Seit einigen Tagen geht es angesichts des anstehenden Sommers mal wieder um Leipzigs Gewässer. Thema dabei: Haben eigentlich die Bootsverleiher Leipzigs eine Genehmigung, das gemeinsame Gut Wasser zu nutzen oder nicht? Für manche eher die Frage, wieso es solche Genehmigungen überhaupt braucht. Bislang jedenfalls haben es Leipzigs Verwaltung und der amtierende Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal offenbar eher locker gesehen. Nun aber müssen die Genehmigungen beantragt und genehmigt werden.

Doch von Anfang an. Im Stadtrat wollten die Grünen nun erst einmal Klarheit, wer denn nun eigentlich für die Bootsverleiher zuständig ist. Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen (LTS) jedenfalls sei es nicht, so Rosenthal heute im Rat. Leipzig ist als untere Behörde gefragt, bei Gewässern erster Ordnung wird die LTS jedoch hinzugezogen. Hauptsächlich aus Gründen des Hochwasserschutzes und der Lenkung der Bebauungen und Nutzung eben jener dafür wichtigen Gewässer und Überschwemmungsgebiete. Nicht also bei den normalen Beantragungen von Bootsverleihgenehmigungen.

Die Erkenntnisse laut der Ausführungen seitens des Ordnungsbürgermeisters: Lediglich eine Beantragung mit Verbrennungsmotor, hier bei einem Rettungsboot, habe es bislang gegeben, die Bootsverleiher beantragen derzeit ebenfalls. Interessanter jedoch, wer dann anschließend für die Kontrolle der genehmigten und eben auch der nicht genehmigten Angebote verantwortlich ist? Und eben dieser Vollzug ist offenbar noch offen. Heiko Rosenthal hat dazu bei der Landestalsperrenverwaltung Sachsen (LTS) angefragt, eine Antwort steht noch aus.

Eine aktive Kontrolle durch die Stadt findet jedenfalls derzeit nicht statt. Folgte man heute den Ausführungen Rosenthals, schien es ihm eher ein lästiges Übel als eine wichtige Maßnahme, die Genehmigungen zur Gewässernutzung im Auge zu behalten. So könne er nun „leider den Bootsverleihern die Beantragung nicht ersparen. Mit der Betonung auf leider“, so Rosenthal auf die Nachfrage Sabine Heymanns (CDU), wie die Stadt nun die Bootsverleiher unterstützen könne.

In eigener Sache

Jetzt bis 13. Mai (23:59 Uhr) für 49,50 Euro im Jahr die L-IZ.de & die LEIPZIGER ZEITUNG zusammen abonnieren, Prämien, wie zB. T-Shirts von den „Hooligans Gegen Satzbau“, Schwarwels neues Karikaturenbuch & den Film „Leipzig von oben“ oder den Krimi „Trauma“ aus dem fhl Verlag abstauben. Einige Argumente, um Unterstützer von lokalem Journalismus zu werden, gibt es hier.

Ãœberzeugt? Dann hier lang zu einem Abo …

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Michael Freitag über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Es gibt 2 Kommentare

Meines Wissens…
Stellt letztlich die Frage nach den gesetzlichen Grundlagen. Ganz abstrakt, ohne Wertung.
Und im SächsWG ist der Gemeingebrauch geregelt. Muß halt das Gesetz geändert werden. Ganz abstrakt. In der Gesetzesbegrűndung gibt es diese nachzulesen. Die Gründe.

Also ich bin dankbar, dass es Bootsverleiher gibt. In mein Faltboot kann ich nämlich nicht 2, 3 größere Kinder mit rein nehmen.
Manche tun hier so, als würden Bootsverleiher mit sich selbst allein das gemeinsame Gut Wasser abnutzen. Träne.
Meines Wissens muss z.B. kein Autovermieter oder – hier passender- kein Radverleiher bei den entsprechenden Straßenverkehrsbehörden die Erlaubnis einholen, Kunden rum fahren zu lassen.
Lange Rede, kürzer Sinn: warum sind jene, die die Verleihgeschichte an den Haaren herbeiziehen, nicht ehrlich und sagen: kein Bootsverkehr auf diesem und jenen Gewässer. Darum geht’s doch, nicht um den Verleiher. Naturschutz, da sind wir doch dabei!

Schreiben Sie einen Kommentar