Angaben des Sachbearbeiters, dessen Kontaktdaten und der Angabe einer Tagebuchnummer klar nachzuvollziehen.“

Und auch bei geschlossenen Polizeieinheiten, etwa bei Großveranstaltungen und Demonstrationen, sieht er kein Problem: „Durch taktische Zeichen auf der Einsatzbekleidung ist eine Zuordnung der Beamten bis zu einer Halbgruppe – das sind in der Regel fünf Personen – gewährleistet und erscheint ausreichend.“

Doch die vielen Vorfälle gerade der letzten Zeit widersprechen dem.

Aber Hartmann sieht das Ganze augenscheinlich tatsächlich nur aus der Warte des uniformierten Polizisten: “Die sächsische Polizei genießt in der Bevölkerung ein hohes Ansehen.” Der polizeiliche Alltag zeige, dass bei der Kennzeichnungspflicht der Beamten kein Handeln erforderlich sei.  „Der Schwerpunkt der Diskussion müsse viel eher auf den Schutz der Beamten gelegt werden, die in jüngster Vergangenheit immer häufiger als Vertreter des staatlichen Gewaltmonopols angegriffen wurden.”

Gesetzentwurf ‘Gesetz über die Ausweis- und Kennzeichnungspflicht der Bediensteten der Polizei’ (Drs. 6/1554).

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Es gibt 11 Kommentare

Ja, Gleichheit vor dem Gesetz ist mir ein großes Anliegen, vollkommen gleich, welcher Personen-/Berufs-/Bevölkerungsgruppe der Straftäter angehört, weil es eben so ein wichtiger Grundpfeiler unseres Rechtsstaates ist.
Ihrer Meinung rechtfertigt also eine bekanntlich wesentlich höhere Zahl anderer Personen, die bisher straffrei ausgegangen sind, dass Polizisten, die Straftaten begehen, grundsätzlich straffrei bleiben?

Und nein, ich halte das Gewaltmonopol für etwas durchweg Gutes, denn schließlich geht alle Gewalt vom Deutschen Volke aus (Art. 20 GG). Das heißt, dass es keine Gewalt geben darf, die nicht vom Volk begründet ist und somit auch keine Gewalt (auch nicht im wortwörtlichen Sinne) gegen keine einzige Person des Deutschen Volkes, die nicht dem Schutz unserer verfassungsmäßigen Ordnung dient und darüber hinaus hat das Deutsche Volk das explizite Recht zum Widerstand gegen Jeden, der versucht diese verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen.

Somit noch einmal meine dringende Aufforderung: Lesen Sie unser Grundgesetz und vor allem, versuchen Sie es zu verstehen! Denn das scheint bei Ihnen insbesondere im Hinblick auf unser Rechtsstaatsprinzip nicht so richtig geklappt zu haben.

…., um potentielle Straftäter unter den Polizisten der Justiz zuführen zu können.

Es scheint so, als ob das ist ihr einziges Anliegen ist. Hoffentlich sind Sie in der Lage auch so eifrig zu argumentieren, wenn es um die potentiellen Straftäter geht, die bekanntlich wesentlich höhere Zahlen erreichen bzw. die schon längst der Justiz hatten zugeführt werden müssen.

Sie scheinen Gewaltmonopol mit etwas Bösartigen gleich zu setzen. Weshalb wohl?

Solche Sätze, wie wenig Wert auf die Polizei gelegt wird, habe ich übrigens bei Veranstaltungen der Parteien zu den Landtagswahlen mehrmals vernommen! Wer sich mit dem Grundgesetz (angeblich) so gut auskennt, dem dürften solche Äußerungen/Forderungen nicht verborgen geblieben sein, Schlimmer ging es nimmer!

Ende meiner Kommentare.

Werter Klaus,

da Ihr riesiger Bekanntenkreis (was auch immer Sie darunter verstehen) wohl kaum über 40 Millionen Menschen zählen dürfte, kann man Ihre Gebaren, sich selbst mit dem eigenen Bekanntenkreis zur Mehrheit zu stilisieren, wohl nur mit dem Wort Größenwahn umschreiben.

