Alles neu macht der Mai. So ungefähr regierten CDU und FDP 2009 drauflos. Die FDP wollte Sachsen noch einmal so richtig durchliberalisieren. Das ging, wie man weiß, in einigen Bereichen gründlich schief - wenn man etwa an die „Polizeireform 2020“ denkt. Aber man hatte seinerzeit auch die hübsche Idee, die Standorte der sächsischen Regierungsbehörden noch einmal völlig neu zu stricken. Leipzig sollte den Rechnungshof verlieren, dafür die Sächsische Aufbaubank bekommen.

Was ist draus geworden, fünf Jahre nach dem offiziell beschlossenen „Standortegesetz“? Zur Sächsischen Aufbaubank (SAB) hat Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag, jetzt mal nachgefragt und bestätigt bekommen: Ja, das Projekt ist im Zeitverzug. Unter anderem hatte ein Einspruch von einem Mitbewerber im Architektenwettbewerb für eine erhebliche Verzögerung gesorgt.

Das bestätigt der zuständige Finanzminister Prof. Georg Unland: „Nach Grundstückserwerb, Bodenuntersuchung und Architektenwettbewerb mit Einwendungen, welche zu Verzögerungen geführt haben, befindet sich das Projekt derzeit in der Bauplanung Leistungsphase drei, d. h. in der Entwurfsplanung.“

Entwurfsplanung aber bedeutet auch, dass mit einem Baubeginn in der zweiten Jahreshälfte wohl eher nicht zu rechnen ist, wie es noch Anfang des Jahres verkündet wurde. Das sächsische Finanzministerium geht zwar von einem Kostenvolumen in der Größenordnung von 60 Millionen Euro aus. Aber da die Planungen jetzt nach dem ganzen juristischen Hickhack erst konkretisiert werden, kann sich daran noch so einiges ändern. „Die Gesamtkosten für den Bau hängen von vielfältigen Faktoren ab und können erst nach Fertigstellung tatsächlich festgestellt werden“, betont der Finanzminister.

Und weist auch darauf hin, dass mit einer Komplettverlegung der Sächsischen Aufbaubank von Dresden nach Leipzig wohl nicht zu rechnen ist. Dafür ist der Neubau an der Gerberstraße auch gar nicht konzipiert.

„Der Standort Dresden hat eine für die Büronutzung zur Verfügung stehende Bruttogrundfläche von ca. 33.000 m², hiervon wurden ca. 7.000 m² angemietet. Für den zukünftigen Standort in Leipzig ist derzeit eine Bruttogrundfläche von ca. 18.000 m² geplant“, teilt Georg Unland mit.

Was in der Folge heißt: Von den aktuell 1.032 Dresdner Mitarbeitern werden gar nicht alle umziehen nach Leipzig. Dazu ist der Neubau, der jetzt nach den Entwürfen des Londoner Büros ACME entstehen soll, schlicht zu klein.

Ein Blick ins „Standortegesetz“ zeigt auch: Tatsächlich soll Leipzig als ergänzender Standort zu Dresden entwickelt werden. „Standortimpuls“ nennt es das Gesetz. Der neue Standort berücksichtige „den zunehmenden Wettbewerb um Unternehmensansiedlungen und Investitionen (Cluster-Bildung)“. So betrachtet kommt der Schritt eigentlich 20 Jahre zu spät. Bisher schienen vier SAB-Mitarbeiter in Leipzig völlig auszureichen.

Aber genau hier hängt noch das größte Fragezeichen in der Luft. Man denkt ja so als Zuschauer der ganzen sächsischen Innovationsversuche, dass man das Standortekonzept durchdacht hat, bevor man überhaupt eine Raumplanung für Leipzig machte und einen Architektenwettbewerb mit 20 international renommierten Teilnehmern auslobte.

