„Mit heißer Nadel gestrickt“: Verteidiger von Lina E. äußern sich zu Anklageerhebung
Der Generalbundesanwalt hat Lina E. und drei mutmaßliche Mittäter wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und diverser weiterer Straftaten angeklagt. Damit ist das Ermittlungsverfahren gegen die vier Angeklagten abgeschlossen. Im Zwischenverfahren muss das Oberlandesgericht Dresden entscheiden, ob es die Anklage zulässt und die Hauptverhandlung eröffnen wird. Für die Leipziger Studentin bedeutet das, dass sie zunächst weiter in Untersuchungshaft bleiben wird. Mit einer Entscheidung über den weiteren Verfahrensgang ist realistischerweise in der zweiten Sommerhälfte zu rechnen.
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