Verfassungsgericht

Innenminister Markus Ulbig. Foto: Ralf Julke
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Jetzt will Schollbach erst recht wissen, wo Markus Ulbig sich mit den PEGIDA-Leuten traf

Gehört die Macht eigentlich dem Volk oder der Regierung? Und: Hat ein Minister das Recht, Dinge zu tun, über die er niemandem glaubt Rechenschaft ablegen zu müssen? Im privaten Bereich vielleicht. Aber nicht, wenn er sich als Minister mit der Führungsriege einer fremdenfeindlichen Organisation wie PEGIDA trifft. So hat es am Donnerstag, 28. Januar 2016, der sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig bestätigt.

Pressemitteilung zum Gerichtsurteil vom 28. Januar. Repro: L-IZ
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Sachsens Verfassungsgerichtshof erklärt Antwort-Verweigerung zu Kleinen Anfragen der Linken für verfassungswidrig

Ob es etwa ändern wird? Das Urteil, das der Sächsische Verfassungsgerichtshof am Donnerstag, 28. Januar, gefällt hat, ist deutlich: "Die Staatsregierung hat Landtagsabgeordnete in deren parlamentarischem Fragerecht verletzt". Drei Landtagsabgeordnete der Linken hatten gefragt. Aber es hätten auch diverse Grünen-Abgeordnete klagen können, die von den Ministern aus der sächsischen Regierung immer wieder mit faulen Ausreden abgespeist werden.

Bei Ausreden erfinden beim Fragen-nicht-Beantworten ist Sachsens Innenminister erfinderisch. Screenshot: L-IZ
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Kann man Sachsens Innenminister zum vollständigen Beantworten von Landtagsanfragen zwingen?

Bundesinnenminister Thomas de Maizière macht sich derzeit regelrecht zum Gespött in den Medien. Mit ernster Miene verkündet er immer wieder Tatsachen, die schon am nächsten Tag als Windei entlarvt werden. Sein sächsischer Amtskollege Markus Ulbig wollte sich vielleicht auf so schiefe Aussagen nicht einlassen und hat auf etliche Landtagsanfragen lieber gar nicht geantwortet. Was natürlich ein Fall fürs Gericht ist.

Melder zu Verfassungsgericht

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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