Da hats mal kurz und laut geläutet an den Amtsstuben des Landes. Platz zwei von hinten beim Thema Betreuungsqualität und Betreuungsschlüssel in den Kindertagesstätten- und krippen und wohl für alle Politiker in Sachsen kein Grund fröhlich feiernd auf die Landtagswahl 2014 zuzuspazieren. Vor allem nicht für die, welche es zu verantworten haben. Wenn die Bertelsmannstiftung eine Studie herausgibt, ist ihr eines in jedem Fall sicher: Aufmerksamkeit. Nun auch bei der Stadt Leipzig im Dezernat V "Familie, Jugend und Soziales" mit Bürgermeister Thomas Fabian (SPD) an der Spitze. Und dieser zeigt dahin, wo für ihn das fehlende Geld zur Verbesserung herkommen soll.

Es war lange vor dem Weckruf der Stiftung, dass die gesamte Opposition im Landtag versuchte, die Situation ins Gespräch zu bringen und Veränderungen zu fordern. Immer wieder hieß es Nein bei den zukunftsorientierten Sparfüchsen des Freistaates. Seit 2005, also etwa sieben Jahre lang steigerte sich der Ruf nach mehr Landeszuschüssen beim Bau und dem Betrieb von Kitas und Horten vor allem in den sächsischen Ballungszentren. Doch der Landeszuschuss für die Betriebskosten der Einrichtungen blieb konstant bei 1.875 Euro pro Platz und Jahr. Was in der gleichen Zeit in Leipzig geschah beschrieb Finanzbürgermeister Torsten Bonew (CDU) im Haushaltsplan für das Jahr 2014 bereits eindringlich 2013.

“Zwischen 2006 und 2013 wurden über 6.100 neue Plätze geschaffen, für das kommende Jahr sind durch das Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule rund 5.500 geplant. Im angeführten Zeitraum verdoppelten sich in etwa die städtischen Aufwendungen für Kitas von 117 Millionen Euro auf 221 Millionen Euro. Dieser Betrag entspricht in etwa 17 Prozent des gesamten städtischen Haushaltes und liegt noch über dem Planansatz für die Gewerbesteuer. Hier ist eine Schieflage entstanden, welche die Stadt Leipzig nicht mehr alleine ins Lot bringen kann. Darum wiederhole ich meinen Appell an die Sächsische Staatsregierung, die Landespauschale für die frühkindliche Bildung, die auf dem Niveau des Jahres 2005 festgeschrieben ist, endlich zu erhöhen.”
Der Leipziger Kämmerer wiederholte sich also bereits, als es 2013 schlug, da war Bertelsmann noch weit, gegen das Betreuungsgeld stimmten die Eltern mit den Füßen ab und die Lage im Sachsenland angeblich sieben Jahre lang eine rosige bei den Kindern. Ende 2014 ist dann das achte Jahr auch herum und wir fragen mal kurz das Milchmädchen, welches ja pro Jahr von etwa 2 Prozent Inflationsrate ausgeht, wie wohl die Anpassung des Landeszuschusses aussehen müsste, um die Betriebskosten irgendwie zukunftsfest zu machen. Über die vergangenen Jahre summieren sich die eigentlichen Zuschüsse seitens des Landes Sachsen pro Platz und Jahr so auf 2.196,03 Euro (Minimum) ab 2015 auf. Sagt allein die Teuerungsrate ohne Hüpfer. Dem folgend steht die Uhr 2016 bereits bei 2.239,95 Euro und so kommt man langsam in die Nähe der von den Grünen im Landtag geforderten 2.300 pro Jahr.

Am 18. Juli 2014 verkündete Michael Kretschmer, Generalsekretär der Sächsischen Union, zum geplanten Doppelhaushalt 2015/16 “Die Landespauschale im Kita-Gesetz wird von 1.875 Euro auf 2.060 Euro je neunstündig betreutes Kind angehoben. Mit dieser signifikanten Steigerung des Landeszuschusses leistet der Freistaat einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Kommunen bei der Erfüllung ihrer Pflichtaufgabe.” Und da sich Summen immer schöner lesen, als die kleinen Zahlen, hieß es noch: “In der Summe stehen hiermit 88 Millionen Euro im Doppelhaushalt zusätzlich für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Der Zuschuss steigt damit auf fast 500 Millionen Euro im Jahr.”
Ergäbe erneut eine Unterdeckung von 136 Euro pro Platz ab 2015, im Jahr darauf könnte es bereits Richtung 180 Euro gehen. Bis dahin lautet auch 2014 der Fehlbetrag noch 321,03 Euro. Die Stadt Leipzig selbst hat also nicht ganz grundlos bereits Anfang 2014 die Preisschraube bei den Eltern mit nunmehr 30 Prozent Zuzahlung auf das gesetzliche Maximum gedreht hat. Ein 9-Stunden-Platz-Krippenplatz kostet seither rund 208 statt vorher 202 Euro.

