Bei einem Radnetz, das seinen Namen verdient, sollte es aus allen Himmelsrichtungen leicht und unproblematisch sein, auf einer Hauptroute sicher und separat ins Stadtzentrum zu kommen. Das sind Grundbedingungen, die das definierte Hauptnetz Rad der Stadt Leipzig bis heute nicht erfüllt. Das merkt man selbst in Ortsteilen wie Sellerhausen und Anger-Crottendorf.

Eigentlich ist es nicht nur ein Abschnitt auf der Wurzner Straße, der hochproblematisch ist, weil hier jegliche Separierung für Radfahrer fehlt, die sich abschnittsweise auch noch in engem Abstand zwischen geparkten Autos und Straßenbahn hindurcharbeiten müssen.Und das in einer Straße, in der streckenweise ordentliche Radfahrstreifen angelegt wurden. Aber kaum eine Leipziger Straße zeigt so unübersehbar die Inkonsequenz der Leipziger Verkehrsplaner, wenn es um die Anlage von Radfahrstreifen geht.

„Ich lebe in Sellerhausen und habe vor einem Jahr mein Fahrrad reaktiviert, die meisten Fahrten kann man mit dem Fahrrad am schnellsten und einfachsten erledigen. An sich wäre Leipzig eine ideale Fahrradstadt, wenn die angelegten Radwege nicht immer wieder abrupt enden würden“, schreibt uns Martin Zinger.

„Eine solche Stelle ist die Wurzner Straße im Bereich Einmündung Rüdiger Straße bis zur Emmausstraße. An dieser Stelle habe ich als Fahrradfahrer Todesängste, wenn ich von der Straßenbahn überholt werde und wegen der parkenden Autos nicht ausweichen kann. Abhilfe schafft ein Parkverbot in der Wurzner Straße in diesem Abschnitt oder als vorläufige Sofortmaßnahme eine Regelung, dass Fahrradfahrer an diesem Abschnitt den Gehweg legal mitbenutzen dürfen.“

Und auch Iris Busch hält diesen Abschnitt für hochproblematisch: „Liebe Fahrradfreunde, ich habe den Eindruck, dass sehr viel über Schwierigkeiten im Westen und Süden der Stadt Leipzig geschrieben wird. Aber auch im Osten gibt es Radfahrer, die aus Sicherheitsgründen das Fahrrad meiden, da Radfahrstreifen urplötzlich enden. Zwei Beispiele, die dringend behoben werden sollten. 1. Der Bereich der Wurzner Straße ab Rüdigerstraße bis zur Emmausstraße beidseitig. 2. Permoser Straße stadteinwärts ca. 100 Meter vor Höhe Ostheimstr. (vor der Eisenbahnbrücke, die vor 3 Wochen, durch einen LKW Unfall zerstört wurde).“

Aber zu Recht weist Martin Zinger darauf hin, dass die Radstreifen in der Wurzner Straße immer wieder auf längere Strecken einfach fehlen. Wären sie durchgängig von der Dresdner Straße bis zur Riesaer Straße angelegt, würde dies das Radfahren in dieser Hauptverbindungsstraße Richtung Innenstadt deutlich sicherer machen.

Aber der Blick auf die fehlenden Abschnitte zeigt natürlich auch, wie die Verkehrsplaner hier davor zurückgeschreckt sind, genau das zu tun, was auch aus Sicherheitsgründen seit Jahren zwingend hätte passieren müssen: dem motorisierten Verkehr (siehe Stellplätze) wirklich Platz wegzunehmen bzw. ihm seine Priorität zu nehmen, etwa auf den langen Rechtsabbiegerspuren vor Kreuzungen.

Gefährlich wird Radfahren nämlich genau dann, wenn eindeutige Streckenführungen immer wieder unterbrochen werden und Radfahrer gezwungenermaßen immer wieder in den Mischverkehr zurückmüssen.

