Vertrauen ist immer etwas Schönes. Zum Beispiel darauf, dass die ganze Chemie, die am Anfang beim Wachsen und Gedeihen über das Grünende und Rankende gespritzt wird, am Ende nicht auch im Glas landet. Egal, ob Bier oder Wein. Aber eines ist Fakt: Dadurch, dass seltener kontrolliert wird, verringern sich die Pestizidrückstände auch im sächsischen Wein nicht. Thema für eine Grünen-Anfrage.

Am Freitag, 11. März, berichtete die „Sächsische Zeitung“ zum Beispiel: „Weiterer Wein mit Pflanzenschutzmitteln belastet“. Es war nicht das erste Mal, dass das Insektizid Dimethoat in sächsischem Wein gefunden wurde. Und das las dann der Grünen-Abgeordnete Wolfram Günther, in seiner Fraktion auch als agrarpolitischer Sprecher tätig. Und er fand das irgendwie vertraut. Eine seiner Anfragen an die Verbraucherschutzministerin Barbara Klepsch (CDU) erschien da auf einmal in einem neuen Licht.

„Innerhalb der letzten 15 Jahre – von 2000 bis 2015 – gab es gerade einmal 34 Kontrollen sächsischer Weine auf Pestizidrückstände. Diese geringe Kontrolldichte verträgt sich nicht mit dem Qualitäts- und Preisanspruch des sächsischen Weins. Herausragende Produkte müssen auch herausragende Produkteigenschaften nachweisen können“, findet Günther und dürfte damit allen Genießern aus der Seele sprechen. „Mit Blick auf die Kontrollen war es offensichtlich ein absoluter Zufall, dass die Probe, mit der alles ins Rollen gekommen ist, Dimethoat enthalten hat. Weder die Winzergenossenschaft noch die Staatsregierung scheinen bislang wirklich an Transparenz interessiert gewesen zu sein. Das schadet jetzt massiv dem bislang hervorragenden Ruf sächsischen Weines.“

Es war der dritte Winzer im Landkreis Meißen, in dessen Wein Dimethoat gefunden wurde. 2.526 Flaschen Wein der betroffenen Kellerei seien für den Verkauf gesperrt worden, berichtete die SZ.

„Wenn ein Traubenerzeuger das Insektizid in seinen Kulturen eingesetzt hat, ist dies entweder vorsätzlich kriminell oder ein Indiz darauf, dass die für den Einsatz von Pestiziden geforderten Sachkundenachweise das Papier nicht wert sind auf dem sie stehen“, sagt Wolfram Günther zu dem Vorgang, den einige Zeitungen gleich mal zum Skandal erklärt haben.

„Der Stoff wird aufgrund seiner nervenschädigenden Wirkung als für den Menschen gesundheitsschädlich eingestuft“, heißt es auf Wikipedia. Aber auch: „Dimethoat ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie in weiteren EU-Staaten als Pflanzenschutzmittel zugelassen.“

Nur scheinen einige Agronomen mit dem Zeug fahrlässiger umzugehen als andere.

„Unsere Kleinen Anfragen zeigen jedoch einmal mehr, wie wichtig die Sachkunde beim Einsatz von Pestiziden ist. Allein in unmittelbarer Nähe zu Rebflächen finden sich in Sachsen 54 Flächen, auf denen der Wirkstoff Dimethoat eingesetzt werden darf“, schildert Günther ein Teilergebnis seiner Anfragen. „Hier besteht die Gefahr der Abdrift. In einem gemeinsamen Antrag mit der Fraktion Die Linke, der erst Ende Januar 2016 im Landtag angehört worden war, haben wir eine Vielzahl konkreter Vorschläge zur Einführung eines verbindlichen Reglements für den verantwortungsvollen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln vorgelegt. Unter anderem wollen wir, dass Nachbarn, die der Abdrift des Mittels ausgesetzt sein könnten, spätestens einen Tag vor der Anwendung über die geplante Anwendung informiert werden müssen – selbst wenn sie vorab keine Unterrichtung gefordert haben.“

Irgendwie scheint es nicht nur an regelmäßigen Kontrollen, sondern auch entsprechender Beratung zu fehlen, findet der Grünen-Abgeordnete.

„Darüber hinaus sollte die Beratung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben durch die zuständigen Behörden und Stellen des Freistaates, die sogenannte Offizialberatung, zum Einsatz von und zum Umgang mit Pflanzenschutz- und Behandlungsmitteln wieder aufgenommen werden“, erklärt Günther. Und er fordert nach skandinavischem Vorbild die Einführung einer Pestizidsteuer: „Um über Abdrift Geschädigten finanzielle Hilfe zuteil werden zu lassen, fordern wir auf Bundesebene die Erhebung einer Pestizidsteuer, die in Dänemark, Schweden, Norwegen und Großbritannien gängige Praxis ist. – Diese Steuer hätte eine weitere wichtige Funktion. Derzeit werden in Gewässern häufig Pestizid-Grenzwerte überschritten, auch bei der Trinkwassergewinnung gibt es zunehmend Probleme. Die Einhaltung von Grenzwerten wird nur möglich, wenn die Folgekosten des Pestizideinsatzes bereits im Preis enthalten sind. Dann würden sie nur eingesetzt, wenn es unabweisbar notwendig wäre.“

Antwort von Verbraucherschutzministerin Barbara Klepsch (CDU) auf die Kleine Anfrage von Wolfram Günther (Grüne): „Pestizide, insbesondere Glyphosat, im sächsischen Weinbau“ (Drs. 6/4168)

Antwort von Verbraucherschutzministerin Barbara Klepsch (CDU) auf die Kleine Anfrage von Wolfram Günther (Grüne): „Pestizidnachweise und Höchstmengenüberschreitungen im sächsischen Wein“ (Drs. 6/4169)

Der Antrag „Einsatz von Pflanzenschutzmitteln insbesondere mit den Wirkstoffen Clomazone und Glyphosat stärker reglementieren und Auswirkungen weiter erforschen“ (Drs. 6/2666)

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