Am Ende haben sie dann doch noch alle die Kurve bekommen und eine falsche Entscheidung korrigiert: Die Kultusministerkonferenz (KMK), die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) haben sich am Freitag, 23. Dezember, darauf verständigt, dass „für Nutzungen nach § 52a UrhG an Hochschulen bis 30. September 2017 nochmals eine Pauschalvergütung gezahlt wird.“ Bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke bleibt es also im neuen Jahr vorerst beim Alten.

Hintergrund dieser Abstimmung kurz vor Jahresschluss war der Rahmenvertrag zwischen Bund, Ländern und VG Wort vom 22. bzw. 28. September 2016 – und damit die darin vereinbarte Einzelerfassung und -vergütung. Was einen enormen Erfassungsaufwand bedeutet hätte, wahrscheinlich höhere Kosten für die Studierenden und eine riesige Grauzone im Urheberrecht. Dieses Monstrum hat man einvernehmlich bis zum 30. September 2017 ausgesetzt. Ursprünglich war vorgesehen, ab dem 1. Januar 2017 die nach § 52a UrhG vorgenommenen Nutzungen urheberrechtlich geschützter Schriftwerke auf der Basis einer Einzelerfassung durch die dem Rahmenvertrag beitretenden Hochschulen selbst mit der VG WORT abzurechnen.

Zur Gewährleistung einer praktikablen und sachgerechten Lösung für alle Beteiligten beschlossen KMK, VG Wort und HRK nun die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe. Diese soll zum 1. Oktober 2017 eine bundesweit einheitliche Lösung für die Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche für Nutzungen nach § 52a UrhG an die VG WORT unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. März 2013 (I ZR 84/11) entwickeln.

Umgehend gab es auch Erleichterung in Leipzig.

Die Rektorin der Universität Leipzig, Prof. Dr. Beate Schücking, begrüßt ausdrücklich die vorläufige Vereinbarung zur Verwendung von Schriftwerken für Lehre und Forschung an Hochschulen. „Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, erklärte sie. „Ich bin froh darüber, dass unsere Studierenden zunächst einmal weiter wie gewohnt digitale Lehrmaterialien nutzen können. Allerdings ist das Problem damit noch nicht gelöst, denn bis Oktober kommenden Jahres muss es eine neue Regelung geben, die für alle Seiten akzeptabel ist. Das wird nicht einfach.“

Und auch die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) zeigt sich erleichtert. „Die Regelung der Einzelfallabrechnung zum Jahresbeginn 2017 ist zunächst abgewendet und die Hochschulen können weiterhin ungehindert digitale Lern- und Lehrunterlagen bis September 2017 zur Verfügung stellen“, erklärt Felix Ramberg, Sprecher der KSS.

„Letzte Woche drangen erste Informationen über eine Einigung zu uns durch, eine offizielle Bestätigung blieb jedoch aus. Dass diese seitens der KMK erst in den Weihnachtsferien der Hochschulen kommt, ließ Dozierende und Studierendenvertretungen bis zuletzt bangen“, so Daniel Irmer, Referent der KSS.

In dem Streit zwischen Hochschulen und VG WORT, in dem es um die Abrechnungsmodalitäten urheberrechtlich relevanten Materials für die Lehre geht, besteht die VG WORT bislang aufgrund eines Urteiles des Bundesgerichtshofs (Az. I ZR 84/11) vom 20. März 2013 auf eine Einzelfallabrechnung. Dieses Modell würde gegenüber den Hochschulen immense bürokratische Hürden mit sich bringen. Der entsprechenden Neuregelung trat die überwiegende Mehrheit der Hochschulen nicht bei. Mit dieser hätten zum 1. Januar 2017 Semesterapparate und teilweise auch digitale Lernunterlagen nicht mehr angeboten werden können.

„Überall ist die Rede von Digitalisierung und Gesellschaft 4.0, auch Open Access Angebote erhalten immer mehr Zuspruch. Der Streit, auf dem Rücken der Studierenden ausgetragen, passt nicht so recht in diesen Kontext. Wir fordern daher eine Novellierung des Urheberrechtes, die die Nutzung von Material für die Lehre neu regelt“, betont Ramberg. „Bis September 2017 soll nun eine neue Lösung gemeinsam entwickelt werden. Dabei heißt gemeinsam für uns auch unter der Beteiligung von Studierendenvertretungen. Gleichzeitig fordern wir die politischen Akteur*innen dazu auf, das Urheberrecht zu novellieren, damit auch künftig Pauschalabrechnungen möglich sind. Dafür, sowie den Einzug von Open Access an Hochschulen, werden wir nächstes Jahr gemeinsam mit unseren Bündnispartner*innen kämpfen.“

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