Zum Jahresende sorgte eine Vereinbarung kurzzeitig für Panik an Sachsens Hochschulen. Die Kultusminister hatten sich mit der VG Wort auf neue Regeln zur Vergütung zur Benutzung urheberrechtlich geschützter Materien geeinigt – ein regelrecht kontraproduktives Papier. Das dann doch kurz vor Ultimo wieder kassiert wurde. Sachsen solle sich in den Klärungsprozess einklinken, hatte die Grünen-Fraktion im Landtag beantragt. Das lehnten CDU und SPD jetzt ab.

„Die CDU/SPD-Koalition handelt mal wieder nach dem Prinzip ‚Aus den Augen, aus dem Sinn‘. Die Abgeordneten scheinen der Meinung zu sein, nur weil jetzt eine Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz nach Lösungen sucht, muss Sachsen sich mit dem Problem nicht mehr beschäftigen. Dabei ist die Kuh noch lange nicht vom Eis. Der in der letzten Sekunde vereinbarte Kompromiss ist allenfalls eine Verschnaufpause“, kommentiert Dr. Claudia Maicher, hochschulpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, diese Ablehnung des Grünen-Antrags.

Denn ob im Herbst eine praktikable Lösung gefunden wird, steht in den Sternen. Die VG Wort war ja mit der praxistauglichen Regelung, die bisher gilt, nicht zufrieden. Wie soll da ein gangbarer Kompromiss aussehen?

Bis knapp vor Ende 2016 drohte den Hochschulen, ab 1. Januar 2017 keine urheberrechtlich geschützten Materialien mehr in der Lehre und Forschung einsetzen zu dürfen. Grund war der Rahmenvertrag von Bund und Ländern mit der Verwertungsgesellschaft Wort, der umfangreiche Änderungen bei der Vergütung von Ansprüchen bei der auszugsweisen Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken in Unterricht und Forschung beinhaltete.

Statt einer pauschalen Vergütung sollten die Hochschulen jede Seite einzeln pro Kursteilnehmenden abrechnen. Dieser Verwaltungsaufwand wäre von den Hochschulen nicht zu bewältigen gewesen, entsprechend sind sie dem Vertrag nicht beigetreten. Erst kurz vor Fristende konnten sich VG Wort und die Kultusministerkonferenz auf eine weitere Übergangsfrist für das alte Verfahren einigen. Bis zum 1. Oktober 2017 soll eine Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz nun Lösungen erarbeiten.

„Wenn bis 1. Oktober auf Bundesebene keine Lösung gefunden wird, droht den Hochschulen wieder die Wahl zwischen Pest und Cholera: entweder jede Seite pro Kursteilnehmenden einzeln abrechnen oder gar keine urheberrechtlich geschützten Werke mehr zur Verfügung stellen“, stellt Maicher fest. „Dann würden im 21. Jahrhundert plötzlich wieder Schlangen vor Kopierern und bei den Semesterapparaten in der Bibliothek das Hochschulbild prägen. Zustände, die wir längst überwunden glaubten. Diesem Damoklesschwert hätte unser Antrag die Schärfe genommen, denn wir wollten, dass parallel auch auf Landesebene eine sächsische Lösung gesucht wird. Im besten Fall eine, die auch als Vorbild für die Bundesverhandlungen dienen kann.“

Denn die von der VG Wort gewollte Einzelabrechnung werden die sächsischen Hochschulen auch künftig nicht leisten können und wollen. Ihnen wird ein Verwaltungsaufwand aufgebürdet, der mit den einzunehmenden Summen in keiner Weise gerechtfertigt ist.

„Es ist schon bemerkenswert, dass die CDU/SPD-Koalition einen Antrag ablehnt, der überdies einen Einsatz Sachsens für eine Änderung des Urheberrechtes auf Bundesebene verlangt“, sagt Maicher. „Immerhin hatte sich die Große Koalition im Bund selbst einmal darauf verständigt, das Urhebergesetz zu modernisieren, damit die Nutzung von geschützten Werken in der Wissenschaft leichter und umfassender möglich wird. Leider sind diesen schönen Worten bis heute keine Taten gefolgt. Mit der Ablehnung des Antrages haben die sächsischen schwarz-roten Abgeordneten die Chance vertan, ein deutliches Signal an den Bund zu senden, das Thema nun endlich einmal anzupacken.“

Aber dabei will es die Grünen-Abgeordnete nicht bewenden lassen. Sie appelliert an die Wissenschaftsministerin, im Sinne einer praxistauglichen Regelung tätig zu werden: „Für mich steht fest, dass die Politik die vielen verunsicherten Studierenden, Lehrenden und Forschenden nicht im Ungewissen lassen darf. Die noch einmal gewährte Schonfrist bis Herbst dieses Jahres muss Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange (SPD) als Chance begreifen, jetzt die Weichen dafür zu stellen, dass der für die Wissenschaft so entscheidende, freie und einfache Zugang zu Wissen gesichert ist und bleibt.“

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