Im Abschnitt zwischen Emmausstraße und Rüdigerstraße kommt noch hinzu, dass hier eigentlich kein Platz für Autostellplätze ist. Aber die Situation erzählt eben auch davon, dass geparkte Autos aus Sicht der Stadtverkehrspolitik immer noch Vorrang haben vor der Sicherheit der Fahradfahrer/-innen. Ab der Emmausstraße stadteinwärts entspannt sich die Situation, weil hier nicht mehr geparkt werden darf.

Auf einmal ist genug Platz auf der Straße, auch wenn sich die Planer hier auch noch nicht bemüßigt sahen, Radfahrstreifen aufzubringen. Radfahrer/-innen müssen sich in den rechtsabbiegenden Verkehr einordnen und kommen erst an der Püchauer Straße endlich auf einen eigenen Radfahrstreifen, der immerhin fast bis zur Edlichstraße führt und dann ziemlich kommentarlos wieder endet, um dann erst wieder in Höhe Krönerstraße einzusetzen.

Ein tatsächlich fehlendes Stück, denn mit dem hier entstehenden Schulcampus werden künftig hunderte Schulkinder jeden Tag mit dem Rad unterwegs zur Schule sein. Es ist überfällig, auch diese Lücke zu schließen und auch an allen umliegenden Kreuzungen sichere Furten für Radfahrer zu schaffen.

Natürlich ist das bislang immer nur sporadisch passiert, weil Verkehr in Leipzig nicht von den schwächeren Verkehrsteilnehmern her gedacht wird, sondern von den motorisierten. Eine Denkweise, die sich sehr bald und gründlich ändern muss, wenn Leipzigs Verkehrsdezernat seinen Teil an der Klimawende in Leipzig überhaupt ernst nimmt.

Denn das bedeutet eine maximale Priorisierung der umweltfreundlichen Verkehrsarten. Was übrigens auch den Effekt hat, dass dann viele Menschen auf eben diese Verkehrsarten umsteigen. Denn dass viele Leipziger noch immer mit dem Auto fahren, hat eben auch mit dem maximalen Unsicherheitsgefühl auf den vorhandenen bzw. nicht vorhandenen Radwegen zu tun.

69 Prozent der Leipziger/-innen fühlen sich auf Leipzigs Radwegen gefährdet, ergab der jüngste ADFC-Radklimatest. Eine Zahl, die eigentlich im Verkehrsdezernat sämtliche Glocken schrillen lassen müsste. Denn die Chance, auch nur das Hauptnetz Rad seit Beschluss des bis 2020 gültigen Radverkehrsentwicklungsplans durchgängig sicher zu gestalten, hat Leipzigs Verkehrsverwaltung vertan. Man hat sich lieber von einer lautstarken Autofahrerlobby einschüchtern lassen, die Radwege regelrecht bekämpft als Beschränkung ihrer Straßendominanz.

Das aber lässt sich mit der begonnenen Klimakatastrophe und Leipzigs Selbstverpflichtung, die Klimaneutralität deutlich vor 2040 herzustellen, schlicht nicht vereinbaren. Dass Leipzig nicht fahrradfreundlich ist, haben wir ja schon analysiert. Aber Klimaneutralität im Verkehr ist nur zu schaffen, wenn Leipzig tatsächlich zu einer fahrradfreundlichen Stadt gemacht wird.

Durchgängige, gut sichtbare Radstreifen an den Hauptstraßen sind das allermindeste, was man erwarten darf. Teile der westlichen Wurzner Straße, die 2010 noch als hochproblematisch eingestuft wurden („Abweichung um 2 Stufen“), wurden ja mittlerweile umgebaut, was insbesondere den Abschnitt zwischen Torgauer Straße und Lilienstraße betrifft. Aber weiter stadteinwärts müssen die Radfahrer/-innen sich wieder im Mischverkehr durchkämpfen bis zur Dresdner Straße, wo dann neue Abenteuer auf sie warten.

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Es gibt 12 Kommentare

Eine Straßenbahn ist kein Kraftfahrzeug, haben wir schon geklärt.

