Wenn Dr. Gerd Lippold im Landtag Fragen stellt zu Kraftwerken, Tagebauen und Kraftwerksaschen, dann will er ans Eingemachte. Dann will er wissen, was hinter der schönen Kulisse zu finden ist. Oder einfach verbuddelt wurde im Land. In letzter Zeit hat er mehrfach wissen wollen, was eigentlich mit der Asche aus den sächsischen Kohlekraftwerken passiert. Am 25. Juli hat er bei der Staatsanwaltschaft in Leipzig Strafanzeige gestellt.

Denn was er da an Auskünften von der Staatsregierung bekommen hat, hat seinen Verdacht bestätigt, dass sich die Kraftwerksbetreiber die teure Deponierung lieber sparen und die Asche einfach wieder in Tagebaurestlöchern verfüllen. Teilweise in Tiefen, in denen die Aschen dann direkt im Grundwasser zu liegen kommen. Und die Inhaltsstoffe in diesen Aschen haben es in sich. Quecksilber ist nur einer der Inhaltsstoffe.

„Bei der Braunkohleverstromung entstehen Millionen Tonnen belasteter Aschen und Rückstände aus Rauchgasreinigungsanlagen. Sie sind zum Teil hochgradig mit Schadstoffen belastet und enthalten unter anderem Schwermetalle wie Kupfer, Cadmium, Chrom, Zink, Blei, Nickel, Quecksilber, Thallium, Arsen sowie radioaktive Nuklide wie Uran, Thorium und Kalium-40“, zählt Dr. Gerd Lippold auf, der in der Grünen-Fraktion im Landtag Sprecher für Energie- und Klimapolitik ist. „Wegen der potenziell gefährlichen Abfalleigenschaften werden solche Kraftwerksreststoffe in den anderen Braunkohle-Bundesländern (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen) gemäß Deponieverordnung auf überwachten Deponien entsorgt. Das ist aufwendig, nach den gesetzlichen Vorschriften aber notwendig, um Risiken für Umwelt, Gesundheit und Steuerzahler zu minimieren.“

Aber in Sachsen herrschen da augenscheinlich wieder ganz besondere Ausnahmeregeln. Deswegen gehört dieses Thema eigentlich auch in unsere Serie „Die Lüge vom preiswerten heimischen Brennstoff“. (Das Dossier dazu finden Sie unterm Text verlinkt.)

Aber die Sonderregeln sind auch wieder nicht gesetzlich verankert. Irgendjemand drückt da augenscheinlich einfach ein oder zwei Augen zu. Damit hört der Vorgang aus Lippolds Sicht nicht auf, illegal zu sein. Kein normaler Hausbesitzer darf seine Asche – wenn er denn noch einen Kohleofen hat – einfach in der Gegend verbuddeln. Also hat Dr. Gerd Lippold bei der Staatsanwaltschaft Leipzig Strafanzeige wegen illegaler Entsorgung von gefährlichen Kraftwerksabfällen gestellt.

„In Sachsen löst man das Entsorgungsproblem belasteter Kraftwerksabfälle hingegen mit Verbalakrobatik“, geht Lippold auf die Versuche ein, die Entsorgung von Asche in der Landschaft einfach unter einem anderen Namen zu verkaufen. „So wurde die erforderliche Abfalldeponie ‚Spreyer Höhe‘ (Sprey ist ein Ortsteil der Gemeinde Boxberg, Landkreis Görlitz) als ‚Landschaftsbauwerk‘ deklariert, um die Kosten für die Einrichtung, die Überwachung und den Betrieb einer regulären Deponie zu umgehen. Das Landschaftsbauwerk, in dem Millionen Tonnen Aschen und andere Reststoffe aus dem Kraftwerk Boxberg angehäuft worden sind und weiterhin werden, stellt nach Erkenntnissen aus einem Rechtsgutachten eine illegale Deponie dar. Auch im Tagebau ‚Vereinigtes Schleenhain‘ südlich von Leipzig werden belastete Abfälle aus dem Kraftwerk Lippendorf einfach kostengünstig ‚eingebaut“ anstatt sie regulär zu deponieren. Nach dem Braunkohlenplan für den Tagebau ‚Vereinigtes Schleenhain‘ befindet sich jedoch ‚… der Aschekörper künftig im Grundwasserkörper sowie teilweise unter dem Wasserspiegelniveau des Pereser Sees‘.“

Und wie lange geht das schon so? Mindestens seit 1999, stellt der Landtagsabgeordnete fest.

