Seit bekannt wurde, dass Sachsens Innenminister von allerlei neuen technischen Spielzeugen für die Polizei träumt, von Vorhersagesoftware (PreCops), Gesichtserkennungssoftware und Body-Cams, sind einige Abgeordnete aus der Opposition hellhörig geworden. Denn die gesetzliche Grundlage fehlt. Und es sieht auch nicht so aus, dass Innenminister Ulbig die in den nächsten zwei Jahren bekommt. Aber wie sieht es mit der Beschaffung aus?

Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Valentin Lippmann, hat sich jetzt danach erkundigt. Jüngst erst hatte die „Freie Presse“ verkündet, Ulbig kaufe die ganze Technologie bei seinem 13-Millionen-Euro-Sondereinkaufsprogramm für die Polizei mit ein. Dann stellte sich heraus: War doch nicht so. Denn was Ulbig für das Geld einkaufte, waren schon seit Jahren geplante Ausrüstungsteile.

Nur an einem Punkt hat der Minister schon den Rahmen gesprengt: Er hat ein Pilotprojekt mit 100 mit Body-Cam ausgerüsteten Polizisten gestartet. Noch hat niemand genauer nachgefragt, wie es läuft und was sich der Minister davon erwartet. Aber dass er es durchzieht, bestätigt er jetzt beiläufig auf Lippmanns Anfrage, ob er sich die gewünschten Tech-Spielzeuge jetzt vielleicht über einen versteckten Posten im Doppelhaushalt 2017/2018 beschafft. Denn gefunden hat der Abgeordnete die viel gepriesenen Spielzeuge bislang nicht in diesem Mammutwerk, über das der Landtag gerade berät.

„Die für 2017/2018 veranschlagten Ausgaben für Geräte und Ausrüstungsgegenstände sowie Software sehen keine Ausstattung der sächsischen Polizei mit Bodycams (ohne Pilotierungen) sowie keine Gesichtserkennungs- und Vorhersagesoftware vor“, antwortet Innenminister Markus Ulbig.

Wer die Klammer beachtet, sieht: Die 100 Body-Cams für das Pilotprojekt hat der Minister schon verplant. Das Projekt findet statt.

Aber dass er die anderen Tech-Ausstattungen gar nicht kaufen will in den nächsten zwei Jahren, sagt Ulbig auch nicht. Lippmann kennt ja die seltsamen Finanzierungswege, die in Sachsen gern genommen werden, wenn man sich bestimmte Dinge unbedingt wünscht. Hätte das Innenministerium die Anschaffung von weiteren Body-Cams, von PreCops und Gesichtserkennungssoftware schon fest geplant, hätten sie im Haushaltsentwurf für 2017/2018 ausgewiesen werden müssen. Sind sie aber nicht.

Aber Hintertüren gibt es immer, gibt auch Markus Ulbig zu: „Unter der Voraussetzung der §§ 37 und 38 Sächsische Haushaltsordnung könnte das Sächsische Staatsministerium der Finanzen in überplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungen einwilligen. Ohne diese Voraussetzung könnte das Sächsische Staatsministerium Finanzen nach § 10 Absatz 4 Haushaltsgesetz 2017/2018 Regierungsentwurf in zusätzliche Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen einwilligen.“

Es hängt also nur vom Finanzminister ab, ob es Geld für diese Sonderanschaffungen gibt.

Die beiden genannten Paragraphen aus der Haushaltsordnung betreffen „über- und außerplanmäßige Ausgaben“ (§ 37) und „Verpflichtungsermächtigungen“ (§38). Die Einwilligung für den ersten Fall darf es „nur im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses“ geben, was auf die gewünschten technischen Ausstattungen eigentlich nicht zutrifft.

Beide Paragraphen setzen eigentlich eine gewisse Dringlichkeit voraus. Aber weder existiert in Sachsen schon eine gesetzliche Grundlage für die Einführung dieser Techniken (auch nicht für das Pilotprojekt mit den Body-Cams), noch hält der Innenminister selbst die Anschaffungen für so dringlich, dass er sie im Doppelhaushalt 2017/2018 angemeldet hat.

Was ja nicht ausschließt, dass er unterwegs ein ganz besonderes Bedürfnis nach diesen Dingen verspürt.

Valentin Lippmanns (Grüne) Anfrage zu Body-Cams, Gesichtserkennungs- und Vorhersagesoftware. Drs. 6357

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