Die am 29. April 2014 in London begonnen mündlichen Verhandlungen im Prozess der Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH (KWL) gegen UBS, Depfa und LBBW vor dem High Court of Justice sind am Donnerstag, 31. Juli, planmäßig beendet worden, teilt die Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV) mit.

“Die KWL sind – wie seit Beginn der Verhandlungen – fest davon überzeugt, dass sie gewinnen werden”, so KWL-Anwalt Michael Barnett. “Die KWL zeigen sich nach der Beweiserhebung völlig entsetzt über das Verhalten, das die UBS beim Verkauf von komplexen Kreditderivaten an die KWL gezeigt hat.”

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Der wegen Bestechlichkeit verurteilte Ex-KWL-Geschäftsführer Klaus Heininger hatte in den Jahren 2006 und 2007 mit den ebenfalls verurteilten Finanzberatern Senf und Blatz von Value Partners sogenannte Single-Tranche-Collateralized Debt Obligations (STCDO) mit UBS, LBBW und Depfa abgeschlossen. Die UBS behauptete damals, dass diese Derivate bei der KWL angeblich vorhandene Kreditrisiken reduzieren würden. Tatsächlich wurde es damit aber erst geschaffen und erhöht. Es “war kein gewöhnliches Geschäft für einen Wasserversorger, daher war eine Zustimmungspflicht des Aufsichtsrates der KWL für die Banken offensichtlich”, so KWL-Anwalt Tim Lord.

Erwartet wird das Urteil im Oktober.

Die Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH nimmt als Managementholding die Leitungs- und Steuerungsfunktion für die Energie-, Wasser- und Abwasserversorgung sowie für den Nahverkehr im Interesse der Stadt Leipzig wahr.

www.lvv.de

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