Die Ländliche Neuordnung in Sachsen ist ein zentrales Entwicklungselement, das Eigentumsverhältnisse von Flächen klärt und diese gegebenenfalls neu und besser ordnet. Ohne die sogenannte Flurbereinigung würden viele Vorhaben scheitern, bevor sie begonnen haben. Wo nicht klar ist, wem der Boden gehört und die Fläche sehr kleinteilig ist, kann kein Stein auf den anderen gebaut werden.

Um ihre Arbeit im Kontext aktueller Entwicklungen gemeinsam voranzubringen, treffen sich die sächsischen Flurbereiniger einmal im Jahr auf Initiative des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung, durchgeführt vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Die Fachtagung findet heute (30. Juni 2022) in der Festhalle Plauen statt. Staatssekretär Dr. Frank Pfeil hält zum Auftakt ein Grußwort.

„Die sächsischen Flurbereiniger erfüllen eine zentrale Aufgabe ländlicher Entwicklung: Sie schaffen Klarheit, damit Projekte wie Hochwasserschutz, neue Wege, Bepflanzungen, Schutz vor Starkregen überhaupt erst möglich werden. Sie vermitteln und suchen den Ausgleich. Meistens gelingt es und es ist der Beginn eines neuen Kapitels für die entsprechende Flur.

Dort, wo ungeordnete Eigentumsverhältnisse eine Gestaltung aus einer Hand verhindern, kann mit dem Instrument der Flurbereinigung etwas ganz Außergewöhnliches entstehen. Ein hervorragendes Beispiel dafür ist die Hofgestaltung des Rittergutskomplex Adlershof“, so der Staatssekretär in seiner Rede. Die Teilnehmer der Fachtagung besuchten das Rittergut heute früh gemeinsam. Das Beispiel zeigt, wie mithilfe der Vermittlung und Arbeit der Flurbereiniger eine verfahrene Situation aufgelöst werden kann.

Im ehemaligen Rittergut in Unterlauterbach, einem Ortsteil von Falkenstein im Vogtlandlandkreis, wurden auf Initiative ortsansässiger Vereine, Privatpersonen und der Gemeinde seit dem Jahr 1990 mehrere Maßnahmen der Dorferneuerung an Gebäuden durchgeführt. Als eine der letzten Maßnahmen wurden die Wegeführung und die Platzgestaltung durch die Teilnehmergemeinschaft in Angriff genommen. Die Wegeverbindung ging bis ins 17. Jahrhundert über den Hof durch ein nördliches Einfahrtstor und ein südliches Ausfahrtstor.

Um das Areal besser zu erschließen, sollten die Wege wieder auf Vordermann gebracht werden. Die Voraussetzungen waren infolge den Kollektivierungsmaßnahmen der DDR-Landwirtschaft dafür denkbar ungünstig, weil das Eigentum zerstückelt war, die Abflussverhältnisse nicht gelöst und zudem die Situation einer archäologischen Denkmalzone zu berücksichtigen waren. Mit der Aufnahme in den Wege- und Gewässerplan des Flurbereinigungsverfahrens konnten die notwendige Bodenordnung und der Ausbau selbst zügig realisiert werden. Der Platz wird heute gern für Hoffeste genutzt.

Bei den vielen unterschiedlichen Interessen in „Dorf“ und „Flur“ ist klar, dass nicht von vornherein Einigkeit herrscht: Viele Vorhaben z. B. für Erschließung, Hochwasserschutz oder die Gestaltung von Flächen können oft nur umgesetzt werden, wenn die Besitzverhältnisse an Grund und Boden neu geordnet werden. In Flurbereinigungsverfahren steht daher der Interessensausgleich im Mittelpunkt. Dabei entscheiden die Menschen vor Ort, die Teilnehmergemeinschaft, welche Maßnahmen für ihr Dorf und die Flur wichtig sind.

„Flurbereinigung kann mehr als Bodenordnung. So werden auch andere Maßnahmen im und am Dorf direkt durch die Teilnehmergemeinschaften als gemeinschaftliche Anlagen selbst umgesetzt. Immer aktueller wird dabei der Schutz der Ortslagen vor den Auswirkungen von Starkregen. Wir können das mittlerweile fast überall beobachten“, so Staatssekretär Dr. Frank Pfeil. Wenn die Flächeneigentümer frühzeitig und umfassend beteiligt werden, steige die Akzeptanz der Vorhaben.

Hintergrund:

Die Fachtagung Ländliche Neuordnung wird zum 10. Mal ausgerichtet. Ziel der Veranstaltungsserie ist es, zu zeigen, wie die Verfahren der Ländlichen Neuordnung Projekte mit lokaler und auch überregionaler Bedeutung umsetzen bzw. begleiten können.

Die Flurbereinigung oder -neuordnung ist ein Instrument, das immer dann eingesetzt wird, wenn ländliche Grundstücke neu geordnet werden müssen. Zahlreiche Entwicklungsmaßnahmen im ländlichen Raum können nur umgesetzt werden, wenn parallel eine Neuordnung von Grund und Boden erfolgt. Beispiele sind Verfahren für den Straßenbau oder den Hochwasserschutz. Gleichzeitig werden in den Verfahren viele Investitionen getätigt, etwa für Hochwasserschutzmaßnahmen, zum Ausbau der Infrastruktur, für die Neuordnung von Strukturen in Braunkohlefolgelandschaften, aber auch zur Schaffung von Biotopverbünden.

In Sachsen werden gegenwärtig rund 200 Flurbereinigungsverfahren mit einer Fläche von fast 200 000 Hektar bearbeitet. Zuständig für die Durchführung der Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz sind im Freistaat Sachsen seit dem Jahr 2008 die Landkreise und kreisfreien Städte.

Eine sächsische Besonderheit ist es, dass nicht eine Behörde, sondern die betroffenen Eigentümer im Verfahrensgebiet selbst bestimmen, welche Maßnahmen im Verfahren geplant und umgesetzt werden. Dies sichert eine hohe Akzeptanz der Vorhaben und des gesamten Flurbereinigungsverfahrens.

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