Seit heute ist nun das amtlich, was sich gestern bereits in einer Pressekonferenz auf Landesebene angedeutet hatte. Ab Donnerstag, 19. März 2020, 0:01 Uhr gelten im Freistaat Regeln, wie es sie wohl noch nie gegeben hat. Bis mindestens zum 20. April 2020 werden weite Teile des Handels und des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der Covid 19-Pandemie auf Eis gelegt. Hier die Liste aller Untersagungen, Schließungen und weiterhin geöffneter Einrichtungen und Orte für diese Zeit im Überblick.

In der Mitteilung vom heutigen 17. März 2020 heißt es zur Begründung: „Um das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus weiter zu reduzieren, schließt der Freistaat Sachsen per Allgemeinverfügung fast alle privaten und öffentlichen Einrichtungen und untersagt alle Veranstaltungen. Das Kabinett hat diese Maßnahme in seiner heutigen Sitzung beraten. Die Verfügung des Gesundheitsministeriums gilt ab 19. März 2020, Null Uhr früh, bis zunächst 20. April 2020.“

Die Allgemeinverfügung untersagt

Den Betrieb von Tanzlokalen, Messen, Spezial- und Jahrmärkten, Volksfesten, Spielbanken und Wettannahmestellen.

Für den Publikumsverkehr geschlossen sind

Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Opern, Museen, Ausstellungshäuser, Angebote in Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern, Angebote der offenen Kinder und Jugendarbeit, öffentliche Bibliotheken, Planetarien, zoologische Ausstellungen in geschlossenen Räumen.

Angebote von Volkshochschulen, Angebote von Sprach- und Integrationskursen der Integrationskursträger, Angebote von Musikschulen, Angebote in Literaturhäusern, Angebote öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen, Schwimmbäder, Saunas und Dampfbäder.

Fitness- und Sportstudios, Spielplätze, Seniorentreffpunkte, Mensen und Cafés der Studentenwerke, Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, Sportanlagen sowie Reisebusreisen.

Geöffnet bleiben

Gaststätten in der Zeit von 6 bis 18 Uhr einschließlich ihrer Liefer- und Abholdienste für den Außer-Haus-Verkauf.

Geöffnet und vom Sonntagsverkaufsverbot ausgenommen werden der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

Krisenstab eingerichtet

Das Kabinett beschloss zudem die Einrichtung eines gemeinsamen Krisenstabes von Innenministerium und Gesundheitsministerium. Er bekommt den Titel Gemeinsamer Krisenstab Infektionsschutz. Alle Ministerien werden in dem Stab vertreten sein. Ziel ist die Koordinierung der Maßnahmen aller Ministerien zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2, die Unterstützung von Behörden, Dienststellen und Einrichtungen im Freistaat Sachsen sowie die Bündelung von Informationen für die Berichterstattung gegenüber den zuständigen Behörden von Bund und Ländern sowie für die Öffentlichkeits- und Medienarbeit.

Gleichzeitig soll eine Beschleunigung notwendiger Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse erreicht werden.

Alle Informationen rund um COVID 19 finden Sie hier: www.sms.sachsen.de/coronavirus.html

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