Beamtenbesoldung

Wenn jeder Cent für die Kommunen abgezählt ist. Foto: Ralf Julke
·Politik·Sachsen

Sachsen bekommt keinen jährlichen Versorgungsbericht, aber der Generationenfonds wird weiter gefüllt, bis es 12 Milliarden sind

Es war auch in der L-IZ immer wieder Thema: Was kosten eigentlich die ehemaligen Staatsangestellten den sächsischen Steuerzahler? Wie viel Geld fließt aus dem Staatshaushalt jedes Jahr ab? Wie groß ist der „Generationenfonds“? Und wie hoch wird die Belastung künftig? Das wollte die Grünen-Fraktion jetzt gern mal als eigenständigen Bericht, bekam aber am Mittwoch, 11. Mai, eine Absage.

Geht so der Staat mit seinen Beamten um? - Plastik am Neuen Rathaus. Foto: Ralf Julke
·Politik·Leipzig

Nachträgliche Zahlung des Weihnachtsgeldes an die Leipziger Beamten könnte mit bis zu 5 Millionen Euro zu Buche schlagen

Man staunt ja doch zuweilen, welche Auswirkungen es hat, wenn der aufs Sparen fixierte sächsische Finanzminister einfach mal die Streichung des Weihnachtsgeldes für die Beamten in Sachsen vorschlägt. 2011 haben das CDU und FDP für Sachsen so beschlossen. Und es betraf auch die Kommunen. Jetzt könnte es millionenschwere Nachzahlungen auch in Leipzig geben.

Italienische Euro-Münze mit dem Konterfei Dante Alighieries, des Schöpfers von "L'Inferno". Foto: Ralf Julke
·Politik·Sachsen

Streichung des Weihnachtsgeldes für Sachsens Beamte 2011 war durch keine Finanznot gerechtfertigt

Sachsen ist ja was Besonderes. Wenn es ums Geld geht, erst recht. In wirkliche Probleme, den Haushalt zu finanzieren, ist der Freistaat in den letzten Jahren zwar nie gekommen. Aber wo es irgend ging, hielt man das Personal knapp - bei den Personalstellen genauso wie beim Geld. 2011 strich man einfach mal die Weihnachtsgelder. Da passt es schon, dass das Bundesverfassungsgericht sechs Tage vor Weihnachten 2015 verkündete: Das war unrechtmäßig.

Melder zu Beamtenbesoldung

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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