Urteilsverkündung im Leipziger Landgericht: Weil sie ihre Schwägerin ermorden wollte, muss Sabina B. (26) neun Jahre hinter Gitter. Im Schlaf übergoss die Leipzigerin Hermine B. (32) und Sohn Rafet (3) mit kochendem Öl. Beide erlitten Verbrennungen zweiten und dritten Grades. Da beide den Angriff überlebten, griff sie anschließend zu einem Bügeleisen und einem Messer, konnte den Mord aber nicht vollenden, weil sich die Schwägerin heftig zur Wehr setzte.

“Wir haben an dem Tötungsvorsatz keine Zweifel”, begründete der Vorsitzende Johann Jagenlauf das Urteil. “Alle Methoden, die sie angewandt haben, hätten auch einzeln zum Tod führen können.” Hermine B. und Rafet sollten sterben, weil Sabina B. neidisch und eifersüchtig auf ihre Schwägerin gewesen war. Ein Psychiater attestierte der 26-Jährigen eine histrionische Persönlichkeitsstörung. Die Angeklagte verfüge neben einer verminderten Steuerungsfähigkeit über ein Reifedefizit, ein geringes Selbstwertgefühl sowie ein hohes Maß an Labilität.

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Mit neun Jahren Haft blieb die 1. Strafkammer knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Anklägerin Tanja Lötschert hatte zehn Jahre beantragt. Der Verteidiger forderte indes wegen schwerer Körperverletzung 6 Jahre und 10 Monate Haft. Seine Mandantin habe den Opfern Schmerzen zufügen, sie aber nicht töten wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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