Der Verwaltungsstandpunkt des Dezernats Umwelt, Klima, Ordnung und Lame Excuses der Stadt Leipzig zur Vorlage des Stadtrates Marcus Weiss empfiehlt traditionsgemäß eine Ablehnung der Vorlage. Die Begründung dazu ist allerdings sehr bemerkenswert: „Der Antrag ist insbesondere vor dem Hintergrund abzulehnen, dass der Antragssteller Quellen unvollständig zur Argumentation heranzieht und folglich falsche Schlussfolgerungen trifft.“

In der Begründung führt die Behörde aus, dass der Autor der Untersuchung zum Thema „Auswirkungen angekündigter Geschwindigkeitsmessungen auf das Geschwindigkeitsniveau“ an der Deutschen Hochschule der Polizei Münster, Mario Somes, mit folgendem Fazit schließt:„Abschließend lässt sich festhalten, dass durch die Ankündigungen von Geschwindigkeitsmessungen das Geschwindigkeitsniveau positiv beeinflusst werden kann. Seitens der Kommunen und der Polizei sollte schnellstmöglich und häufiger von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, um auf diese Weise die Normenakzeptanz zu steigern. Durch eine bessere Verzahnung zwischen den Kommunen und der Polizei bei Geschwindigkeitsmessungen sowie durch eine intensivere Abstimmung hinsichtlich von Ankündigungen, Messzeiten und -orten könnte vor dem Hintergrund der Mittelverknappung öffentlicher Haushalte die Verkehrssicherheit zumindest auf dem bestehenden Niveau erhalten oder vielleicht noch gesteigert werden.“ (vgl. https://docplayer.org/27262452-Auswirkungen-angekuendigter-geschwindigkeitsmessungen-auf-das-geschwindigkeitsniveau.html)

Ferner kritisiert sie, dass der Erstprüfer o. g. Abschlussarbeit, Herr Heinz-Albert Stumpen, im in der Vorlage zitierten Interview mit ard.de nur auszugsweise im Sinne der Vorlage einseitig wiedergegeben und daher im Ergebnis falsch interpretiert werde, weil dieser zudem ausführt:

Frage ard.de: „[…] Ist es daher unmoralisch, vor mobilen Radaranlagen zu warnen, insbesondere dann, wenn diese vor Kindergärten oder Schulen stehen?“

Antwort Herr Stumpen: „Ethisch verwerflich würde ich sicher nicht sagen. Es kommt darauf an, dass vor einem Kindergarten die höchstzulässige Geschwindigkeit eingehalten wird. Eine Ankündigung etwa im Radio, in der Presse oder auf speziellen Internetseiten trägt dazu bei, wie in der Masterarbeitsstudie nachgewiesen wurde. Dass dann auch der rücksichtslose Fahrer nicht erwischt werden kann, muss man in Kauf nehmen. Laut der Studie ist es sogar gut, wenn vor ‚Blitzern‘ gewarnt wird, da die Autofahrer dann nicht nur an diesen Stellen, sondern insgesamt langsamer unterwegs sind.“

Dieses Zitat des Autors und die Interpretation des Prüfers gegenüber ard.de veranlasst die Behörde, die von der Vorlage verlangte „die Verkehrssicherheit steigernden Wirkung“ als Voraussetzung der Veröffentlichung, als bewiesen anzusehen.

Inwieweit sich die Ergebnisse der Auswertung der Daten aus 37 kommunalen und polizeilichen Geschwindigkeitsmessungen im 5-wöchigen Zeitraum (in den die Osterferien und ein europaweiter, medial großflächig begleiteter Blitzermarathon fiel) an drei festgelegten Standorten verteilt in der 25.000-Einwohner-Stadt Sangerhausen, auf das Gesamtverkehrsgeschehen im Leipziger Stadtgebiet übertragen lassen, führt die Verwaltung jedoch nicht aus.