Paragraph 4 der StVO greift nicht bei der Frage, in welchem Abstand eine Straßenbahn an einem Radfahrer vorbeifahren soll; denn dieser Paragraph behandelt den Überholvorgang und nicht das Vorbeifahren.

Für den Radfahrer ist es ungünstig, wenn er von einer Straßenbahn überholt wird…

§5 Absatz 4 StVO:
“… Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. … Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.”

Einschränkend Absatz 3: “Fahrzeuge, die in der Längsrichtung einer Schienenbahn verkehren, müssen diese, soweit möglich, durchfahren lassen.” -> Wenn also ein nutzbare Lücke ist, muss ich als Radfahrer da rein und die Straßenbahn kann dann vorbeifahren.

Also nach meinem Rechtsverständnis als Nichtjurist sollte das dann auch für Straßenbahnen gelten, denn es ist in der StVO keine explizite Aufführung genannt, was davon für Straßenbahnen gilt bzw was nicht. Also gilt es prinzipiell für alle Vorgänge, die auch durch Straßenbahnen im Verkehrsgeschehen vorgenommen werden.

Man könnte fast meinen, dass Sie es abkürzen und Ihre Frage selbst beantworten könnten, so gut wie Sie mit den Gesetzestexten umgehen. Tun Sie uns noch den Gefallen, und führen es auch zuende?
Ich fand Andrés Ansatz, diese Frage bei aller dargebotenen Vorsicht (“Vielleicht verstehe ich es falsch…”) einfach mal zu stellen eigentlich nicht verkehrt.

Und was er über die Art wie Sie diskutieren meint, würde ich mal dick unterstreichen. “Lebhafte Sprache” ist da noch das kleinere Übel, wenn Sie mal wieder “dem Schicksal entronnen” sind und ähnliches… Wahnsinn was Ihnen ständig alles passiert – gehts nicht eine Nummer kleiner?
Und die Straßenbahn heißt eigentlich nur bei der LVZ und Zugereisten “Tram”.

Was ich zur Gefährlichkeit der überholenden Bahn noch sagen wollte ist, dass sie zwar soweit spurtreu ist (bei der hiesigen Gleislage wankt es dennoch enorm, was bei geringen Überholabständen eine Rolle spielen kann), aber der vom Fahrzeug erzeugte Wind natürlich ein anderer ist als bei einem Auto. Als Radfahrer reagiert man auf Seitenwind dann doch empfindlicher.

Und was ich mich generell frage, bei aller wirklich angebrachter Kritik am Radwegesystem: Warum erleben manche Leute immer soviel negativere Dinge (nicht nur in Bezug auf “sächsische Polizeigewalt”, oder ähnlichem) als ich? Liegt es doch am eigenen Verhalten?
Wie kommt das, dass manche Leute “wieder mal dem Schicksal” entronnen sind, oder vom Auto hart geschnitten wurden, oder man anderswie den Eindruck bekommt, dass quasi behauptet würde, jeden Tag drohe neues Unheil, es Andere aber nur selten mal mit einem Idioten zu tun haben?

Mir ist es auch schon passiert, dass mich als Radler ein Autofahrer ausgebremst und dann blöd angemacht hat. Ein Mal in 12 Jahren. Ich wurde auch schon gefährlich knapp überholt, ungefähr 2x pro Jahr. Um mal bei den Dingen zu bleiben, bei denen ich mich über Autofahrer (beider und aller Geschlechter – sehr wichtig!) geärgert habe. Die Erfahrungen mit anderen Radfahrern kann ich jetzt stecken lassen, die würden eh als ungefährlich hingestellt, das weiß ich.
Und die Bahn hat auf der Georg-Schwarz-Straße bisher immer hinter mir schleichend “gewartet”, entweder bis Platz war oder ich ihn gemacht habe. Knapp überholt wurde ich von diesem Verkehrsmittel noch nie.

Und bevor das Argument jetzt kommt: Ja, ich bin tatsächlich auch nicht zu selten auf dem Rad.

>@Stefan: Ich habe mir mal die Mühe gemacht und versucht das ganze zu recherchieren.