„Seit dem Jahr 1999 wurden in Sachsen bereits mehr als 25 Millionen Tonnen belasteter Abfälle aus Kraftwerken auf diese Weise in Tagebauen und Landschaftsbauwerken beseitigt“, kritisiert Lippold. „Diese Abfälle werden als Baustoff genutzt, obwohl sie laut Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) in Deutschland nicht als Baustoff zugelassen sind.“

In der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 6/2685 („Kraftwerksasche und REA-Wasser“) erklärte die Sächsische Staatsregierung, dass man diese Abfälle in Sachsen auf der Grundlage bergrechtlicher Zulassungen bei der Wiedernutzbarmachung von Braunkohletagebauen verwerte. Aber wieder nutzbar machen kann man nur Abraum, den man unverändert wieder in den Boden einbringt. Aber Asche ist kein unveränderter Erdkörper, im Gegenteil: Es ist ein mit Schadstoffen gesättigter Reststoff, der kontrolliert deponiert werden muss.

„Die Staatsregierung sieht also im Bundesberggesetz die gesetzliche Grundlage für ihr Vorgehen“, wundert sich der Abgeordnete folgerichtig. „Bei den Kraftwerksreststoffen handelt es sich aber nicht um bergbauliche Abfälle (wie etwa Abraum), sondern um bergbaufremde Abfälle aus nach Bundesimmissionsschutzgesetz zugelassenen industriellen Großfeuerungsanlagen. Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen solche bergbaufremden Abfälle in einem Bergwerk abgelagert werden dürfen, trifft das Bundesberggesetz aber ausdrücklich keine Regelung. Vielmehr gilt das Kreislaufwirtschaftsgesetz.“

Kraftwerksbetreiber und Regierung berufen sich also auf das falsche Gesetz.

„Die Entsorgungspraxis in Sachsen ist somit rechtswidrig. Sie muss sofort gestoppt werden. Ob es strafrechtliche Konsequenzen gibt und wer sie zu tragen hat, haben Ermittlungsbehörden und Gerichte zu entscheiden. Um diese Klärung in die Wege zu leiten, habe ich Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet“, erklärt Gerd Lippold. „Ich fordere die Staatsregierung auf, die schadstoffbelasteten Kraftwerksreststoffe ab sofort auf genehmigte und überwachte Deponien bringen zu lassen, die eine dauerhafte Abdichtung aufweisen.“

Und nicht nur für die Zukunft sieht er notwendige Konsequenzen. Denn was ist mit den 25 Millionen Tonnen, die in den vergangenen Jahren schon verkippt wurden? Auch in Bezug auf diese schon „verbauten“ Millionen Tonnen solcher Abfälle sei rasches Handeln angesagt, um einen ersten Überblick über das Gefährdungspotenzial für Wasser, Boden und die Gesundheit der Bevölkerung zu erhalten, so der Abgeordnete.

„Die Staatsregierung muss jetzt schnellstens durch Beprobung feststellen lassen, welche Schadstoffkonzentrationen in den seit 1999 eingebauten Reststoffen in Schleenhain und in der Lausitz vorhanden sind“, sieht er die nächsten Schritte, die Sache zu durchleuchten. „Diese nachträgliche Datenerhebung ist notwendig, weil die Schadstoffbelastung der verbauten Reststoffe nicht laufend überwacht wird und sich die Zusammensetzung insbesondere der Rauchgaswäsche-Rückstände im Laufe der Jahre prozessbedingt wesentlich geändert haben kann. Welche Konsequenzen sich ergeben würden, wenn die bisher schon erfolgten Ablagerungen nicht als Deponien genehmigungsfähig wären, lassen sich noch gar nicht absehen.“

Strafanzeige von Dr. Gerd Lippold.

Anfrage zu „Quecksilber in Reststoffen aus dem Kraftwerk Lippendorf“. Drs. 3965

Anfrage zu „Kraftwerksasche und REA-Wasser, Nachfrage zu Drs.-Nr.: 6/2515“. Drs. 2685

Anfrage „Kraftwerksreststoffdeponien“. Drs. 2515

In eigener Sache

Dein Leipzig. Deine Zeitung. Deine Entscheidung. Werde Unterstützer!
Viele gute Gründe gibt es hier.
Überzeugt? Dann hier lang zum Kombi-Abo „LZ & L-IZ.de“ für 59,50 EUR/Jahr

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Keine Kommentare bisher

Man fragt sich, was die sächsischen Plotiker eigentlich davon haben, der Kohleverstromungsindustrie eine Extrawurst nach der anderen zu braten. Das Argument des Erhalts von Arbeitsplätzen als vermeintlich dem Gemeinwohl dienendes Ziel, wird mehrfach “überkompensiert” durch die Schäden, die Umwelt, Planze, Tier und Mensch durch den Raubbau an Natur und Kultur, Umwelt(Luft-, Wasser)verschmutzung, Landschaftszerstörung und Abwälzung der finanziellen Folgekosten auf die Allgemeinheit erleiden müssen. Und das noch viele Jahrzehnte lang, nachdem der letzten Brocken Braunkohle aus der Erde gekratzt und der letzte Profit in die Taschen dubioser “Investoren” gewandert ist…

Schreiben Sie einen Kommentar