Transparenz ist, wenn man ehrlich ist zu seinen Bürgern. So einfach könnte man die schwelende Debatte um das Meldegesetz auf den Punkt bringen. Ehrlich wäre ein simpler Grundsatz: Die Meldedaten der Bürger werden an keinen Privaten verkauft. Prinzipiell nicht. Das kann sogar nach dem alten Meldegesetz jede Kommune für sich so beschließen, stellen jetzt Sachsens Grüne fest.

Um den Handel mit Einwohnermeldedaten wie Adresse, Geburtstag, Konfession oder Familienstand wird derzeit heftig gestritten. In einem Beschluss fordert nun der sächsische Landesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen die Städte und Gemeinden im Freistaat auf, Meldedaten nur noch nach vorheriger schriftlicher Einwilligung der betroffenen Einwohner weiterzugeben.

Bislang handeln die staatlichen Verwalter noch nach dem gegenteiligen Prinzip: Nur wenn Bürger die Sperrung ihrer Daten beantragt haben, werden diese nicht verkauft. Aber selbst das wäre nach dem neuen vom Bundestag in einer Spätabend-Fußball-Sitzung beschlossenen Gesetz nicht mehr gewährleistet.

Noch muss der Bundesrat diesem sommerlichen Fehltritt zustimmen. Aber so recht traut man wohl den Landesregierungen nicht. Und den Kommunen in ihrer Finanznot ist das Vertrauen auch nicht sicher.

Volkmar Zschocke, Landesvorsitzender der Grünen, erläutert die Forderung: “Jede Gemeinde in Sachsen kann im Rahmen ihres Ermessens diesen Datenhandel sofort beenden. Niemand muss auf eventuelle Gesetzesänderungen warten. Die Gemeinden müssen es nur wollen.”Zschocke rechnet jedoch mit Widerstand gegen diesen Vorstoß: “Viele Städte und Gemeinden wollen ihr Ermessen bei der Durchführung des Meldegesetzes gar nicht ausschöpfen. Denn mit der bestehenden Praxis erzielen sie Millioneneinnahmen, auf die sie nicht verzichten wollen.”

Vielen Menschen sei nach wie vor nicht bewusst, dass ihre Meldedaten ganz legal verkauft werden – zum Beispiel an private Marktforschungsinstitute oder an Adressbuchverlage. Die bestehenden Widerspruchsmöglichkeiten gegen diese Praxis reichen den Grünen nicht.

Zschocke: “Die Weitergabe von Meldedaten soll generell von der vorherigen Einwilligung abhängig gemacht werden. Nur so wird sichergestellt, dass jeder selbst darüber bestimmt, ob seine Daten verkauft werden dürfen oder nicht.”

Zschocke erinnert daran, dass so auch die massenhafte Herausgabe von Erstwählernamen und Adressen an Parteien beendet würde. Gerade Rechtsextremisten würden diese Möglichkeit sehr gern nutzen: “In den nächsten Jahren sind mehrere Wahlen. Die meisten Sachsen wollen keine Nazipost im Briefkasten. Auch deswegen sollte der Adressverkauf gestoppt werden.”

Der Vorstandsbeschluss “Übermittlung und Verkauf von Meldedaten nur noch mit vorheriger Einwilligung der Bürgerinnen und Bürger”: www.gruene-sachsen.de

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