Es ist einiges in der Schieflage in der Leipziger Entlohnungspolitik. Die Zahl der "Aufstocker" in "Hartz IV" steigt Jahr für Jahr, weil immer mehr Jobcenter-Kunden in Jobs arbeiten, die nicht zum Leben reichen. Eine Nachfrage der Grünen brachte an den Tag: Einige kommunale Unternehmen bieten selbst Beschäftigungen für weniger als 8,50 Euro die Stunde an. Die Linksfraktion bindet den Sack jetzt zu und beantragt diese 8,50 Euro als Mindestlohn in der Stadt.

“Mehr als 15.000 abhängig Beschäftigte waren in Leipzig offiziell Ende vergangenen Jahres auf ergänzende staatliche Leistungen angewiesen, da sie ihren Lebensunterhalt wie auch den ihrer Familien nicht vom Arbeitsentgelt bestreiten können. Das ist unwürdig und muss umgehend geändert werden”, erklärt dazu William Grosser, Wirtschafts- und Beschäftigungspolitischer Sprecher. “Wie aus einer Antwort der Verwaltungsspitze auf eine Anfrage zudem hervorgeht, gibt es solche Arbeitsverhältnisse auch im Verantwortungsbereich der Stadtverwaltung Leipzig.”

Nach Auffassung der Fraktion Die Linke sollten jedoch die Stadtverwaltung wie auch die kommunalen Unternehmen eine Vorbildrolle auch bei der Entlohnung ihrer Beschäftigten haben. “Das gilt gleichermaßen auch für die Entlohnung von ihr beauftragter Firmen”, so Grosser. “Wir haben deshalb einen Antrag ins Verfahren des Stadtrates gebracht, der die Verwaltung wie auch die kommunalen Unternehmen und Beteiligungen verpflichten soll, geltende Tarifverträge anzuwenden, mindestens jedoch ein Entgelt von 8,50 Euro (brutto) zu zahlen.”

Und so wird im Antrag auch extra betont, was eine Stadt mit ihren eigenen Mitteln als Steuerung im Leipziger Arbeitsmarkt bewirken könnte: “Öffentliche Aufträge der Stadtverwaltung, der Eigenbetriebe und der kommunalen Beteiligungen werden nur an solche Unternehmen vergeben, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, jeweils geltende Tarifverträge anzuwenden. Mindestens ist den Beschäftigten, abgesehen von Azubis, ein Entgelt von 8,50 Euro (brutto) pro Stunde zu zahlen. Aufträge können nur an Firmen, die Auszubildende beschäftigen, erteilt werden, wenn diese Ausbildungsverhältnisse tarifvertraglich geregelt sind.”

Erst am Donnerstag, 25. April, war eine neue Erhebung der Bundesregierung bekannt geworden, nach der viele Unternehmen trotz Tarifvereinbarung und Mindestlohnregelung diese immer wieder unterlaufen.

Ein Beitrag der “Süddeutschen” zu diesem Thema: “Viele deutsche Firmen unterlaufen Mindestlohn”

www.sueddeutsche.de/wirtschaft/neue-statistik-der-bundesregierung-viele-firmen-in-deutschland-unterlaufen-mindestlohn-1.1658256
Der Antrag der Linksfraktion als PDF zum download.

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