Stattdessen unterstellt sie dem Antragsteller, die Untersuchung sinnentstellend einseitig zitiert, und somit den Inhalt falsch wiederzugeben und für sich die (falsche) Schlussfolgerung abzuleiten, wonach die Zurverfügungstellung der Wocheneinsatzpläne der Messfahrzeuge wirkungslos sei, sondern im Gegenteil das Fehlverhalten von Fahrzeugführern begünstigt.

Dieses Argument der Behörde ist absurd. Die zitierten Quellen sind vom Antragsteller in der Vorlage angegeben (und im Volltext verlinkt) und die unterstellte Behauptung wird von der Vorlage nicht aufgestellt. In der Begründung der Vorlage ist lediglich davon die Rede, dass eine Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus im Sinne von §3 StVO nicht nachweisbar sei, da die Untersuchung zwar (unstrittig) belegt, dass die durchschnittliche Geschwindigkeit am Ort der Messungen bei Ankündigung zwar verringert werde, allerdings nicht auf ein Niveau unterhalb der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit, sondern lediglich in den Bereich oberhalb davon, welcher eine Ahndung aufgrund von Messtoleranzen vereitele. In der Vorlage heißt es wörtlich:

„die Vorabveröffentlichung führt […] nicht zu regelkonformer, sondern lediglich zu nicht mehr belangbarer Fahrweise im engen lokalen und zeitlichen Umfeld der Kontrollen.“

Angepasste Geschwindigkeit im Sinne von §3 Abs 1 Satz 1–2 StVO kann regelmäßig nicht höher sein, als das vor Ort gültige Tempolimit.

Schließlich sind die von der Verwaltung herangezogenen Zitate ebenso einseitig unvollständig, denn sie geht nicht auf den Umstand ein, dass der Autor der Untersuchung sich in der Einführung seiner Arbeit auf weitere Arbeiten bezieht. So erwähnt er auf Seite 7 die Feststellung eines negativen Effekts von angekündigten Geschwindigkeitskontrollen, der bewirkt, dass bei Ankündigungen von Kontrollen überall dort umso schneller gefahren werde, wo keine Kontrollen angekündigt würden:

„In der Masterarbeit ,Der Einfluss von Blitzerwarnungen auf das Fahrverhalten – ein experimenteller Beitrag zur ökonomischen Analyse des Rechts‘ von Tobias Buhle werden u. a. die Einflüsse der Ankündigungen von Geschwindigkeitsmessungen auf das Fahrverhalten untersucht und in diesem Zusammenhang die Hypothese getestet, dass diese Mitteilungen dazu führen, dass auf anderen Streckenabschnitten schneller gefahren wird als sonst. Die Arbeit zeigt im Ergebnis, dass Warnungen vor Geschwindigkeitsmessungen, die den genauen Standort des Messgerätes preisgeben, sei es durch Radiomeldungen, Navigationsgeräte oder Handy-Applikationen, einen gegenteiligen Effekt auf die Sicherheit im Straßenverkehr haben. Sobald Autofahrer die Kenntnis über genaue Blitzerstandorte haben, fahren sie auf anderen Streckenabschnitten schneller.“

Dies scheint nicht an sich auch strittig zu sein, denn die Leipziger Stadtverwaltung selbst schreibt hierzu auf dem Stadtportal leipzig.de:

„Notorische Raserinnen und Raser werden mit diesen Informationen nicht von ihrem Fehlverhalten abgebracht. Sie verlassen sich im Gegenteil darauf, an anderen Stellen mit ihren Vergehen unbehelligt zu bleiben.“

Und auch im Verlauf der Arbeit wird dies nicht vollständig ausgeräumt. Vielmehr konnte die Untersuchung lediglich Hinweise darauf finden, dass an den Messstellen der drei untersuchten festen Standorte auch dann ein leicht reduziertes Geschwindigkeitsniveau gemessen wurde, wenn dort am fraglichen Tag keine Messung angekündigt wurde.

