Flexstrom-Kunden, die bis heute noch kein Anschreiben des Insolvenzverwalters erhalten haben, sollten nun aktiv werden und sich beim Insolvenzverwalter melden. Nach der Pleite des Stromriesen und seiner Tochterfirmen Löwenzahn, Optimalgrün und Flexgas, besteht die Möglichkeit, einen Teil der vorausgezahlten Beträge zurückerstattet zu bekommen.

Dies ist allerdings nur möglich, wenn die Forderung bis Ende 2013 angemeldet wurde. Dies geht ausschließlich mit jenen Unterlagen, die der Insolvenzverwalter den Kunden zuschickt. Wurden zuvor bereits Forderungen angemeldet oder auf anderem Wege, so ist dies ungültig.

Ob die eigene Forderung angemeldet ist, können Kunden frühestens zehn Tage nach Abgang ihrer Post auf der Webseite der Kanzlei des Verwalters, der White&Case GbR, prüfen – mittels einer PIN, welche den Unterlagen beiliegt.

Ab dem 31. März 2014 können Kunden damit ebenfalls nachschauen, ob ihre Forderung der Prüfung des Verwalters standgehalten hat. Ist dies der Fall, so wird sie als festgestellt klassifiziert. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der gesamte Betrag erstattet wird, sondern lediglich ein bestimmter Prozentsatz. Dieser wird erst zum Ende des Insolvenzverfahrens feststehen. Aus der sogenannten Insolvenzmasse – also allen Geldes, über das Flexstrom zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung noch verfügt hat – werden zunächst die Kosten des Verfahrens gezahlt. Was übrig bleibt, wird auf die Gläubiger verteilt.
Sollte schlussendlich eine Quote von beispielsweise einem Prozent bleiben, so erhalten die festgestellten Gläubiger ein Prozent ihrer Vorauszahlungen zurück. Dies wird jedoch noch Jahre dauern. Die White&Case GbR geht davon aus, das Verfahren nicht vor dem Jahr 2017 abschließen zu können. Erst dann wird feststehen, ob überhaupt Zahlungen an die Kunden erfolgen und zu welchem Prozentsatz.

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Flexstrom hatte am 1. April dieses Jahres Insolvenz angemeldet und befand sich damit im vorläufigen Insolvenzverfahren, in welchem zunächst das Vermögen gesichert wird. Seit dem 1. Juli dieses Jahres läuft das eigentliche Verfahren, in welchem das Vermögen auf die Gläubiger aufgeteilt wird. Der Verwalter gibt an, dass Flexstrom rund 835.000 Gläubiger gesammelt hat.

Kunden, die seit der Pleite noch keinen neuen Anbieter gefunden haben, befinden sich seitdem in der Grundversorgung – einem hohen Tarif. Es empfiehlt sich immer der Wechsel aus der Grundversorgung in einen günstigeren Tarif oder zu einem seriösen günstigeren Anbieter. Dies ist immer zum Monatsersten möglich, mit einer Frist von zwei Wochen – wie die Verbraucherzentrale informiert.

Die Zentrale rät, trotz der Flexstrom-Pleite weitere Anbieter- oder Tarifwechsel nicht zu scheuen, jedoch keine Tarife mit Vorauskasse zu wählen und auf Vertragslaufzeiten von maximal einem Jahr zu achten. Es empfiehlt sich immer, dies beim Preisvergleich zu beachten. Zu Beginn und Ende jeden Liefervertrages sollten Kunden den Zählerstand ablesen und dem Netzbetreiber melden. Im Leipzig ist dieser die Netz Leipzig GmbH, bei dem Zählerstände auch online gemeldet werden können.

Infos zum Insolvenzverfahren von Flexstrom:
www.flexstrom.de
www.whitecase.com/de/flexstromag/#.Ukk-Bz-Phco
www.vz-nrw.de/flexstrom-insolvenz

Zählerstandsmeldung in Leipzig:
www.swl.de/System/formulare/Zaehlerstand.htm

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