Welchen Sinn haben eigentlich Rechnungshöfe, wenn sie doch nur die Politik des Finanzministers nachplappern und Rügen verteilen, die eher an die Schönheitswettbewerbe des Bundes der Steuerzahler erinnern, als an eine echte Finanz- und Lastenprüfung? So ein Glanzstück hat am Donnerstag, 8. Dezember, Karl-Heinz Binus, Präsident des Sächsischen Rechnungshofes, abgeliefert.

Die positive wirtschaftliche Lage und die dadurch gute Steuereinnahmesituation ermögliche es dem Großteil der sächsischen Kommunen trotz rückläufiger Zuweisungen, ihren  finanziellen Handlungsspielraum zu erhalten. Das geht aus dem Kommunalbericht hervor, den der Sächsische Rechnungshof am Donnerstag veröffentlichte. Da warnt der Präsident des Rechnungshofs, Prof. Dr. Karl-Heinz Binus, davor, sich zurückzulehnen: „Mehrere Studien und Institutionen konstatieren, dass sich der Abstand zwischen finanzstarken und -schwachen Kommunen und Regionen in Deutschland vergrößert. Vor diesem Hintergrund weisen wir zum wiederholten Mal darauf hin, dass die Kommunen ihre finanzielle Situation weiter optimieren sollten.“

An der Stelle steigen wahrscheinlich die meisten Kämmerer auf den Tisch und kringeln sich vor Lachen. Oder Weinen.

Denn selbst Binus muss feststellen, dass den Kommunen Kosten um die Ohren fliegen, die sie gar nicht beeinflussen können.

„Die Sozialausgaben waren im Jahr 2015 so hoch wie nie zuvor und sind damit wieder vor den Personalausgaben die größte Ausgabeposition der sächsischen Kommunen: Mehr als ein Viertel aller Ausgaben wurden für soziale Leistungen aufgewendet und die Belastungen steigen weiter.“

Und diese Kosten steigen vor allem, weil sich weder Bund noch Land in der Pflicht sehen, diese Kosten voll auszugleichen. Die Kommunen stehen also vor der Wahl: Leistungen einstampfen und riskieren, dass der Stadt die Probleme an anderer Stelle um die Ohren fliegen (Obdachlose, fehlende Kitaplätze, Konflikte an den Schulen, ausufernde Suchtproblematik, steigende Kriminalität, um nur einige zu nennen), oder dann doch lieber an dringenden Investitionen sparen? Eine Wahl zwischen grausam und gnadenlos.

Aber darauf kommt der ganze zweite Band des Rechnungshofes nicht zu sprechen. Was ihn ziemlich wertlos macht. Denn wie will man solche Ausgabensteigerungen einordnen, wenn man nicht mal weiß, ob sie notwendig sind und was geschieht, wenn die Kommunen sich aus der Pflicht stehlen?

Dabei gelingt Sachsens Kommunen (immer mit dem heißen Atem des Finanzministeriums und der Landesdirektionen im Nacken) fast ein Wunder: Trotz steigender Sozialausgaben haben sie 2015 ihren Schuldenstand weiter gesenkt. Das ist harte Arbeit, in eigentlich zu knappen Haushalten dann immer noch Puffer für einen Kreditabbau zu finden.

Den Sprung, den Binus dann aber vollzieht, hat auch der Innenminister nicht verstanden.

Dass die sächsischen Kommunen ihre Schulden in hohem Maße aus ihren Kernhaushalten auslagern, sieht Prof. Dr. Binus mit Besorgnis, lässt er seine Pressestelle mitteilen: „Die kommunale Gesamtverschuldung lag zum 31.12.2015 bei rund 15,8 Milliarden Euro, wobei rund 81 % der  Schulden aus den sächsischen kommunalen Kernhaushalten ausgelagert waren.“

Was er mit der Forderung verband: „Die Kommunen haben selbst ein adäquates Controlling und die sachgerechte Steuerung ihrer kommunalen Beteiligungen sicherzustellen. Dies ist nicht zuletzt ein Gebot der Risikovorsorge, zumal die Möglichkeiten der Rechtsaufsichtsbehörden zur Einflussnahme auf ausgelagerte Bereiche ebenso wie die Kontrollmöglichkeiten durch den Sächsischen Rechnungshof begrenzt sind.“

Die Wahrheit ist: Bei Beteiligungsgesellschaften kann der Sächsische Rechnungshof gar nichts kontrollieren.

Darauf weist auch das Innenministerium den etwas verwirrten Rechnungshofpräsidenten hin. Denn bevor der Rechnungshof seine seltsamen Prüfungsberichte veröffentlicht, muss er die betroffenen Instanzen jeweils um eine Stellungnahme bitten, die er mit veröffentlichen muss. Zu Binus’ Ausflug in die Beteiligungswelt erklärt das Sächsische Innenministerium:

„Im Zusammenhang mit der Darstellung des Schuldenstandes der Beteiligungsgesellschaften weist das SMI auf die Erläuterungen im Jahresbericht 2015 des SRH, Band II, Beitrag Nr. 2, Tz. 5f hin, wonach in der Schuldenstatistik im Freistaat Sachsen die Schulden von Beteiligungsgesellschaften ausgewiesen werden, sofern die Gesellschaft ihren Sitz in Sachsen hat. Die Verteilung der Gesellschafteranteile ist hierbei ohne Bedeutung. D. h. es werden auch dann 100 % der statistisch relevanten Schulden in der Schuldenstatistik Sachsens ausgewiesen, wenn sächsische Kommunen nur mit einem geringeren Anteil beteiligt sind.“

