Jahrelang ging die deutsche Politik von einem mündigen Verbraucher aus. Doch die meisten Verbraucher sind nicht das, was die Experten "mündig" nennen. Sie haben keine Zeit fürs Kleingedruckte, vertrauen den Versprechungen auf der Packung oder auf der Website. Und sind im Handsumdrehen die Gelackmeierten. Eine Chemnitzer Firma war da besonders dreist und muss nun möglicherweise dafür zahlen.

Möglicherweise, das betont so auch die Verbraucherzentrale Sachsen. Denn noch hat die B2B Technologies Chemnitz GmbH, die vor einem Jahr den “Prellbock” der Verbraucherzentrale verliehen bekam, juristische Möglichkeiten, in der nächsten Instanz ein anderes Urteil zu erwirken.

Doch das jetzige Urteil des Landgerichts Leipzig besagt: Gewinne, die die Firma mit ihren unrechtmäßigen Praktiken erzielt hat, müssen abgeführt werden an den Staat.

Die B2B Technologies Chemnitz GmbH und ihr alleiniger Geschäftsführer David Jähn müssen unrechtmäßig erzielte Gewinne, die durch bestimmte unlautere Geschäftspraktiken entstanden sind, an die Staatskasse herausgeben, so hat das Landgericht Leipzig unter anderem mit einem Urteil am 16. Juli entschieden (Aktenzeichen: 05 O 3496/14).

“Das sächsische Unternehmen hatte mit falschen Preisen im Internet geworben. Zusätzlich verwendete es irreführend die Bezeichnung „Großhandel“, gab in einigen Fällen Preise ohne Umsatzsteuer an und behauptete auf seinen Internetseiten nicht erzielbare Preisersparnisse von bis zu 90 Prozent”, listet die Verbraucherzentrale auf. “Die mit diesen rechtswidrigen Methoden erzielten Gewinne müssen nun herausgegeben werden.”

Die Ermittlungen zur Höhe der unrechtmäßig erzielten Gewinne stehen noch aus.

„Auch der alleinige Geschäftsführer David Jähn wurde persönlich in allen Punkten verurteilt“, betont Anne-Katrin Wiesemann, Rechtsreferentin von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Er kann sich also nicht hinter der von ihm geführten GmbH verstecken, die sich bereits in Liquidation befindet. Die Entscheidung zeigt, dass der Betrieb von Abofallen im Internet für die Betreiber nicht ohne Folgen bleiben muss.”

Die Verbraucherzentrale Sachsen setzt mit der Klage Ansprüche aus einer Abmahnung vom September 2014 durch. Ein Teil davon war bereits in einem Eilverfahren im November 2014 gegen das Chemnitzer Unternehmen und seinen Geschäftsführer entschieden worden.

„Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig“, teilt Wiesemann mit. „Die Verurteilten können innerhalb eines Monats Berufung zum Oberlandesgericht Dresden einlegen.“
Wer freilich auf die unlauteren Angebote hereingefallen ist, hat durch den Gerichtsbeschluss keine größeren Chancen auf Wiedergutmachung. Die Verbraucherzentrale: “Leider müssen Verbraucher nach wie vor ihre möglichen Ansprüche aus Verträgen, denen solche unlautere Geschäftspraktiken zu Grunde liegen, individuell durchsetzen. Die Herausgabe der Unrechtsgewinne hat laut Gesetz an die Staatskasse – also zugunsten der Allgemeinheit – zu erfolgen.”

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