Die Forderung nach der Kennzeichnungspflicht von Polizisten beruht schlicht und ergreifend auf dem rechtsstaatlichem Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz. Um diese sicherzustellen, sprich Gewahr dafür zu bieten, potentielle Straftäter der Justiz zuführen zu können, wurde im Zusammenhang mit Versammlungen von unserem Gesetzgeber etwas geschaffen, was man im allgemeinen Sprachgebrauch als Vermummungsverbot kennt. Da sich dieses natürlich schwerlich bei Polizisten im Einsatz auf Demonstrationen etc. so handhaben lässt, braucht man nun mal andere eindeutige Identifizierungsmerkmale, um potentielle Straftäter unter den Polizisten der Justiz zuführen zu können.
Vielleicht nehmen Sie sich einfach mal unser Grundgesetz zur Hand und probieren sich im verstehenden Lesen, das scheint Ihnen bisher nämlich nicht so gut gelungen zu sein (ja, wer aggressiv in den Wald hineinschreit, bekommt auch eine entsprechende Antwort).

Na ja, wahrscheinlich haben Sie die Sache mit dem Gewaltmonopol einfach nur grundlegend falsch verstanden. :>

Einen Klarnamen halte ich für gefährlich. Zu oft stehen Polizisten Menschen gegenüber die Ihnen an die Wäsche wollen (so als Teil des Machtapparates). Eine Identifikationsnummer über die eine Zuordnung der beanstandeten Aktivität einem konkreten Polizisten zuzuordnen ist, halte ich dagegen für eine gute Idee (so auch in den USA umgesetzt…).

Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie, lieber Klaus, sachlich blieben und gute Vorschläge unterbreiten, um Lösungen vorzuschlagen und nicht so einen aggressiven Ton anschlagen. Ansonsten disqualifizieren Sie sich genau so wie manche Kommentarschreiber in der LVZ-Online und begeben sich auf deren Niveau. Mit gegenseitigen Beschuldigungen und Beleidigungen wird man nichts erreichen.

Ach so, die taktischen Zeichen finden sich zudem soweit ich dies beobachten konnte, nur auf dem Rücken. Fehlt also diese Kameraperspektive beim Festhalten einer eindeutigen Straftat kann es auf einmal jeder von mehreren hundert Beamten gewesen sein. Den Ausgang eines Verfahrens brauche ich wohl hier nicht zu erwähnen.

Die Zuordnung über taktische Zeichen bringt gar nichts. Zu einer Verurteilung ist eine eindeutige Schuldzuweisung nötig. Ein Rechtsgrundsatz, der auch sehr sinnvoll ist. Besteht die Halbgruppe aus fünf Personen ist es ohne weiteres möglich, dass jeder der fünf aussagt, keiner aus der Gruppe sei es gewesen. Da die Gesichter bei Großeinsätzen nie zu erkennen sind, wird ein Verfahren somit selbst bei auf Video festgehaltenen Straftaten meist mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen enden.
Aus diesem Grund warne ich davor, lieber Klaus, die eigene Meinung zur allgemeingültigen zu erklären und anderslautende Äußerungen zu disqualifizieren. In meinem Bekanntenkreis befürwortet eine Mehrheit der Menschen die Identifizierbarkeit von Polizisten bei Großeinsätzen. Interessanterweise sind selbst sächsische Polizisten darunter.

Unter anderem in der durchaus als Law and Order-Staat zu begreifenden USA.

Bei aller Sachlichkeit. Aber wir sind nicht in den USA.

Wer sind denn diese Leute, die so eine Kennzeichnung fordern? Aus welchen Kreisen kommen denn diese Leute? Ich habe beispielsweise einen riesigen Bekanntenkreis, aber mir ist keine Person bekannt, der so etwas fordert.

Wie wäre es damit, die Jacken und Schutzhelme der Polizisten mit Kreuzen zu kennzeichnen, damit Treter , Fäkalien- und Steinewerfer ein leichteres Spiel haben, also treffsicherer sind?

Zu Stefan werde ich mich nicht mehr äußern, weil das unter meinem Niveau liegt. Wer von der Kontrolle der Steuergelder nicht die Bohne Ahnung hat, der hat gleich gar keine Ahnung von eine Kontrolle des Gewaltmonopols. Das ist so, wenn man über Schlagwörter nicht hinaus kommt. Solche Klugscheisser gibt es genug!

