Vom Pokerspiel der großen Energiekonzerne mit der deutschen Politik um mögliche Ablöse-Zahlungen für die Kraftwerke, die die Konzerne vom Netz nehmen mussten und in den nächsten Jahren noch müssen, haben wir ja schon geschrieben. Einige Regirungschefs aus Sachsen, Bayern und Brandenburg haben sich ja regelrecht zu Fahnenträgern der Konzerne gemacht und fordern selbst solche Steuergelder in Milliardenhöhe. Auch auf dem Feld der Kapazitäts-Bevorratung.

Denn auch wenn Sonne und Wind immer größere Anteile am deutschen Strommix erzeugen, braucht man in Zeiten ohne Wind und Sonne Kraftwerkskapazitäten, die man hochfahren oder zuschalten kann. Zumindest für die Zeit des Übergangs, bis auch ordentliche Speichersysteme für den alternativen Strom geschaffen sind.

Dafür waren mal Gaskraftwerke geplant, die am leichtesten regelbaren konventionellen Kraftwerke. Doch mittlerweile haben es einige Energiekonzerne zusammen mit ihren verschwisterten politischen Amtsträgern geschafft, auch noch die maximal umweltschädlichen Kohlekraftwerke als Übergangstechnologie zumindest im öffentlichen Geschwätz zu verankern – und auch noch Steuergelder dafür zu fordern, dass diese Kraftwerke verfügbar bleiben.

Das kann man moralisch bewerten – da kommt kein gutes Urteil bei raus.

Oder auch ganz kaufmännisch. Und das haben jetzt einfach mal ein paar Forscher diverser Forschungsinstitute – darunter auch des in Leipzig ansässigen Umweltforschungszentrums – getan. Sie stellen ganz sachlich fest: “Zusätzliche Zahlungen an die Betreiber von Kohle- und Gaskraftwerken sind gegenwärtig nicht erforderlich, um die Stromversorgung in Deutschland sicherzustellen.”

Die Forscher  weisen insbesondere darauf hin, dass derartige Zahlungen erhebliche ökonomische Risiken bergen und die Umsetzung der Energiewende sogar gefährden könnten, denn sie lassen teures Geld in die Vorhaltung von Technologien fließen, die den Umbau der Energiewirtschaft tatsächlich ausbremsen und stellenweise sogar verhindern. Das macht es erst richtig teuer.

Die Forscher sprechen sich stattdessen dafür aus, den Strommarkt zu stärken, die Erzeugung erneuerbaren Stroms bedarfsgerechter zu gestalten und den Ausbau von Netzen, Speichern und Nachfragemanagement voranzutreiben.

Bei einer aktuellen wissenschaftlichen Untersuchung kommen Forscher des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) und des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) sowie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR), der Freien Universität Berlin, der Universität Münster und der Universität Stuttgart zu dem Schluss, dass die Einführung eines gesonderten Kapazitätsmechanismus kurz- bis mittelfristig nicht notwendig ist, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Das Bundeswirtschaftsministerium prüft gegenwärtig, ob Kraftwerksbetreiber zukünftig nicht nur für die Erzeugung von Strom, sondern auch für Bereitstellung gesicherter Erzeugungskapazitäten entlohnt werden sollen. Den Vorstoß hatte – wie so oft – die bayerische Regierung getan, die mit erstaunlicher Chuzpe ihre eigenen regionalen Interessen immer wieder gegen die bundesweite Gemengelage durchsetzt. Selbst wenn der Vorstoß wirtschaftlich einfach keinen Sinn macht. In der vergangenen Woche endete die Frist für Stellungnahmen zu den Plänen des Ministeriums.

„Bei der Diskussion um Kapazitätszahlungen darf nicht nur auf Versorgungssicherheit geschaut werden”, betont Dr. Paul Lehmann, Ökonom am UFZ. Immerhin ist das das Argument, das einige erstaunlich kohlelastige Politiker immer wieder aus der Tasche holen – mal beschwören sie die unheimliche Billigkeit von Kohlestrom, dann wieder beschwören sie die Grundlast als Sicherheit und schüren damit erst Ängste bei den Bürgern.