Hat man aber nicht, lässt der Finanzminister beiläufig durchblicken: „Angaben zur Anzahl der Arbeitsplätze und den künftigen Sachgebieten, die nach Leipzig verlagert werden bzw. in Dresden verbleiben, können derzeit nicht gemacht werden. Dies wird u. a. von den künftigen Aufgaben der SAB, des dann zur Verfügung stehenden Fördervolumens und den rechtlichen Rahmenbedingungen abhängig sein.“

Eine Aussage, die zumindest ahnen lässt, wie sehr all das, was Sachsens Regierung seinerzeit in der schwarz-gelben Phase als Modernisierung, Reform und Effizienzgewinn verkaufte, nur ein frommer Wunsch war, eine Hoffnung, die angelernten Rezepte könnten irgendwie tatsächlich funktionieren.

Da war man sich dann auch nicht zu schade, den Sachsen das „Standortegesetz“ als Staatsmodernisierung und echtes Geld-Einsparmodell zu verkaufen.

Staatsminister Dr. Jürgen Martens (FDP) kündigte es damals mit den Worten an: „Die Verabschiedung des Sächsischen Standortegesetzes durch den Landtag ist ein wichtiger Meilenstein für die Zukunft des Freistaates. Mit dieser Entscheidung übernehmen wir die Verantwortung für kommende Generationen.“

Im Gesetz selbst verhieß man gleich mal mit breiter Brust ein Einsparvolumen von 1 Milliarde Euro allein bis 2021, dem lediglich ein lüttes Investitionsvolumen von 309 Millionen Euro gegenüber stünde. Und wie wollte man sparen? So natürlich: “Eine effektive und qualitativ hochwertige Aufgabenerfüllung stellt, bei einer konsequenten Reduzierung bürokratischer Strukturen, die kundenorientierte Ausrichtung der Verwaltung dar.”

„Konsequente Reduzierung bürokratischer Strukturen“ bedeutete – aus dem neoliberalen Glückssprech ins normale Deutsch übersetzt: Personalabbau. Genau das, was man damals mit weiteren Gesetzen für die gesamte Verwaltung beschloss. Mit Folgen, die heute jeder bei der Polizei, in den Schulen, den Hochschulen besichtigen kann.

Aber genau der geplante massive Stellenabbau sollte eigentlich das Standorte-Halma erst finanzieren. Oder aus dem Standortegesetz zitiert: „Der Großteil des Einsparvolumens sind Einsparungen bei den Personalausgaben, die aus der Stellenreduzierung in den von der Standortkonzeption umfassten Verwaltungsbereichen resultieren.“

Man wollte das 309-Millionen-Euro Umzugs-Programm also durch eingesparte Personalstellen finanzieren. Dahinter stand auch der neue alte Traum, man könne große Teile der staatlichen Aufgaben einfach durch Computer und Software ersetzen. Was zumindest als Versprechen so im Gesetz steht. Dumm nur, dass das bei Polizisten, Lehrern, Dozenten und Richtern einfach keinen Sinn macht. Das Projekt ist in dieser Weise gescheitert. Was auch bedeutet, dass es ab 2022, wenn alle Umzüge vollzogen sind, keineswegs die jährlichen Einsparungen von 285 Millionen Euro geben wird, die man sich 2011 schon mal so ausgedacht hat.

Was natürlich auch für die bis zum Jahr 2021 versprochene 1 Milliarde Euro gilt: Sie wird schlicht nicht kommen.

Und damit auch nicht die angekündigten 842 Millionen Euro „finanzieller Vorteil“ (= eingesparte Personalkosten).

Womit das Standortekonzept nicht zu einer Gelddruckmaschine wird, sondern zu einem 309 Millionen Euro teuren Investitionsprogramm für neue Landesbehörden. Die Bauwirtschaft freut das natürlich.

Und ob es bei den 60 Millionen Euro für ein schickes SAB-Gebäude in Leipzig bleibt, wissen wir nun auch noch nicht und werden es wohl frühestens erfahren, wenn es fertig ist.

Valentin Lippmanns Nachfrage zum neuen SAB-Sitz in Leipzig. Drs. 5633

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