Neutralitätspflicht

Neues Rathaus mit Pleißemühlgraben. Foto: Ralf Julke
·Politik·Leipzig

Sind Leipzigs Stadträte in Wirklichkeit Angestellte der Stadt?

Da half dann auch das kleine ironische Zwinkern nicht, mit dem die Freibeuter-Fraktion ihre Stadtratsanfrage zur jüngst verhängten Neutralitätspflicht für die Stadtratsfraktionen stellte. Sie bekam auf die Anfrage eine strohtrockene Antwort, die einiges impliziert. Denn wenn der Verwaltungsbürgermeister seine Antwort ernst meint, müssten Leipzigs Stadträte demnächst wie Stadtangestellte bezahlt werden.

Foyertreppe im Neuen Rathaus. Foto: Ralf Julke
·Politik·Leipzig

Müssen sich Stadträte sechs Wochen vor der Wahl wie öffentlich Bedienstete benehmen?

Was war da los in der Leipziger Verwaltungsspitze, dass sich Verwaltungsbürgermeister Ulrich Hörning am 10. Juli genötigt sah, eine Art Verhaltenskodex zu veröffentlichen: „Neutralitätspflicht in Wahlkampfzeiten für das Wahljahr 2017“? Ein Papier, das es so in der Leipziger Geschichte seit 1990 noch nicht gab. Selbst in den Fraktionen fiel man aus allen Wolken, denn auch ihnen wurde nun auf einmal Zurückhaltung im Wahlkampf gepredigt.

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