Entscheidend sei auch, so Lehmann, welche zusätzlichen Kosten durch einen solchen staatlichen Eingriff auf die deutsche Volkswirtschaft und die Stromverbraucher zukommen. Zudem sei fraglich, ob Kapazitätszahlungen für konventionelle Kraftwerke überhaupt mit der Energiewende vereinbar sind. Gerade auch aufgrund fehlender Erfahrungswerte und politischer Einflussnahme bestünde die Gefahr von Fehlanreizen, durch welche der Weiterbetrieb unflexibler und CO2-intensiver Kraftwerke gefördert und so der angestoßene Umbau der Stromerzeugung erschwert würde. Die Steuergelder würden also nur das Weiterleben von überalterten Technologien finanzieren.

Weiterhin befürchten die Wissenschaftler, dass einmal gewährte Kapazitätszahlungen politisch nur schwer zurückzunehmen seien, auch wenn sich zukünftig herausstellen sollte, dass solche zusätzlichen Zahlungsströme ökonomisch nicht mehr zu rechtfertigen sind.

„Noch ist unklar, ob und in welcher Form Versorgungsengpässe in Zukunft überhaupt auftreten werden”, stellt DLR-Wissenschaftler Matthias Reeg klar. „Die Vorfestlegung auf derartige Zahlungen wäre zum heutigen Zeitpunkt äußerst problematisch.”

Grundsätzlich sei der Strommarkt in seiner heutigen Ausgestaltung durchaus in der Lage, auch zukünftig effizient Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Und sie wissen genau, welches Spiel die großen Konzerne derzeit spielen und wie sie mit allen Mitteln versuchen, sich ihren Anteil am Markt zu sichern und dafür auch noch vom Steuerzahler alimentieren zu lassen. Reeg spricht von “diverse marktliche und staatliche Ursachen”, wie etwa der Marktmacht einzelner Stromproduzenten oder der Unsicherheit über die zukünftige Ausgestaltung der Energiepolitik, die die “Funktionalität des Marktes hemmen”.

Sie verbiegen und verzerren den Markt und scheuen auch kein Mittel, mit leichtem oder stärkerem Druck, Politik und Öffentlichkeit zu beeinflussen.

„Maßnahmen, die diese Markthemmnisse reduzieren und die Funktionsweise des Strommarktes fördern, sind aus heutiger Sicht der Schaffung eines neuen Kapazitätsmarktes klar vorzuziehen”, betont ZEW-Ökonom Dr. Dominik Schober.

Ein ganzes Maßnahmebündel echter Marktveränderungen

Die Forscher befürworten daher ein breites Maßnahmenbündel, um die Stromversorgung in Deutschland weiterhin sicherzustellen. Denn Versorgungssicherheit werde nicht nur durch den Einsatz von Kohle- und Gaskraftwerken garantiert. Wichtig sei es zudem, den Strommarkt an den Bedürfnissen fluktuierender Stromerzeugung auszurichten (also an die Schwankungen bei der Stromerzeugung aus Sonne und Wind, aber auch bei der Abnahme durch die Kunden), etwa durch Anpassungen der Fristigkeiten und Vorlaufzeiten der an den Strombörsen gehandelten Produkte. Gleichzeitig – so fordern die Forscher – müsse die Einspeisung von Erneuerbarem Strom bedarfsgerechter gestaltet werden. Hierbei spiele etwa die regelbare Stromerzeugung in Biomasseanlagen eine wichtige Rolle, deren Flexibilitätspotenziale trotz politischer Bemühungen nach wie vor kaum ausgeschöpft würden.

Und auch die vermeintlich unflexible Stromerzeugung aus Wind und Sonne könne einen stärkeren Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten, wie dies etwa in Dänemark bereits heute der Fall ist, merken sie an. Beispielsweise können Photovoltaikanlagen gefördert werden, die nach Osten und Westen ausgerichtet sind und somit nicht primär in der Mittagszeit, sondern in den Morgen- und Abendstunden Strom liefern. Entscheidende Beiträge für die Versorgungssicherheit könnten auch durch den Bau von Netzen und Speichern sowie die Flexibilisierung der Nachfrage erreicht werden.

Eine solche Flexibilisierung erfordere aber, dass die Endverbraucherpreise stärker Überangebote und Knappheiten am Strommarkt widerspiegelten als bisher. In Anbetracht dieser alternativen Handlungsmöglichkeiten raten die Wissenschaftler daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt von der Einführung von weiteren Kapazitätszahlungen ab.

Die Studie wurde im Rahmen der Forschungsallianz ENERGY-TRANS der Helmholtz-Gemeinschaft erstellt.

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar