Man muss nicht mit dem Finger auf Trump oder Le Pen oder die AFD in Deutschland zeigen. Es sind auch Politiker anderer Parteien, die völlig grund- und anlasslos falsche Behauptungen in die Welt setzen. So wie am 26. April Frank Heidan, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, der dem Verkehrsminister von der SPD unterstellte, die Fördermittelbescheide für den kommunalen Straßenbau zu vertrödeln.

Dass die Kommunen das Geld dringend zur Sanierung ihrer Straßen brauchen, ist Fakt. Sie sitzen allesamt auf einem riesigen Sanierungsstau. Und die Bürgermeister haben sich gefreut, als die 119 Millionen Euro im Doppelhaushalt beschlossen wurden. Das war im Dezember. Wie sieht es vier Monate später aus?

„Die rund 119 Millionen Euro für den kommunalen Straßen- und Brückenbau für dieses Jahr hat die CDU zusammen mit der SPD gemeinsam und einvernehmlich beschlossen“, erklärt Thomas Baum, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, nun am Mittwoch zu den Anmerkungen aus der CDU über den Sanierungsbedarf an der kommunalen Straßeninfrastruktur. „Die Gelder aus dieser vom Verkehrsministerium entscheidend verbesserten Richtlinie sind stark nachgefragt. Die Förderbescheide für Einzelmaßnahmen dazu sind längst raus. Mit anderen Worten: Die Haushaltsmittel sind auf die Straße gebracht.“

Oder noch ein wenig zugespitzt: Eher könnte die Summe verdoppelt und verdreifacht werden, so groß ist der Bedarf. Und vier Monate für Antragstellung und Bewilligung sind kein so langer Zeitraum.

Aber kürzer hätte er sein können, auch das bestätigt Baum.

„Leider wurde die Freigabe zusätzlicher Gelder für den kommunalen Straßen- und Brückenbau aus Haushaltsresten unverständlicherweise monatelang vom Finanzminister verzögert“, so Baum weiter. „Wären sie vom CDU-geführten Finanzministerium rechtzeitig und verabredungsgemäß freigegeben worden, hätten wir nicht so einen Bewilligungsstau. Wir würden uns über die Unterstützung der CDU freuen, das Finanzministerium zu schnellerem Handeln zu bewegen. Das gilt auch für die angemessene finanzielle Beteiligung des Freistaates an der Beseitigung der Winterschäden, auf die wir immer noch warten.“

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