Zwei Jahre nach der letzten Stufe des Ausstiegs aus der Glühlampe hat die Verbraucherzentrale Sachsen im Sommer 2014 erneut im Einzelhandel eine Stichprobe zu Rückgabemöglichkeiten von Energiesparlampen und zur Information der Verbraucher durchgeführt. "Das Ergebnis ist ernüchternd. Leider kann von einer alltagstauglichen Dichte an Sammelstellen keine Rede sein", resümiert Juliane Dorn, Leiterin Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen.

Hintergrund des mittlerweile vollzogenen EU-weiten Glühlampenverbots ist das Ziel der Nutzung energieeffizienter Leuchtmittel. Inzwischen leuchten in Millionen Haushalten Energiesparlampen. Damit diese sinnvolle Maßnahme des Klimaschutzes aber nicht auf der anderen Seite mit einem Verlust an Ressourcen und einer weiteren Belastung der Umwelt einhergeht, ist es unabdingbar, ein umfassendes Rücknahmesystem für die Quecksilber enthaltenden, ausgedienten Energiesparlampen zu gewährleisten. Daher müssen Verbraucher über die Notwendigkeit der gesonderten Entsorgung alter Energiesparlampen und deren Rückgabemöglichkeiten informiert sein.Bereits 2011 hatte die Verbraucherzentrale Sachsen neben den öffentlich-rechtlichen Entsorgern in Sachsen auch einen Marktcheck im Einzelhandel durchgeführt, der im Gegensatz zu den öffentlich-rechtlichen Entsorgern bisher keiner gesetzlichen Rücknahmepflicht unterliegt. “Das Fazit der 2014 wiederholten Stichprobe lautet, dass nach wie vor ein beträchtliches Informations- und Rücknahmepotenzial seitens des Einzelhandels besteht”, informiert Juliane Dorn.

Zwar gibt es im Vergleich zu 2011 mehr Informationen zur konkreten Rückgabemöglichkeit in den jeweiligen Märkten. Allgemeine, gut zugängliche und lesbare Informationen zu Energiesparlampen und deren gesonderter Entsorgung sind dagegen bei der 2014 durchgeführten Stichprobe weniger zu finden gewesen, auch wenn die vorhandenen zum überwiegenden Teil verbraucherfreundlich gestaltet und angebracht waren.

Der in der Stichprobe festgestellte Mangel an Rückgabemöglichkeiten und Verbraucherinformationen untermauerte die niedrige Entsorgungsquote aus Privathaushalten. Schätzungen dazu liegen je nach Institution zwischen 20 und 37 %.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hält deshalb an der Forderung fest, die verpflichtende Rücknahme von ausgedienten Energiesparlampen auch für den Einzelhandel festzuschreiben. Damit muss die Einführung klarer, einheitlicher Hinweise auf die Rückgabemöglichkeiten und die Festlegung einer ambitionierten Sammelquote einhergehen. Nicht zuletzt braucht es eine konzertierte Informationskampagne, um Verbraucher deutlich besser zu informieren und zu mobilisieren.

www.verbraucherzentrale-sachsen.de

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