Während dieser Bereich weiterhin keine nachhaltige Lösung gefunden hat, befassten sich die Bertelsmänner entgegen ihrer sonstigen Gewohnheit auch mal mit dem Begriff der “Qualität” statt “Effizienz” in ihrem “Länderreport Frühkindliche Bildungssysteme” und nahmen die Betreuungsschlüssel ins Visier. Dazu sagt das sächsisches Kitagesetz unter dem Punkt Personal: In der Kinderkrippe ist eine pädagogische Fachkraft für sechs Kinder, im Kindergarten eine pädagogische Fachkraft für 13 Kinder vorgeschrieben. Im Schulhort gelte der Richtwert von 0,9 pädagogischen Fachkräften für 20 Kinder.

Wenn die Zahlen der Bertelsmänner Bestand haben, passierte spätestens im vergangenen Jahr folgendes: “Schlecht sind die Betreuungsverhältnisse in Sachsen für Kinder ab drei Jahren: In dieser Altersgruppe ist eine Erzieherin durchschnittlich für 13,5 Kinder zuständig, das sind vier Kinder mehr als im Bundesdurchschnitt.”

Und gegen das sächsische Gesetz außerdem, um durchschnittlich ein halbes Kind. Aus dem gesetzlichen Schlüssel 1:6 bei den unter Dreijährigen sind jedenfalls bei der Bertelsmannstiftung bereits acht Kinder, also durchschnittlich zwei mehr als erlaubt geworden. Die sächsische Staatsregierung hat also letztlich gemeinsam mit allen untergebenen Ebenen dazu beigetragen, dass selbst der bundesweit am unteren Rand angesiedelte Betreuungsschlüssel noch unterlaufen wurde. Mitten in die juristische Grauzone hinein, denn der Paragraf 12 des “SächsKitaG” beschreibt eine Führsorgepflicht und kein Wunschkonzert.

Nach Linken, Grünen und SPD im Landtag heißt es nun auch aus dem Sozialdezernat der Stadt: “Von der Fachwelt wird für eine pädagogisch sinnvolle Betreuung seit längerem eine Verbesserung des Personalschlüssels gefordert.” Im Gespräch sind hier wenigstens Verhältnisse von 1:12 bis 1:10 bei den über Dreijährigen. Angesichts der derzeitigen Lage ein jährliches Finanzvolumen von etwa 90 bis 113 Millionen so Grüne und Linke, um neues Personal einzustellen – so man es überhaupt findet.

Auch Bürgermeister Thomas Fabian sieht Veränderungsbedarf bei der Personalausstattung in der Kinderbetreuung: “Erzieherinnen und Erzieher leisten eine wertvolle pädagogische Arbeit in den Kindertageseinrichtungen. Eine Verbesserung der Personalschlüssel in Krippe, Kindergarten und Hort würde die Qualität der Betreuung der Kinder erhöhen. Auch die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden damit verbessert.”

Klingt gut, aber wer soll es bezahlen?

“Niedrigere Personalschlüssel würden allerdings erhebliche Mehrkosten verursachen, die von den Kommunen nicht getragen werden können. Dazu bedarf es einer Änderung des Sächsischen Kitagesetzes und der Finanzierung durch das Land.” so Fabian.

Wie diese Veränderungen genau aussehen sollen, welche Höhe sie haben müssten haben wir heute mal beim Bürgermeister zurückgefragt. Denn mit den generösen 44 Millionen pro Jahr vom Land ist in diesem Bereich ja noch nicht wirklich etwas gelöst.

Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG), Stand vom 1. März 2012, § 12 “Personal”
http://www.revosax.sachsen.de/GetXHTML.do?sid=5209215048147

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