Am 13. Mai 2016 droht der Verlust von Ansprüchen aus der Abwicklung des Altenpflege-Ausgleichsverfahrens. Die Sächsische Staatsregierung hatte dieses Verfahren eingeführt, um einen Mangel an Ausbildungsplätzen in der Altenpflege zu verhindern. Da die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorliegen, wird das Verfahren jetzt endgültig beendet.

Zu diesem Zweck werden die nicht aufgebrauchten Ausgleichsbeträge anteilig an die Träger zurückgezahlt. Dafür ist die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland zuständig. Sie hatte im September 2015 die betroffenen Träger von Pflegeeinrichtungen angeschrieben und um Übermittlung der Angaben gebeten, die für die Rückzahlung erforderlich sind.

Diese Angaben müssen spätestens am 13. Mai 2016 bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland vorliegen, andernfalls kann der jeweilige Träger bei der Rückzahlung nicht berücksichtigt werden.

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz informiert daher die Träger von Pflegeeinrichtungen noch einmal, der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland fristgerecht zu antworten, sofern sie dies nicht bereits getan haben.

Die Altenpflege-Ausgleichsverordnung und weitere Informationen zum Rückzahlungsverfahren können im Internet unter http://www.gesunde.sachsen.de abgerufen werden.

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