Sehr schön! Bitte mit der Mühe stets dabei bleiben. Es lohnt sich.

>Die StVO ist dafür als juristischer Laie übrigens nicht wirklich erhellend, der ausschlaggebende Begriff „Kraftfahrzeug“ wird dort nicht definiert.

Die StVO ist – wie im deutschen Wikipedia-Artikel erklärt wird – “nur” eine Verordnung des Bundesverkehrsministerium. Die StVO bezieht ihre Rechtswirkung aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), wie Sie es auch richtig gefunden haben.

>Prinzipiell ist die Straßenbahn ja auch ein per Antriebskraft bewegtes Fahrzeug und fährt größtenteils auf Straßen.

Gut.

>Im Straßenverkehrsgesetz wird dann definiert, dass Kraftfahrzeuge motorgetriebene Fahrzeuge sind, die nicht auf Bahngleisen fahren. Wie definiert der Gesetzgeber jedoch Bahngleise?

Neben dem Straßenverkehrsgesetz haben Sie ja auch das Allgemeine Eisenbahngesetz gefunden…

>Das Allgemeine Eisenbahngesetz definiert unter §2, dass darunter u.a.Schienenpersonennahverkehr zählt, also S-Bahnen. Straßenbahnen sind jedoch kein Schienenpersonennahverkehr.

Sie haben hier §1 Abs. (2) übersehen. Dort werden Straßenbahnen explizit benannt und wird gesagt, dass Straßenbahnen *nicht* in den Anwendungsbereich des Allgemeinen Eisenbahngesetzes fallen. Sie hätten gar nicht zum §2 weiterzugehen brauchen. (In Rechtstexten ist die Reihenfolge der Sätze, Absätze, Artikel usw. ganz wichtig und bedeutungstragend.)

Straßenbahnen müssten also ein eigenes “Gesetz” haben.

>In der Betriebsordnung Straßenbahn

die ihre Rechtskraft azs §57 Personenbeförderungsgesetz bezieht

>§55 steht wiederrum unter (1) „Auf straßenbündigem Bahnkörper nehmen die Züge am Straßenverkehr teil. Dabei müssen die Fahrzeugführer die sie betreffenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung beachten.“

Prima.

Und jetzt?

>Ergo, sollten doch für die Straßenbahn die gleichen Regeln wie für Autos gelten!
>Also 1,50 Meter Überholabstand zu Radfahrern.

Wo steht das in der StVO, und betrifft diese Stelle dann auch die Fahrzeugführer der Straßenbahnen?

Insgesamt sind Sie einen Schritt weiter gekommen: Die Fahrzeugführer (vulgo: Bimmelfahrer) haben sich an diejenigen Vorschriften der StVO zu halten , die sie betreffen.

Fehlt nur noch die Antwort auf die Frage im vorletzten Absatz…(kurz: wo steht das mit den 1,50 Metern?)

@Stefan: Ich habe mir mal die Mühe gemacht und versucht das ganze zu recherchieren.

Die StVO ist dafür als juristischer Laie übrigens nicht wirklich erhellend, der ausschlaggebende Begriff “Kraftfahrzeug” wird dort nicht definiert. Prinzipiell ist die Straßenbahn ja auch ein per Antriebskraft bewegtes Fahrzeug und fährt größtenteils auf Straßen.

Im Straßenverkehrsgesetz wird dann definiert, dass Kraftfahrzeuge motorgetriebene Fahrzeuge sind, die nicht auf Bahngleisen fahren. Wie definiert der Gesetzgeber jedoch Bahngleise?
Das Allgemeine Eisenbahngesetz definiert unter §2, dass darunter u.a.Schienenpersonennahverkehr zählt, also S-Bahnen. Straßenbahnen sind jedoch kein Schienenpersonennahverkehr.

In der Betriebsordnung Straßenbahn §55 steht wiederrum unter (1) “Auf straßenbündigem Bahnkörper nehmen die Züge am Straßenverkehr teil. Dabei müssen die Fahrzeugführer die sie betreffenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung beachten.”

