In der gestrigen Sitzung des Erweiterten Senats wurde das aktuelle Verfahren zur Rektorwahl offiziell beendet. Matthias Schwarz, Prorektor für Forschung und Nachwuchsförderung, hatte die Sondersitzung einberufen, nachdem die vom Hochschulrat vorgeschlagenen Kandidaten ihre Bewerbung zurückgezogen hatten.

„Ein Abbruch des jetzigen Verfahrens stellt aus Sicht des Rektorats die notwendige Voraussetzung für eine zukünftig erfolgreiche Wahl eines Rektors/einer Rektorin dar“, erklärte Schwarz. Nach Rechtsauffassung des Sächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) fällt der Abbruch des Rektorwahlverfahrens gemäß § 83 Abs. 2 des Sächsischen Hochschulgesetzes in die Zuständigkeit des Rektorats. Das im Auftrag des Erweiterten Senats eingeholte Rechtsgutachten verweist jedoch auf die Zuständigkeit des Erweiterten Senats für das eigentliche Wahlverfahren und leitet daraus auch eine Zuständigkeit für die Entscheidung über den Abbruch des Verfahrens ab. In seiner Sitzung am 24. März 2016 hat das Rektorat den Abbruch des Verfahrens im Einvernehmen mit dem Erweiterten Senat beschlossen. Dieses Einvernehmen wurde in der gestrigen Sitzung herbeigeführt.

Allerdings hält es der Erweiterte Senat für dringend notwendig, dass ein neues Wahlverfahren im Einvernehmen der wesentlich beteiligten universitären Organe verläuft. Zudem sei während des gesamten Verfahrens der Rektorwahl künftig ein konstruktiver und vertrauensvoller Dialog zwischen allen Beteiligten nötig. In einem weiteren Beschluss hat er den Hochschulrat aufgefordert, mit dem Akademischen Senat Einvernehmen über die zukünftige Ausgestaltung des Wahlverfahrens herzustellen.

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