Demnach steht der lokal und zeitlich begrenzte positive Effekt am Ort der Messung nach Ankündigungen weiterhin dem gegenteiligen Effekt aus der Feststellung der Stadt und den erwähnten Ergebnissen von Tobias Buhle gegenüber, welcher die Verkehrsteilnehmer durch Vorabankündigung veranlasst, überall dort umso schneller zu fahren, wo keine Messung angekündigt ist. Die Verwaltung möchte diesen Aspekt in ihrer Antwort einfach nicht berücksichtigen. Denn naturgemäß dürfte dieser gegenteilige Effekt in Summe die erwünschte lokale, einzelne Präventionswirkung ausgleichen, wenn nicht sogar übertreffen.

Ferner führt der Autor einleitend zu weiteren Untersuchungen auf Seite 7 aus:

„Aus den Untersuchungen und Arbeiten ergaben sich Hinweise darauf, dass sich u. a. das Geschwindigkeitsniveau während der Untersuchungszeiträume reduziert hatte, die wenigsten der Befragten aufgrund einer Blitzermeldung im Radio langsamer fuhren und dass es mehr Resonanz auf die in den Lokalzeitungen abgedruckten Ankündigungen von Geschwindigkeitsmessungen gab als auf jene, die im Radio verkündet wurden. Zudem gab es Hinweise darauf, dass eine Nachhaltigkeit der Verkehrsdurchsagen oder den Blitzern schon direkt nach dem Abbau der Messgeräte nicht mehr erkannt werden konnte.“

Weiter weist die Behörde den angeblichen Vorwurf in der Vorlage, die LVZ durch die Beauskunftung zu bevorteilen, als falsch zurück. In der Vorlage heißt es in Bezug darauf klar, dass aus der Antwort aus der Einwohneranfrage nicht hervorgehe, welche Medien „ausgewählt“ seien. Trotzdem stellt sie jetzt klar:

„Die Pläne werden jeweils freitags für die folgende Woche an die Verkehrspolizeiinspektion, die LVZ, MDR, BILD, Leipzig Fernsehen sowie intern an das Referat Medien und Kommunikation per Fax übermittelt. Weitere Anfragen liegen aktuell nicht vor. Insbesondere hat die erwähnte Leipziger Internet Zeitung/Leipziger Zeitung ein solches Interesse nie bekundet. Es erfolgt keine Aufbereitung in eine bestimmte gewünschte Form oder Übermittlungsart.“

Dabei hat die Verwaltung selbst durch die nebulöse Beantwortung der Einwohneranfrage von Herrn Meißner den Eindruck erweckt, dass die Einsatzpläne von ihr willkürlich ausgewählten Medien zur Verfügung gestellt würden. Wörtlich formulierte sie damals: „Die Einsatzpläne erhalten nebst den mit der Durchführung der Messung betrauten Außendienstmitarbeitern auch die Verkehrspolizeiinspektion sowie ausgewählte Medien“.

Die Antwort der Einwohneranfrage schloss das Ordnungsamt damals mit der Formulierung, es sei der Entschluss des Ordnungsamtes, „die Einsatzpläne im Tagesmedium veröffentlichen zu lassen“, womit klar die Initiative der Stadt formuliert wurde.

Jetzt allerdings konstatiert die Behörde,

„dass selbst wenn die Einsatzpläne nicht proaktiv an die lokalen Medien gesendet würden, die regelmäßige Veröffentlichung im Voraus dadurch nicht verhindert werden kann. Auf Anfragen von Pressevertretern zu den geplanten Standorten für Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen ist durch die zuständige Behörde Auskunft zu erteilen. Grundlage hierfür ist § 4 des Sächsischen Gesetzes über die Presse […]. Die Bearbeitung solcher Einzelabfragen würde ebenfalls den Verwaltungsaufwand deutlich erhöhen.“

Folgte man der Argumentation der Behörde, erginge der Presse nach §4 SächsPresseG beispielsweise ebenso ein Recht auf Auskünfte über geplante Orte der Überwachungen des ruhenden Verkehrs.