Ergo, sollten doch für die Straßenbahn die gleichen Regeln wie für Autos gelten!
Also 1,50 Meter Überholabstand zu Radfahrern.

Das der Abstand zu Außenspiegeln gesetzlich genormt ist, würde mich zwar in Deutschland nicht wundern, aber ich denke nicht, dass dies der Fall ist.

“Diskussionskultur”… Sie sind gut!

Sie kommen erst damit, die StVO “vielleicht falsch” zu verstehen, um dann einen von Straßenbahnen einzuhaltenden Abstand zu Radfahrern einzufor.., nein, nur so rhetorisch zu hinterfragen (Ihr Fragezeichen).

Sie haben also gar nichts behauptet.

Dann haben wir auch nicht diskutiert. Bingo.

Also können Sie Ihre Kritik an “Diskussionskultur” steckenlassen. Fertig.

Schauen Sie jetzt halt selbst in der StVO nach, wenn Ihnen das mit der Straßenbahn so wichtig ist.

@Stefan: Ihre “Diskussionskultur” ist auch sehr gewöhnungsbedürftig.
Aus meinen Fragen haben sie mir einfach eine Aussage in den Mund konstruiert, die ich so nie getätigt habe/hätte.

Aber immerhin sind wir uns zumindest im Kern einig, dass knappes überholt werden stets sehr unangenehm ist, egal von welchem Verkehrsteilnehmer das ausgeht.

Die Pflicht zu einer neuen Prüfung kann man machen, aber ich denke das eine deutliche Steigerung des Entdeckungs- und Sanktionierungsdrucks letztlich wesentlich mehr bringt.

Bitte sehr… wenn man mal eine Gegenfrage hat, kommt nix.

Eine Tram, die 10 cm an mir (zu Fuß oder aufm Rad, beides schon passiert) vorbeidonnert, ist nicht schön, wirklich nicht, aber ungefährlicher als ein Auto in 30 cm… denn mit der Spurtreue haben es die Autofahrer nicht so im Gegensatz zu Tramfahrern.

Nach Begegnung mit derartigen Autofahrern kommt jedesmal schieres Herzklopfen darüber, gerade mal wieder dem Schicksal entronnen zu sein.

Eine Pflicht, alle fünf Jahre den Führerschein aufzufrischen, wäre vielleicht nicht schlecht. (Keine Angst, gute Prüfer erwischen auch die Simulanten, die da während der Prüfung plötzlich ganz brav fahren.)

@Stefan: Selbst wenn es da nicht drin stehen sollte. Wo wäre denn da die Logik dahinter, wenn die Straßenbahn im 10 Zentimeter-Abstand an mir vorbeidonnern darf? Ich persönlich fühle mich da deutlich bedrohter, als wenn ein Auto mit unter 1,50 Meter-Abstand an mir vorbeifährt. Zumal diese Gefahrenquelle ja schon auf Grund der Länge deutlich schneller vorbeigezogen ist.

André, zitieren Sie doch mal die hintergründige Stelle in der StVO, aus der dann folgt, dass Straßenbahnen 1,50 m Abstand zu Radfahrern (und zu Außenspiegeln) einzuhalten hätten.

Warum Autofahrer, die an einer Haltestelle rechts an der Tram vorbeifahren, ist hier wohl aber unwichtig. Die Fahrgäste könnten ja gefälligst mal die 1,50 m auch zu Autofahrern einhalten statt sie zu behindern und zudem die Stadt wirtschaftlich auszubremsen.

Vielleicht verstehe ich die StVO ja auch falsch, aber gelten die 1,50 Meter Überholabstand für Radfahrer denn nicht auch für Straßenbahnen?
Denn die dürften die Radfahrer dann ja an solchen Stellen auch gar nicht so dichtgedrängt überholen. Auch wenn es in der Praxis offenbar keinen Fahrzeugführer juckt, wenn man den gesetzlichen Mindestabstand deutlich unterschreitet. Das Risiko entdeckt UND dann auch noch sanktioniert zu werden dürfte sehr nahe oder gar absolut null sein.

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