Die Summe könnte schon hinkommen: 48,9 Millionen Euro Unterkunftskosten von Hartz-IV-Haushalten werden von den sächsischen Jobcentern nicht bezahlt. Oder gespart, wenn man das aus Sicht der Träger sieht. Ausgerechnet hat das jetzt mal die Linkspartei anhand von Daten der Jobcenter selbst.

Es ist ja kein ganz neues Thema. Der Leipziger Stadtrat streitet seit Jahren über die angemessenen Kosten der Unterkunft, die Verwaltung definiert Vorgaben, die dann die Mitarbeiterinnen des Jobcenters bei der Genehmigung von Anträgen berücksichtigen müssen. Sie haben dann einen Ermessensspielraum von bis zu 10 Prozent.

Aber wer diskutiert schon, wenn ihm gesagt wird: Der Quadratmeterpreis ist zu hoch. Du ziehst jetzt um? – Oder: Ihre Wohnung ist zwei Quadratmeter zu groß, das ziehen wir jetzt mal vom Gesamtbetrag ab.

Die Mitarbeiterinnen der Jobcenter wissen ziemlich genau, dass sie es mit Menschen zu tun haben, die sich nicht wehren können. Mit “Hartz IV” wurde ein Controller-System eingeführt, das Bedürftige so behandelt, als wären sie Angestellte, die mit dem Material der Firma verantwortungslos umgehen. Entsprechend drakonisch sind die Regeln. Regeln, die in den letzten zehn Jahren fast vergessen gemacht haben, dass das Arbeitslosengeld II eigentlich nicht eingeführt wurde, um Menschen, die arbeitslos sind, zu bestrafen, sondern Langzeitarbeitslose leichter wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu holen.

Doch das mit dem Zurückholen klappt ja bekanntlich nicht so. Was in Sachsen auch damit zu tun hat, dass ganze Lohnsegmente ab 2005 dem niedrigeren ALG-II-Satz angepasst wurden. Mit dem Ergebnis, dass Menschen, die dann arbeitslos wurden, gleich wieder beim Jobcenter landeten. Das kann man systematische Demotivierung nennen.

Und es ist eine obrigkeitliche Betrachtung der Betroffenen, die die Ersparnisse für den kommunalen Haushalt über die Bedürfnisse der Bedürftigen stellt. Eine seltsame Überordnung, findet Marianne Küng-Vildebrandt, Mitglied des Landesvorstandes der Linke in Sachsen. Wohnen gehöre eigentlich zu den sozialen Grundrechten. Die Deckung der Wohnkosten von Hartz-IV-Leistungsberechtigten sei eigentlich die Aufgabe der Jobcenter. Doch diese werden zu Lasten der Betroffenen nur unzureichend  erfüllt.

“In Sachsen bekommen Hartz-IV-Leistungsberechtigte 48,9 Millionen Euro ihrer Wohnkosten nicht von den Jobcentern finanziert. Das hat eine Auswertung der Daten der Bundesagentur für Arbeit durch Die Linke ergeben. Betroffene müssen diese Summe selber aus den Regelleistungen aufbringen. Dies geht zu Lasten der Mittel, die eigentlich der Sicherung ihres Lebensunterhalts dienen sollen”, benennt Marianne Küng-Vildebrandt die Zahlen.

Für Leipzig hatten jüngst die Stadträtin der Piraten, Ute Elisabeth Gabelmann, und Rechtsanwalt Dirk Feiertag, als Schätzung die Zahl von 5 bis 8 Millionen Euro genannt, die das Jobcenter den Leipzigern in Bedarfsgemeinschaften nicht als Wohnkosten gewährt. Wen man 222 Euro je Bedarfsgemeinschaft (von denen es im Schnitt 41.500 in Leipzig gibt) zugrunde legt, dann kommen nicht nur die 8 Millionen Euro “Ersparnis” hin, dann geht es eher in Richtung 9 Millionen Euro.

Und wer nicht in Einspruch gegangen ist oder gleich den Weg vors Sozialgericht angetreten hat, wird die vorenthaltenen Gelder auch nicht nachträglich bekommen, auch wenn die Sozialgerichte die von der Stadt Leipzig vorgelegten “schlüssigen Konzepte” immer wieder abweist als keineswegs schlüssig.

Hinter dem Genehmigungsverfahren steckt eine ausgefeilte Bürokratie. Wohnkosten werden von den Jobcentern nur anerkannt und finanziert, sofern sie als „angemessen“ gelten.

“Was im Einzelnen als ‚angemessen‘ gilt, wird von den Kommunen vor Ort festgelegt und ist in den meisten Fällen zu niedrig angesetzt. Deshalb müssen viele Hartz-IV-Beziehende Teile der Wohnkosten aus den ohnehin viel zu niedrigen Regelsätzen bestreiten“, so Küng-Vildebrandt.

Was die Bundesagentur für Arbeit als eine Differenz im „Einzelfall“ beschreibe, sei ausweislich ihrer eigenen Daten jedoch ein Massenphänomen, kritisierte die Linke-Politikerin.

“Von insgesamt 16 Milliarden Euro Wohnkosten der Hartz-IV-Haushalte wurden bundesweit lediglich 15,4 Milliarden Euro anerkannt und bezahlt, das heißt 620 Millionen Euro wurden nicht anerkannt“, unterstreicht Küng-Vildebrandt. Den Hartz-IV-Leistungsberechtigten fehlen damit im Bundesdurchschnitt etwa 200 Euro im Jahr – in Sachsen sind es sogar 222 Euro pro Bedarfsgemeinschaft. Denn augenscheinlich sind hier auch die Kommunen besonders darauf angewiesen, die Kosten besonders niedrig zu halten.

Nur heißt das für Hartz-IV-Empfänger, dass sie den Fehlbetrag in der Regel aus den “Kosten für Unterhalt” abzweigen müssen, aus dem Geld also, das eigentlich für Essen, Kleidung, Mobilität gedacht ist.

“Die Betroffenen müssen nicht erstattete Wohnkosten durch Einschränkungen bei anderen Ausgaben etwa beim Essen oder Mobilität ausgleichen, um nicht Mietschulden anzuhäufen oder perspektivisch aus der Wohnung zu fliegen. Dies ist nicht akzeptabel“, fügt Küng-Vildebrandt hinzu.

Das Problem ist nur: An dieser Stelle fehlen dann die Statistiken, die erfassen, was den Betroffenen dann passiert. Denn Schuldnerstatistiken deuten zum Beispiel darauf hin, dass es oft genug Hartz-IV-Haushalte sind, die schnell in den Dispositionskredit und damit in eine Schuldenspirale abrutschen. Sie sind auch am häufigsten von Stromabschaltungen und Wohnungskündigungen betroffen, weil das Hin- und Herschieben eh schon kleingerechneter Budgets dann eben doch nicht reicht, auf Dauer alle Rechnungen zu bezahlen.

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar