Es ist eine lange Geschichte, die immer weiter geht: Die Firma B2B Technologies Chemnitz darf nicht mehr mit falschen Preisen im Internet werben. Dies hat das Landgericht Leipzig in einem von der Verbraucherzentrale Sachsen eingeleiteten Eilverfahren entschieden. Das Verbot gilt auch für soziale Netzwerke wie Facebook, wo die Chemnitzer mit Werbeanzeigen und Firmenpräsenzen sehr aktiv waren.

“Die Entscheidung erging nicht nur gegen die Firma, sondern auch gegen ihren Geschäftsführer David Jähn persönlich”, teilt Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen mit. “Nach der Rechtsprechung haftet er als Geschäftsführer auch als Privatperson für das Verhalten seines Unternehmens.” Seit die Verbraucherzentrale Sachsen die einstweilige Verfügung per Gerichtsvollzieher gestellt hat, sind die beanstandeten Lockangebote verschwunden.

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Zunächst hatten sich B2B und Jähn gegen die einstweilige Verfügung wehren wollen und beim Landgericht Leipzig Widerspruch eingelegt. Am vergangenen Sonntag, 30. November, gaben sie dann aber eine Abschlusserklärung ab, mit der die einstweilige Verfügung als endgültig anerkannt wird.

“Damit ist dieses Verfahren abgeschlossen”, bestätigt Hummel. “Wir reichen aber in Kürze noch eine weitere Klage ein, um auch die anderen Ansprüche aus unserer Abmahnung durchzusetzen.” Dazu zählen beispielsweise die Unterlassung der irreführenden Bezeichnung als Großhandel oder angebliche Rabatte, welche nicht gewährt werden. Ziel ist die umfassende und nachhaltige Unterbindung der rechtswidrigen Verhaltensweisen.

Die Strategie des Unternehmens hat sich in den letzten Monaten erheblich geändert. Für Anfang November war die Eröffnung von Portalen in anderen europäischen Ländern angekündigt. Seit etwa einer Woche sind die deutschen Firmenpräsenzen offline und die zugehörigen Domains gelöscht. Lediglich die Handelsplattform unter der Domain b2b-beschaffungsplattform.de ist noch aktiv.

www.verbraucherzentrale-sachsen.de

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