Die "Schulden"-Entwicklung der sächsischen Kommunen. Grafik: Sächsischer Rechnungshof
Die „Schulden“-Entwicklung der sächsischen Kommunen. Grafik: Sächsischer Rechnungshof

Der Rechnungshof hat den Fehler also schon einmal gemacht. Die Kommunen haben in der Regel nur (Aktien-)Anteile an so einer Gesellschaft und haften damit schlimmstenfalls für ihren Anteil am ganzen Unternehmen. Eine solche Beteiligungsgesellschaft ist zum Beispiel die VNG Verbundnetz Gas Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H., über die zum Beispiel Leipzig Anteile an der VNG hält. Wenn die VNG große Kredite aufnimmt, um zum Beispiel neue Erdölfelder vor der norwegischen Küste zu erkunden, dann tauchen diese Kredite in den Geschäftsberichten der VNG auf. Und da sie 1:1 auch ins Beteiligungsmanagement der beteiligten Kommunen gerechnet werden, sieht das wie eine „Verschiebung der Schulden“ aus.

Diese Interpretation fand auch André Schollbach, kommunalpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Landtag, ziemlich lächerlich: „Zahlreiche sächsische Kommunen leiden unter erheblicher finanzieller Not. Vielfach reichen die vorhandenen Gelder für die Erfüllung wichtiger kommunaler Aufgaben nicht aus. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass durch den Staat immer wieder Aufgaben auf die Kommunen abgewälzt werden, ohne die dafür erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen. Den chronisch klammen Kommunen vorzuhalten, dass sie in ihrer Not Schulden aus den Kernhaushalten auslagern, ist, als ob man einem Verhungernden den Mundraub zum Vorwurf macht.“

Wobei es eben keine Verschiebung ist.

Wirklich relevant sind die Kernhaushalte der Kommunen. Doch die Kommunen haben es, wie erwähnt, trotz knapper Zuweisungen geschafft, ihre Schulden abzubauen: von 3,1 Milliarden Euro im Jahr 2014 auf 3,0 im Jahr 2015. Nicht viel, aber unübersehbar.

Wenn man von „ausgelagerten Belastungen“ reden will, dann betrifft das im Wesentlichen die Eigenbetriebe (wo der sachsenweite Schuldenstand von 492 auf 475 Millionen Euro sank) und die Eigengesellschaften, wo der Kreditberg von über 6,2 Milliarden Euro auf rund 6,05 Milliarden sank. So eine Eigengesellschaft ist zum Beispiel die LVV in Leipzig, in der LVB, KWL und SWL gebündelt sind. Alle drei Tochterunternehmen müssen jedes Jahr im dreistelligen Millionenbereich investieren und haben in den vergangenen Jahren im Milliardenbereich investiert.

Und von Verschieben kann da keine Rede sein. Nicht mal im klammen Leipzig. Denn die Eigengesellschaften der Stadt haben 2015 ihren Kreditberg von 1,679 Milliarden Euro auf 1,43 Milliarden abgebaut. Gerade in den Großstädten musste seit 1990 praktisch die komplette Infrastruktur erneuert werden. Und durch sind alle drei LVV-Unternehmen damit noch lange nicht. Zu den Leipziger Eigengesellschaften gehört auch die LWB, die den größten Teil zu diesem Rückgang der Kreditlast beitrug.

Was dann auch den Unterschied zu Dresden ausmacht, wo die Eigengesellschaften nur 631 Millionen Euro Schulden haben. Da fehlt schlicht eine eigene Wohnungsgesellschaft, die wieder einen städtischen Wohnungsbestand verwaltet und baut. Auf Kredit in der Regel.

Nur mit einem Punkt könnte Binus Recht haben: der Mahnung zur Personalsituation, die die Kommunen in den kommenden Jahren vor große Herausforderungen stellt.

„Die Mehrheit der Beschäftigten in den Kommunen ist 50 Jahre und älter. Allein unter den mindestens 60-jährigen Beschäftigten scheiden kurz- bis mittelfristig über 8.000 Mitarbeiter aus. Die in den nächsten Jahren verstärkt anstehenden Altersabgänge sowohl im kommunalen als auch im Bereich der Landesverwaltung werden den Konkurrenzdruck zwischen den Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes sowie der freien Wirtschaft deutlich verschärfen. Die Personalgewinnung und langfristige Bindung des Personals wird enorm an Bedeutung gewinnen.“

Schön gesagt. Und die versteckte Kritik an der Personalpolitik des Landes dürfte der Finanzminister auch nicht überlesen haben. Denn es ist der Freistaat selbst, der mit seiner Personalpolitik regelrecht ins offene Messer und die Zeit der knappen Jahrgänge gelaufen ist.

Die Kommunen haben ein anderes Problem: Sie würden gern einstellen, aber ihnen fehlt das Geld dazu. Was übrigens am Ende auch zum „Schuldenabbau“ beiträgt. Denn unbesetzte Stellen sparen natürlich Geld. Auch wenn die Arbeit liegen bleibt.

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Die Gesellschaften haften mit ihrem gesamten Vermögen. Der Gesellschafter mit seinen Einlagen.
Kredite gibt es nicht ohne Sicherheiten. Wie hoch sind diese? Da darf kurz an Heininger erinnert werden. Da war doch auch von Sicherheiten die Rede, die der Kommune auf die Füße fallen konnten. So um die
400 Mio. €? Wo sichert die Kommune noch ab?

Daneben hat der SRH die Mietpraxis incl. Grundstücksgeschäften bei Kindergärten und zukünftig Schulen zu Recht auseinander genommen. An der Stelle wohl auch das damit verbundene Demokratiedefizit beschrieben?

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