In §4 Abs. 1 SächsPresseG heißt es:

„Alle Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse und des Rundfunks, die sich als solche ausweisen, die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen, sofern nicht dieses Gesetz oder allgemeine Rechtsvorschriften dem entgegenstehen. Das Recht auf Auskunft kann nur gegenüber dem Behördenleiter oder dem von ihm Beauftragten geltend gemacht werden.“

Und in §4 Abs. 3

„Allgemeine Anordnungen, die einer Behörde Auskünfte an die Presse verbieten, sind unzulässig.“

Dass eine Auskunft jedoch einer Veröffentlichung gleichkommend proaktiv und vorab passieren müsse, ergibt sich aus dem Gesetzestext nicht. Eine der Beschlussvorlage folgende spätere Zugänglichmachung der tatsächlich durchgeführten Messungen und Dienstpläne (egal ob via Fax oder durch Online-Veröffentlichung auf opendata.leipzig.de) entspräche dem Informationsrecht der Presse gemäß §4 SächsPresseG ebenso.

Zudem heißt es in §4 (2) SächsPresseG aber auch:

„Die Auskunft darf verweigert werden, wenn und soweit […] 3. durch sie ein überwiegendes öffentliches oder ein schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde[.]“.

Wie und durch welche „Bearbeitung solcher Einzelabfragen“ der „Verwaltungsaufwand deutlich erhöht“ würde, wenn sie die Dienstpläne der Vorlage folgend ausschließlich nachträglich im Open Data Portal veröffentlichte, da sowieso „keine Aufbereitung in eine bestimmte gewünschte Form oder Übermittlungsart“ vorgenommen wird, lässt das Leipziger Ordnungsamt offen.

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Ganz ehrlich – nach diesem Artikel schwirrt mir der Kopf! Hier hat sich aber jemand wort- und formulierungsreich festgebissen in einer Materie, die sicher nicht unwesentlich, aber nun dadurch übermäßig strapaziert worden ist.

Für mich ist das Ansagen der Blitzerstellen einfach eine dumme Unsitte, egal, wer das gesteckt bekommt.
Der Enthusiasmus für diese Unart kommt von der in Deutschland heimischen Drohgebärde einer Behörde, Gesetze, hier bspw. die STVO, zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden / ahnden zu wollen.

Der im Artikel angesprochene Effekt geht meiner Meinung nach auf das gebetsmühlenartige Wiederholen der Kontrollen zurück.
Ich höre / lese solche Meldungen nicht und würde mir diese Angaben auch nie (täglich) merken! Ich würde auch deswegen keinen anderen Weg einschlagen. Lediglich bleibt bei mir zurück: Fahre angemessen und den Regeln entsprechend!

Irgendein Amtsschimmelreiter hat einmal gedacht: ‘Wir warnen die Bürger, das wird einigen bei ihrem Verhalten schon lernen helfen.’
Und bestimmt gab und gibt es auch oben beschriebene Effekte, die dadurch eingetreten sind!
Wie aber auch ebensolche, dass manche nun denken, sie könnten im Rest der Welt einen Galopp hinlegen, ohne das gleich der Blitz einschlägt.

Eventuell wollte man dadurch auch die “Täter” vor der Allgemeinheit demütigen, da diese die Straftat trotz Ansage begangen haben.
Was aber wiederum nicht funktionierte, da man Raserstrafen in Deutschland als willkürlichen Zorn des Staates interpretiert. Denn eigentlich ist Autoverkehr sehr sehr wichtig und des Beschneidens nur im Ausnahmefall würdig – was die jahrelange Verkehrspolitik allen Bürgern immer wieder zeigt.

Fazit:
Solange das Gros der Bürger nicht selbstständig auf solidarischen, fairen und respektvollen Umgang miteinander achtet (hier Unfall- und Lebensgefahr) und Regeln beachtet, wird es solche Auswüchse geben. Das Kritteln daran wird es wohl nicht ändern.

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