Dass die Leipziger Umweltzone ein großes Loch hat, darüber hat die L-IZ schon berichtet: Oldtimer dürfen auch ohne Umweltplakette drin fahren. Und wer sich umschaut, sieht auch immer mehr Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, aber nicht in bunten Oldtimer-Korsos durch die Stadt tuckeln, sondern als Alltagsfahrzeuge genutzt werden. Oder als Touristenattraktion - wie die Londoner Doppeldeckerbusse von 1964.

Ein echter Oldie, den die Firma Royal London Bus GmbH in Leipzig fahren lässt. Mit entsprechend deftigen Abgasschwaden, die man so zuletzt in DDR-Zeiten in Leipzig erlebt hat. Richtig fetter Dieselgestank, der besonders an Kreuzungen und Haltestellen dafür sorgt, dass von sauberer Luft keine Rede mehr sein kannt.

Es stinkt zum Himmel, fand auch L-IZ-Leser Peter Lange, den das Phänomen der Uralt-Busse in diesem Frühjahr augenscheinlich mit voller Wucht traf: “Seit einigen Wochen verkehren durch Leipzigs Straßen, auch in Wohngebieten, wieder verstärkt Stadtrundfahrten vornehmlich der Firma Royal London Bus GmbH, die durch einen extremen Schadstoffausstoß in Form von Gestank und schwarzen Rußwolken auffallen.

Besonders als Radfahrer und Fußgänger fühlen wir uns sehr belästigt und fragen uns, wer solche Fahrzeuge trotz Umweltzone durch Leipziger Wohngebiete fahren lässt?

Einerseits wurden kleine Handwerksbetriebe gezwungen, nach Einführung der Umweltzone neue Fahrzeuge anzuschaffen und hier wird anderseits gestattet, dass ausrangierte Fahrzeuge aus aller Herren Länder unsere Umwelt verpesten. Falls diese Unternehmer im Namen des Tourismus Gewinne zu Lasten der Gesundheit der Bürger erwirtschaften wollen, so fordern wir die zuständige Behörde auf, dem Einhalt zu gebieten.”

Also haben wir gleich wieder bei der Leipziger Stadtverwaltung nachgefragt: Dürfen die denn das? – Aber es gilt nach wie vor, was uns auch vor einem Jahr mitgeteilt wurde: Die Umweltzone gilt nicht für Oldtimer. Verblüffend genug, aber es ist so. Und da sich nichts geändert hat, lassen wir Fragen und Antworten einfach so stehen, wie sie sind.

Auf welcher Grundlage fahren diese Oldtimer-Busse durch Leipzig? Brauchen sie eine Sondergenehmigung – und wenn ja, welche?

Personenbeförderungsrechtlich benötigen die Unternehmen, die Oldtimerbusse in Leipzig einsetzen, eine Genehmigung nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. §§ 46 und 48 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Hinsichtlich des Einsatzes der Busse in der Umweltzone wird auf die Antwort zu 2. verwiesen.

Unterliegen sie der Freizügigkeit für Oldtimer und brauchen auch keine Grüne Plakette, um innerhalb der Umweltzone fahren zu dürfen?

Diese Oldtimerbusse benötigen gemäß § 2 Abs. 3 der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes keine grüne Plakette, da Oldtimerfahrzeuge unter Ziffer 10 im Anhang 3 dieser Verordnung aufgeführt sind und damit von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz befreit sind.

Brauchen diese Oldtimer-Busse eine Sondergenehmigung oder können die Betreiber beliebig viele solcher Busse in Einsatz bringen? Wenn sie eine brauchen: Für wie viele Fahrzeuge wurde so eine Sondergenehmigung ausgereicht?

Diese Frage wurde teilweise schon unter 2. beantwortet. Die Unternehmen, die im Besitz der in der Antwort zu 1. benannten Genehmigung sind, können ihre Busflotte jederzeit erweitern, wenn sie die Genehmigungsvoraussetzungen im Personenbeförderungsrecht erfüllen und die Fahrzeuge den Vorgaben der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen.

Wenn diese Fahrzeuge trotzdem – als Oldtimer – fahren dürfen: Wie gedenkt die Stadt, dieses Phänomen einzuschränken, da es ja nun eindeutig gegen die Ziele der Umweltzone fährt. Oder hat die Stadt dabei keinerlei Handhabe?

Die Stadt Leipzig hat hier keine Handhabe, den Einsatz von Oldtimerbussen zu reglementieren. Diese Fahrzeuge fallen unter die in der Antwort auf Frage 2. benannte bundesgesetzliche Regelung.

Wieviele dieser Oldtimer-Busse sind mittlerweile in Leipzig angemeldet?

Aktuell sind acht Oldtimerbusse in Leipzig angemeldet.

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