Was die Bemerkung von Herrn Freitag betrifft, dass meine Wortwahl oftmals angeblich zu aggressiv ist, dann ist das so gewollt. Es hat keinen Sinn mehr, bei bestimmten Sachverhalten weiter um den heißen Brei herum zu reden. Das machen viele der Parteien/Politiker und die meisten Medien täglich, auch in Sachsen. Davon haben aber die Bürgerinnen und Bürger die Nase voll, falls das auch bei Ihnen angekommen ist. Dieser Satz musste sein.

Vor “Kommentar absenden” nicht noch einmal in Ihren (Eulen)Spiegel geguckt?

>Wer ernsthaft solche Vorschläge einreicht, vertritt nicht die Interessen der Bürgerinnen und Bürger Sachsens, sondern lediglich einer Minderheit!

Welche Minderheit eigentlich (konkret werden!)? Und darf eine Minderheit nicht vertreten werden?

>Eine solche lächerliche und zugleich bürgerfeindliche – zumindest was diesen Vorschlag betrifft – Partei ist eine Schande für Sachsen!

“Schande” – woher kennen Sie dieses Wort eigentlich? Das Mittelalter ist vorbei. Vom populistischer Wortwahl koennen Sie auch nicht lassen (“fuer Sachsen”). Was ist “buergerfeindlich”? Steuern werden von vielen auch als buergerfeindlich aufgefasst. Gibt es dieses Wort ueberhaupt als Rechtsbegriff? Oder nur im Woerterbuch des Populisten?

Die von Ihnen angegriffene Partei ist halt als politische Partei zugelassen. Sie, Klaus, koennen ja gerne ein Verbotsverfahren anstreben. Oder bemuehen Sie um gute Ueberzeugungsarbeit (die Ihnen hier aber regelmaessig gruendlichst misslingt).

> Was geht nur in den Köpfen der führenden (neu gewählten!) Personen der Grünen in Sachsen vor?

Das ist im Artikel nachzulesen.

Bei Ihrer Eloquenz haette ich knackige Argumente fuer eine Pseud- oder Anonymisierung der Polizisten erwartet. Da ist aber Fehlanzeige, und ich wette, dass auch auf Nachfrage nichts von Ihnen kommen wird.

Wieso wollen Sie, Klaus, eine Kontrolle der Steuergelder, aber keine Kontrolle der im Gewaltmonopol agierenden Polizei?

Lieber Klaus, was vor allem zu beobachten ist, dass man kaum eine Debatte mit Ihnen erlebt, wo nicht irgendwer (eigentlich alle) ein Schande oder sonstwie wahnsinnig sind. Wussten Sie, dass diese Regelungen in unzähligen Ländern und auch in Bundesländern in Deutschland bereits Realität sind? Unter anderem in der durchaus als Law and Order-Staat zu begreifenden USA. Und dieser Vorschlag nicht “neu” ist? Wenn nicht – das Netz ist ja ein Füllhorn an Informationen. Kurios ist auch Ihre Haltung. Seit wann ist nunmehr auf einmal das Volk nicht mehr der Souverän bei Ihnen? Also doch lieber der Staat, welcher sein Gewaltmonopol über die Polizei ausübt, und deren Verhalten eben auch nicht – leider – immer einwandfrei ist? Was spricht dagegen, dass man sich mit Namen anspricht, so von Bürger zu Bürger in Uniform? Es geht hier interessanterweise eben nicht um eine Partei, sondern um dass, was in der Realität bereits stattgefunden hat. Aber seien Sie beruhigt, was den Vorschlag selbst betrifft: Die CDU in Sachsen wird es ja (erneut) zu verhindern wissen. Wie auch schon die Verstärkung einer überlasteten Polizei in Leipzig.

Diese Grünen sind von allen guten Geistern verlassen. Ihr gegenwärtiges Glück ist, dass erst Landtagswahlen waren.

Wer ernsthaft solche Vorschläge einreicht, vertritt nicht die Interessen der Bürgerinnen und Bürger Sachsens, sondern lediglich einer Minderheit! Eine solche lächerliche und zugleich bürgerfeindliche – zumindest was diesen Vorschlag betrifft – Partei ist eine Schande für Sachsen! Was geht nur in den Köpfen der führenden (neu gewählten!) Personen der Grünen in Sachsen vor?

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